Richtlinien für die Anerkennung als Systemische/r Supervisor/in (DFS)

Die Anerkennung als "systemische/r Supervisor/in (DFS)" wird ausgesprochen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Hochschul- oder Fachhochschulabschluß im Bereich der Humanwissenschaften.

2. Anerkennung als Familien-/systemische/r Therapeut/in (DFS) oder gleichwertiger Abschluß in einem anderen Verfahren mit dem zusätzlichen 

Nachweis fundierter systemtheoretischer Kenntnisse sowie der Anwendung systemischer Konzepte in der Arbeit.

3. Nach Abschluß der Weiterbildung (gemäß Punkt 2) zwei Jahre praktische Tätigkeit (mind. Halbtagstätigkeit) mit Schwerpunkt Paar- und Familientherapie/systemisches Arbeiten (mind. 30 Fälle oder 300 Std.) oder sieben Jahre Berufserfahrung in einem entsprechenden Berufsfeld mit dem Schwerpunkt systemisches Arbeiten unter Supervision.

Nachweis: Bestätigungen durch die/den Dienstvorgesetzte/n, den/die Instituts-/Praxisleiter/in und/oder Supervisor/in, kollegiale/n Supervisor/in.

4. Begleitende systemische Supervision (mind. 50 Std.) für die zweijährige praktische Tätigkeit (gemäß Punkt 3).

Nachweis: Bestätigungen durch den/die Supervisor/in und/oder Instituts-/Praxisleiter/in.

Erläuterung: Die begleitende Supervision kann höchstens zu 50% über eine kollegiale Supervision bzw. Intervisionsgruppen abgedeckt werden.

5. Systemische Selbstreflexion im Kontext von Ursprungsfamilie, aktueller Familien-, Lebens- und Arbeitssituation.

Nachweis: Bestätigungen durch den/die Therapeut/in, Supervisor/in und/oder Instituts-/Praxisleiter/in.

Erläuterung: Eine systemische Selbstreflexion der eigenen Arbeitssituation, die auch im Rahmen der Weiterbildung als systemische/r Supervisor/in erfolgen kann, ist von der/dem Antragsteller/in in Form einer (kurzen) schriftlichen Darstellung, die dem Antrag beizufügen ist, zu belegen.

6. Abgeschlossene Weiterbildung in systemischer Supervision von mindestens zweijähriger Dauer mit insgesamt mindestens 50 Ausbildungstagen, davon sollen mindestens 20 Tage der Supervision der Supervisionspraxis vorbehalten sein.

Theorie und Praxis von Fall-, Team- und Organisations-Supervision bei systemischen Lehrtherapeu-ten/innen von Instituten, deren Weiterbildungsgänge in Familientherapie/ systemischer Therapie bereits durch den DFS anerkannt worden sind. Andernfalls hat der/die Teilnehmer/in das Curriculum der Weiterbildung in systemischer Supervision der Anerkennungskommission vorzulegen.

Nachweis: Abschluß-Bestätigung des Instituts.

Erläuterung: Die Ausbildung in systemischer Supervision kann erst nach zweijähriger Praxis nach Abschluß der Weiterbildung oder mit einer siebenjährigen Berufserfahrung in einem entsprechenden Berufsfeld begonnen werden (vgl. Punkt 3) begonnen werden.

7. Ausnahmen sind bei Nichterfüllung einzelner Kriterien in begründeten Einzelfällen möglich.

Die überarbeitete Fassung wurde von der ordentlichen MV des DFS am 27.02.99 in Köln beschlossen.

Richtlinien für die Weiterbildung in systemischer Supervision (gültig ab 15.02.97)

Konzeptionelle Voraussetzungen

1. Die Weiterbildung ist curricular aufgebaut.

2. Die Regeldauer der Weiterbildung beträgt mindestens zwei Jahre mit einer Mindestanzahl von 50 Tagen mit 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (bzw. 375 Stunden).
Von den 50 Tagen mit 500 Unterrichtseinheiten sind mindestens 200 der Supervision der Supervisionspraxis vorbehalten. Sie dienen zu gleichen Teilen der angeleiteten Supervision (Live-, Video-, Exerptsupervision etc.) mit einem/r Supervisor/in und der Intervision. Diese Supervisionsformen stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander und finden vorwiegend in Kleingruppen statt.

3. Die Gesamtleitung des Kurses erfolgt durch vom DFS anerkannte systemische Supervisoren/innen und/oder systemische Lehrtherapeuten/innen oder Personen mit äquivalenter Weiterbildung.

4. An einem Weiterbildungsgang nehmen mindestens zwei Lehrsupervisoren/innen und zwei Gruppensupervisoren/innen teil.

5. Die Organisation des Weiterbildungskurses ist so geregelt, daß das Lernen in einer kontinuierlichen Lerngruppe sichergestellt ist (Weiterbildungsgruppe als Lernort, Möglichkeit der vielfältigen systemischen Reflexion).

6. Die sich am Selbstverständnis des jeweiligen Instituts orientierende Weiterbildung ist neben der Vermitt-lung der notwendigen theoretischen Kenntnisse vor allem praxis- und erfahrungsorientiert.

7. Der Weiterbildungsgang in systemischer Supervision (Weiterbildungskonzeption) muß nach spätestens zwei abgeschlossenen Kursen/Weiterbildungsgängen der zuständigen Kommission des DFS zur Anerkennung vorgelegt werden.

Eingangsvoraussetzungen

1. Hochschul- oder Fachhochschulabschluß im Bereich der Humanwissenschaften

2. Anerkennung als "Familientherapeut/in - systemische/r Therapeut/in (DFS)" oder gleichwertiger Abschluß in einem anderen Verfahren mit dem zusätzlichen Nachweis fundierter systemtheoretischer Kenntnisse sowie der Anwendung systemischer Konzepte in der Arbeit

Nachweis: DFS-Bestätigung

3. Praktische Tätigkeit
Insgesamt müssen mindestens vier Jahre mit mindestens 500 Stunden praktischer systemischer Tätig-keit nachgewiesen werden (vor, während oder/und nach Abschluß der Weiterbildung in Familientherapie/systemischer Therapie), davon zwei Jahre mit Schwerpunkt Paar- und Familientherapie/systemische Therapie

4. Mindestens 100 Stunden begleitende systemische Supervision

5. Möglichkeit und Verpflichtung zur supervisorischen Arbeit mit Einzelnen, Teams, Gruppen, Institutionen, Organisationen während der Weiterbildung

Inhalte der Weiterbildung

Theorie und Methodik

1. Theorie
1.1 Der systemische Theorie- und Handlungsansatz im Arbeitsfeld der Supervision
1.2 Pragmatische Theorien zu den verschiedenen Bereichen von systemischer Supervision

2. Fachliche Kenntnisse
2.1 Arbeitsfeldbezogene juristische Kenntnisse (wie z.B. KJHG)
2.2 Kenntnisse der institutionellen und sozialen Rahmenbedingungen der beratenden und  supervisorischen Tätigkeit

3. Supervisorischer Kontext
Zusammenwirken von Klienten-, Helfer- und Supervisionssystem im Kontext der Arbeitsorganisation (Auftrag, Arbeitsplatz)

4. Supervisorische Settings
4.1 Einzel-, Fall-, Team-, Leitungssupervision
4.2 Organisationsberatung

5. Supervisionssystem und Gruppenprozeß
5.1 Dynamik und Strukturen in Gruppen
5.2 Erfassung und Steuerung von Gruppenprozessen
5.3 Teamprozesse und -entwicklung

6. Spezifische systemische Supervisionsfertigkeiten, insbesondere
6.1 Organisation von Supervision
6.2 Auftragsklärung, Kontrakt
6.3 Entwicklung von Zielen und Strategien
6.4 Nutzung verschiedener Settings, wie z.B. Reflecting Team
6.5 Nutzung verschiedener Methoden und Techniken, wie z.B. Rituale, Geschichten,  therapeutische/supervisorische Pausen, Rollenverhandlung, Perspektivwechsel
6.6 Umgang mit Krisen
6.7 Konfliktmanagement
6.8 Evaluation
7. Grundlagen der Organisationsberatung
7.1 Organisationskultur
7.2 Organisationsphasen
7.3 Prinzipien der Organisationsentwicklung
7.4 Projektarbeit
7.5 Prozeßberatung
7.6 Coaching

8. Didaktische Mittel und Medien im systemischen Supervisionsprozeß
8.1 Visualisierung, Videotechnik
8.2 Übungen
8.3 Metaphorische Techniken

9. Verantwortlichkeit in der systemischen Supervision
9.1 Berufsethische Aspekte
9.2 Fachliche und persönliche Fürsorge zum Schutz der Klienten und Supervisanden
9.3 Reflexion der eigenen Anteile des/der Supervisors/in
9.4 Coping und Streßmanagement

Systemische Supervision während der Weiterbildung
1. Mindestens 100 Stunden angeleitete Supervision (Gruppen- und Einzelsupervision)
2. Mindestens 100 Stunden Intervision in Kleingruppen

Systemische supervisorische Praxis
Durchführung von mindestens fünf systemischen Supervisions- und/oder Beratungsprozessen mit mindestens 100 Stunden mit Einzelnen, Gruppen, Teams, Organisationen (davon nicht mehr als zwei Einzelsupervisio-nen) unter Supervision während oder/und nach Abschluß der Weiterbildung in systemischer Supervision

Abschlußvoraussetzungen

1. Kontinuierliche Teilnahme an der mindestens zweijährigen Weiterbildung in systemischer Supervision
2. Schriftliche Abschlußarbeit über drei eigene Supervisions- und/oder Beratungsprozesse
3. Teilnahme am Abschluß-Kolloquium bzw. gemeinsame Reflexion der Teilnehmer/innen,  Supervisoren/innen, Leiter/innen über die persönliche und professionelle Entwicklung

Ausnahmeregelungen

Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.

Diese Richtlinien wurden von der ordentlichen MV des DFS am 15.02.1997 in Dresden nach Vorlage der Arbeitsgruppe „Systemische Supervision“ beschlossen. Die überarbeitete Fassung wurde von der ordentlichen MV des DFS am 27.02.99 in Köln beschlossen.