Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Fort- und Weiterbildungsausschusses

Präambel

Auf der Grundlage der DGSF-Satzung und im Rahmen der dort festgelegten Aufgaben unterstützt der Fort- und Weiterbildungsausschuss die Weiterentwicklung und Verbreitung systemischer Arbeitsansätze in psychosozialen Arbeitsfeldern und ihrer Qualitätssicherung. Er sorgt für eine ausgewogene Interessenverknüpfung zwischen persönlichen und institutionellen Verbandsmitgliedern als Anbietern von Weiterbildung, den WeiterbildungsteilnehmerInnen und den KlientInnen systemisch-orientierter Dienstleistungen.

Der Ausschuss setzt sich zum Ziel, die Bewertungskriterien und die Bewertungsverfahren für Mitglieder, Institute und AntragstellerInnen transparent und nachvollziehbar zu gestalten und anzuwenden. Prinzipiell fördert er die Methodenvielfalt und Flexibilität in der Weiterbildung und die Offenheit für innovative Entwicklungen unter Berücksichtigung angemessener Qualitätsstandards.

§ 1 - Zusammensetzung des FWA

1. Der Fort- und Weiterbildungsausschuss besteht aus mindestens sechs ordentlichen Mitgliedern, die für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Mitglieder des Ausschusses können nicht gleichzeitig einem anderen Organ des Verbandes oder dem Vorstand angehören. Sie dürfen nicht in finanzieller Abhängigkeit (Angestelltenverhältnis oder Honorartätigkeit) vom Verband stehen.
2. Zusätzlich entsendet der Vorstand aus seiner Mitte ein weiteres Mitglied in den Ausschuss.
3. Der Fort- und Weiterbildungsausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen StellvertreterIn. Das vom Vorstand entsandte Ausschussmitglied kann diese Funktion nicht übernehmen.

§ 2 - Aufgaben des Fort- und Weiterbildungsausschusses

Zu den Aufgaben des Fort- und Weiterbildungsausschusses gehören nach den Vorgaben der Mitgliederversammlung:
a) Mitwirkung bei der Entwicklung und Fortschreibung von Standards und Richtlinien für die Fort- und Weiterbildungen in Kooperation mit der Instituteversammlung.
b) Die Prüfung und Zertifizierung von Fort- und Weiterbildungsgängen an Weiterbildungsinstituten nach den durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Richtlinien im Einvernehmen mit dem Vorstand. Die anerkannten Fort- und Weiterbildungsgänge sind den Mitgliedern bekannt zu geben.
c) Die Prüfung von Fort- und Weiterbildungen von Einzelpersonen und die Vergabe von Zertifikaten nach den durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Richtlinien im Einvernehmen mit dem Vorstand.

§ 3 - Sitzungen und Entscheidungen

1. Die Termine der Sitzungen des FWA werden gemeinsam vereinbart.
2. Die/der Vorsitzende lädt zu den regelmäßig stattfindenden Ausschusssitzungen ein und leitet diese. Er/ Sie gibt allen Mitgliedern bis spätestens eine Woche vorher die Tagesordnung zur Kenntnis.
3. Jedes Mitglied des Ausschusses kann Punkte auf die Tagesordnung setzen.
4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Für die Beschlussfähigkeit muß die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses anwesend sein.
5. Die zur Entscheidung anstehenden Fragen müssen in der Tagesordnung angekündigt sein. Beschlüsse, die nicht auf der Tagesordnung angekündigt sind, werden allen Ausschussmitgliedern innerhalb von drei Wochen im Protokoll mitgeteilt. Nichtanwesende können im Nachhinein eine Wiedervorlage initiieren.
6. Auf Antrag können ordentliche DGSF-Mitglieder zu einer Sitzung des FWA eingeladen werden.
7. In Einzelfällen lädt der FWA alle DGSF-Mitglieder zu einer öffentlichen Sitzung ein.

§ 4 - Mitgliederversammlung, Zusammenarbeit mit Organen und Gremien der DGSF

1. Die/der Vorsitzende des FWA legt der Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.
2. Der FWA erfüllt seine Aufgaben in Kooperation mit dem Vorstand, der Instituteversammlung, mit anderen Gremien sowie mit den Mitgliedern der DGSF.

§ 5 - Kommissionen

Der Fort- und Weiterbildungsausschuss kann durch Kommissionen zur Erfüllung von Einzelaufgaben unterstützt werden. Die Mitglieder dieser Kommissionen werden vom Fort- und Weiterbildungsausschuss vorgeschlagen und vom Vorstand der DGSF ernannt.

Stand: 8. September 2009