4.4.1 Befragung der Kinder und Jugendlichen

Es gab auf der einen Seite Kinder und Jugendliche, bei welchen die Mitarbeitenden der Einrichtungen das Interview entlang des Fragebogens ohne Schwierigkeiten durchführen konnten, und auf der anderen Seite jene, die einzelne Fragen nicht vollständig verstanden haben oder auf dem gewählten Abstraktionsniveau nicht beantworten konnten oder wollten. Offene Fragen stellten für einige der Kinder/Jugendlichen offenbar eine hohe Hürde dar, da es ihnen schwer fiel Antworten frei zu formulieren. Das Vergeben des anonymen Familiencodes stellte sich als zusätzliche Einstiegshürde heraus, wenn die Mitarbeitenden dies zu Beginn der Befragung mit den Kindern/Jugendlichen gemeinsam durchführten.

Einige Fragen erschienen geeigneter für stationäre Hilfemaßnahmen als für den Kontext der ambulanten oder aufsuchenden Hilfe. Der Begriff „Betreuungsperson“ löste teilweise Unsicherheit aus, da im täglichen Umgang andere Begriffe verwendet werden, die jedoch je nach konkretem Kontext unterschiedlich sind, beispielsweise Berater_in, Therapeut_in, Sozialarbeiter_in oder Jugendhelfer_in.

In der überarbeiteten Version des Fragebogens für Kinder und Jugendliche sind entsprechend folgende Anpassungen vorzunehmen:

  • Der Fragebogen wird, wie vorgesehen, insgesamt gekürzt, indem die – gemäß der Rückmeldungen – besser verständlichen Fragen ausgewählt werden. Dies trifft insbesondere auf die Fragen zu, die ähnliche Inhalte ansprechen.
  • Fragen, welche von mehreren Befragten nicht beantwortet werden konnten, werden gestrichen.
  • Offene Fragen werden vereinfacht bzw. teilweise als optional gekennzeichnet.
  • Der anonyme Familiencode wird mit einem Hinweis versehen, dass dieser optional und nach Möglichkeit von den Mitarbeitenden im Vorfeld oder Nachgang der Befragung auszufüllen ist. Wenn der Familiencode vergeben wird, bietet sich die Möglichkeit einer vertieften Betrachtung durch den Vergleich zwischen den Antworten von einzelnen Kindern oder Jugendlichen und den jeweils dazugehörigen Eltern oder Angehörigen.
  • Es wird die Bitte an die interviewende Person aufgenommen zu erläutern, wer mit dem Begriff „Betreuungsperson“ abhängig von der Art der Hilfemaßnahme im konkreten Fall gemeint ist, damit das Kind bzw. der/die Jugendliche weiß, auf welche Person(en) sich die Fragen beziehen.

Außerdem finden Kommentierungen zu Unsicherheiten oder Irritationen bezüglich einzelner Begrifflichkeiten bei der Überarbeitung der Instrumente Berücksichtigung.

Zum Fragebogenteil für die Einschätzung der interviewenden Person liegen keine Kommentare vor. Dieser Teil ist jedoch des Öfteren komplett weggelassen worden (vgl. Abschnitt 4.3 und Abbildung 27: "weiß nicht/keine Angabe"). Wenn er ausgefüllt worden ist, ist dies in fast der Hälfte der Fälle durch die gut bekannte Betreuungsperson geschehen, anstelle von entfernt bekannten Mitarbeitenden, wie es im Sinne eines "fremden Blickes" idealerweise der Fall gewesen wäre (vgl. Abschnitt 4.4).

Dr. Dörte Schott,

 

Freie Evaluatorin, Wiesbaden, info[at]doerte-schott.de,

 

www.doerte-schott.de/