2 Zweck und Fragestellungen

Die Evaluation dient zum einen dem Zweck der Berichtslegung (Transparenz), indem sie datenbasierte Informationen zur Verfügung stellt, welche auf DGSF-Ebene zur Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der DGSF wie der empfohlenen Einrichtungen genutzt werden können. Zum anderen dient die Evaluation der Weiterentwicklung. Sie soll den Einrichtungen eine Informationsgrundlage für die strategische Ausrichtung und fachliche Weiterentwicklung ihrer eigenen Arbeit zur Verfügung stellen sowie der DGSF Anregungen zur fachlichen Reflexion über das systemische Arbeiten in der Jugendhilfe bieten.

Über die oben erwähnten Zwecke hinaus wird ein Nutzen durch den Prozess der Evaluation angestrebt. Von der gemeinsamen Zielklärung über mündliche und schriftliche Befragungen bis hin zur Besprechung der Ergebnisse in Workshops, gibt es wiederkehrend Situationen, welche die Beteiligten zur Reflexion anregen und dadurch Impulse in die Institutionen hinein befördern können.

Folgende Fragestellungen sind durch die Evaluation zu bearbeiten:

A)    Inwiefern wird an den empfohlenen Einrichtungen systemisch gearbeitet? Welche Maßnahmen werden zur laufenden Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung der Einrichtung unternommen?

B)    Inwiefern nehmen die Klientinnen und Klienten, Angehörigen und jeweiligen Jugendämter die systemische Arbeitsweise der Einrichtung wahr? Welchen Blick entwickeln die Klientinnen und Klienten auf das sie umgebende System? (Wirksamkeit)

C)    Welche Entwicklungspotentiale zeichnen sich für die Einrichtungen ab?

Eine weitere Fragestellung, welche grundsätzlich ebenfalls von Interesse ist, wurde für das Pilotprojekt zunächst zurückgestellt: Welche Auswirkungen hat die systemische Arbeitsweise der empfohlenen Einrichtungen auf das sie jeweils umgebende System? Dabei würde es beispielsweise um Fragen der systematischen Beteiligung von Familien/Angehörigen, der strukturellen Einbindung des Jugendamtes, der Transparenz zwischen am Prozess Beteiligten, der gemeinsamen Zielsetzungen der Beteiligten oder der regionalen Vernetzung der Einrichtung gehen.

Ziel des Pilotprojektes ist es über die Bearbeitung dieser Fragestellungen hinaus, den Entwurf eines Evaluationsrahmenkonzeptes für DGSF-empfohlene Jugendhilfe-Einrichtungen samt Erhebungsinstrumentarium auf den Prüfstand zu stellen. Es galt insbesondere zu prüfen:

  1. Inwiefern eignen sich die für die Evaluation formulierten Ziele und Kriterien „DGSF-Brille“ zur Beschreibung des Gegenstandes (Validität)? Inwiefern passen sie zu den, aktuell an den Einrichtungen gelebten, fachlichen Standards systemischen Arbeitens?
  2. Inwiefern eignen sich die für die Evaluation formulierten Ziele und Kriterien „Einrichtungs-Brille“ zur Beschreibung des Gegenstandes (Validität)? Inwiefern passen sie zu den in den Einrichtungen verfolgten Zielen?
  3. Welche Rahmenbedingungen sind für die Durchführung von Evaluation im gegebenen Kontext insbesondere zu beachten?

Auf der Basis der Ergebnisse aus dem Pilotprojekt sollen Konzept und Instrumente überarbeitet werden. Die Befragungsinstrumente sind daher im Rahmen des Piloten gezielt umfassender und auf die Möglichkeit der Selektion jeweils am besten geeigneter Fragen abgestellt.

Dr. Dörte Schott,

 

Freie Evaluatorin, Wiesbaden, info[at]doerte-schott.de,

 

www.doerte-schott.de/