Änderung der Psychotherapie-Richtlinien

Neue Standards für die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussorgan der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen, am 20. Juni 2006 beschlossen. Demnach soll die Zulassung als Psychotherapeut künftig davon abhängig sein, ob „eine Qualifikation für ein psychotherapeutisches Verfahren nachgewiesen werden kann, mit dem mindestens die am häufigsten auftretenden psychischen Erkrankungen behandelt werden können“. Dazu zählen bei Erwachsenen gemäß G-BA Depressionen, Angststörungen und somatoforme Störungen, Suchterkrankungen dagegen nicht. Bei Kindern und Jugendlichen gelten ebenso depressive und Angst- sowie außerdem Verhaltens- und emotionale Störungen als versorgungsrelevant; Essstörungen werden nicht dazu gezählt. Psychotherapeutische Verfahren, die keine ausreichenden Nachweise nach Maßgabe der Verfahrensordnung des G-BA für alle genannten Anwendungsbereiche erbringen, können nur noch „indikationsbezogen als Methode oder Technik“ innerhalb der traditionellen Richtlinienverfahren Anwendung finden.

Die geänderten Richtlinien schaffen die Möglichkeit, mit Verweis auf die fehlende Versorgungsrelevanz neuen Psychotherapieverfahren – selbst wenn sie vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) akzeptiert wurden, wie bei der Gesprächspsychotherapie der Fall – die Zulassung zur „vertragsärztlichen Versorgung“ zu versagen.

Der Beschluss des G-BA über die Änderung der Psychotherapie-Richtlinien liegt jetzt dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung vor. Die DGSF hat zusammen mit vielen anderen psychotherapeutischen Fachverbänden schriftlich ihre fachlichen und rechtlichen Bedenken gegen die geplanten Änderungen beim BMG vorgetragen. Die Richtlinien-Verbände haben sich diesem Protest nicht angeschlossen!

Es bleibt abzuwarten, ob das Gesundheitsministerium von seinem Recht zur Beanstandung des G-BA-Beschlusses Gebrauch machen wird. Bei Ausbleiben der Beanstandung werden die Änderungen der Psychotherapie-Richtlinien in Kraft treten. (Weitere Informationen auf den Internetseiten der DGSF)

(Anni Michelmann)

Weitere Informationen:


Pressemitteilung

des G-BA,; die

Nachricht dazu

auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer,

Meldung

im „systemagazin“ und

Meldung

im GwG-Newsletter.



Dokument eingestellt am 16.8.2006

Der Beschluss des G-BA wurde inzwischen vom Bundesministerium für Gesundheit beanstandet, nähere Infos.

Der nicht beanstandete Teil des Beschlusses des G-BA zu den Psychotherapie-Richtlinien (Abschnitt D) ist in Kraft getreten. Beschlusstext auf den Internetseiten des G-BA.