3.2 Durchführung des Pilotprojektes

Auf dem Treffen der DGSF-empfohlenen Einrichtungen im Dezember 2016 sind alle empfohlenen Einrichtungen eingeladen worden, am Pilotprojekt und an der Erprobung des Evaluationskonzeptes teilzunehmen. Als Grundlage wurde das dazu entworfene Evaluationsrahmenkonzept samt Zwecken, Fragestellungen und Vorgehen vorgestellt und diskutiert. Gemeinsam wurde ein grober Zeitplan für das Pilotjahr 2017 entwickelt.

"DGSF-Brille"

Die Instrumente "DGSF-Brille" unterteilen sich in eine Befragung der Einrichtungsleitung und eine Befragung der Mitarbeitenden einer Einrichtung. Es werden die für die Fallarbeit verantwortlichen Fachkräfte, die in die "alltagsversorgende" Fallarbeit eingebundenen Fachkräfte und die für die Fallarbeit inhaltlich verantwortlichen Fachkräfte befragt.

Die Befragung erfolgt schriftlich mittels Online-Fragebogen. Die Datenerhebung erfolgt anonymisiert, d.h. ohne Angabe von Namen oder anderen personenbezogenen Daten. Am 2. Mai 2017 wurden 573 Personen (64 Leitungskräfte, 509 Mitarbeitende) aus elf Einrichtungen zur Online-Befragung "DGSF-Brille" eingeladen. Die Befragung blieb bis zum 31.Mai 2017 zur Teilnahme geöffnet.

Zwischen dem 6. und dem 28. September 2017 sind durch die DGSF-Geschäftsstelle an jede beteiligte Einrichtung Ergebniszusammenfassungen in Form von Tabellen und Grafiken sowie Textdokumenten mit den freien Antworten auf die offenen Fragen zur Kenntnis, internen Diskussion und weiteren Verwendung versendet worden.

"Einrichtungs-Brille"

Die Instrumente "Einrichtungs-Brille" unterteilen sich in die Befragung (a) der Kinder/Jugendlichen, (b) der Eltern/Angehörigen und (c) den Ansprechpartnern beim Jugendamt.

Am 8. März 2017 wurden die Instrumente "Einrichtungs-Brille" samt Datenschutzerklärung und Einverständniserklärung für die Erziehungsberechtigten druckfertig an alle empfohlenen Einrichtungen versandt. Die Interviews mit Kindern/Jugendlichen, Angehörigen und Jugendämtern fanden bis zum 30. September 2017 statt. Die ausgefüllten Bögen wurden von den Einrichtungen an die DGSF-Geschäftsstelle zurückgesandt und dort als Datensätze erfasst.

Die Befragung der Kinder/Jugendlichen und Eltern/Angehörigen erfolgt als persönliches Interview (face-to-face) auf Grundlage eines vom Interviewer auszufüllenden Fragebogens. Sie sollte, wenn möglich, in Abwesenheit der regulären Betreuenden der Familie durchgeführt werden. Wenn die Durchführung des Interviews mit den Angehörigen aus praktischen Gründen nicht persönlich machbar war, konnte sie telefonisch erfolgen. Wenn beides nicht durchführbar war, war der Fragebogen postalisch zu versenden. Bei getrennt lebenden Elternteilen/Angehörigen waren, wenn möglich, beide Elternteile bzw. alle relevanten Angehörigen zu befragen.

Die Befragung des Jugendamtes erfolgte durch je eine Person aus der Einrichtungsleitung, oder bei mehreren Ansprechpartnern im Jugendamt durch die jeweilige gewohnte Kontaktperson der Jugendhilfe-Einrichtung, als persönliches Interview (face-to-face). In Ausnahmefällen konnte das Interview aus Gründen der Umsetzbarkeit telefonisch stattfinden.

Dr. Dörte Schott,

 

Freie Evaluatorin, Wiesbaden, info[at]doerte-schott.de,

 

www.doerte-schott.de/