Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Systemische Therapie (AGST) zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats "Psychotherapie" über die Wissenschaftlichkeit der Systemischen Therapie

von: Kurt Ludewig (SG), Arist von Schlippe (SG), Anni Michelmann (DFS*), Marie-Luise Conen (DAF*), Gisal Wnuk-Gette (DFS*)
 

Am 17. Februar 1999 reichte die AGST, die Dachorganisation der drei Verbände für Systemische Therapie und Familientherapie in Deutschland

  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Familientherapie (DAF),
  • Dachverband für Familientherapie und systemisches Arbeiten (DFS) und
  • Systemische Gesellschaft, Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung (SG)

beim Wissenschaftlichen Beirat "Psychotherapie" einen Antrag auf Begutachtung der Systemischen Therapie gemäß §1(3) PsychThG als wissenschaftliches Psychotherapie-verfahren ein.

Hierzu wurde dem Wissenschaftlichen Beirat eine ausführliche, 360 Seiten umfassende Dokumentation: "Materialien zur Theorie, Praxis und Evaluation der Systemischen Therapie" zur Verfügung gestellt, die später durch Kopien der berücksichtigten Evaluationsstudien ergänzt wurde. Diese Dokumentation wurde mit Unterstützung eines Beirates aus 19 Professoren/Privatdozenten aus Psychologie und Medizin, 17 Chefärzten und drei Leitenden Psychologen aus psychotherapeutischen Fachkliniken erstellt. Sie ist in Herausgeberschaft der AGST mit wenigen Überarbeitungen unter dem Titel: "Die Grundlagen der Systemischen Therapie. Theorie - Praxis - Forschung" vor kurzem als Buch erschienen (Schiepek 1999).

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hat in seiner Sitzung vom 29.-30.9.1999 die Systemische Therapie als nicht wissenschaftlich anerkanntes Verfahren mit folgender Begründung eingestuft:

  1. Bei der Systemischen Therapie sei die konzeptionelle Verbindung von (anthropologischer und ätiologischer) Theorie und therapeutischer Praxis unzureichend, und
  2. die Wirksamkeit der systemischen Therapie könne auch für einen eingeschränkten Anwendungsbereich derzeit nicht als nachgewiesen gelten. Allenfalls gäbe es vielversprechende Hinweise auf die Wirksamkeit familientherapeutischer Interventionen bei Kindern und Jugendlichen als Indexpatienten.

Dem Beschluß des Wissenschaftlichen Beirats liegt ein Minderheitsvotum von Prof. Dr. G.-W. Speierer bei. Darin wird festgestellt, daß die Vermittlungsschritte zwischen den theoretischen Voraussetzungen und der Begründung diagnostischen wie therapeutischen Handelns hinreichend klar erkennbar sind, d.h. in diesem Punkt wird dem Gutachten grundsätzlich widersprochen. Das Minderheitsvotum stellt weiterhin fest, daß das Ergebnis der Begutachtung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat allein durch Bezugnahme auf die am 29.9.1999 verabschiedete Erweiterung der Kriterien zum Nachweis der Wirksamkeit begründet werden könne. Nur im Hinblick auf diese Kriterien liege seitens der Systemischen Therapie eine zu geringe Anzahl kontrollierter Wirksamkeitsstudien in den einzelnen Anwendungsbereichen der Psychotherapie vor.

Im Folgenden soll erläutert werden, warum aus unserer Sicht die Entscheidung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie, der Systemischen Therapie die Anerkennung als wissenschaftliches Verfahren zu versagen, aus formalen, inhaltlichen und wissenschaftlichen Gründen unangemessen ist.

Unsere Beurteilung wird durch Bezug auf die folgenden sechs Punkte begründet:

  1. Internationale Anerkennung der Systemischen Therapie
  2. Verbreitung und Versorgungsrelevanz in Deutschland
  3. Akzeptanz bei PatientInnen und PsychotherapeutInnen
  4. Professionalität und Wissenschaft
  5. Wissenschaftlichkeit
  6. Legitimation des Beirats
  7. Fazit

1. Internationale Anerkennung

Die Wurzeln der Systemischen Therapie als psychotherapeutischer Methode liegen in der Unzufriedenheit führender Vertreter der klassischen Psychotherapie mit ihrer Arbeit in den fünfziger Jahren. Auf der Suche nach Wegen, die Effektivität ihrer Arbeit zu verbessern, bezogen sie die Angehörigen ihrer Patienten in die Therapie mit ein. Dies führte zu einer so deutlichen Veränderung der Perspektiven und der Behandlungsmethoden, daß sich die Familientherapie schließlich als eigenständiges Verfahren entwickelte. Hieraus entstand die Systemische Therapie als Konzeption, die explizit die Einbindung einer Person in ihr jeweiliges soziales System zur Grundlage ihres Verständnisses von psychischer Gesundheit und Krankheit macht. Die theoretische Fundierung und die methodische Differenzierung ermöglichte im Laufe der Zeit die Erweiterung der Anwendungsbereichs auf Individuen und Gruppen hin.

In vielen westlich orientierten Ländern der Welt gehört seit Jahren die Systemische Therapie zu den selbstverständlichen Verfahren im Spektrum der Psychotherapie - etwa in den USA, Großbritannien, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden. Weltweit wird sie an unzähligen Universitäten gelehrt. In den USA und Großbritannien ist es selbstverständlich möglich, etwa in Systemischer Therapie zu promovieren oder die Facharztprüfung abzulegen. Allein in Deutschland haben ca. 15.000 Angehörige helfender Berufe an mehrjährigen Weiterbildungskursen in Systemischer Therapie und Beratung teilgenommen. Davon erfüllen rund 5.700 die Bedingungen für eine durch die Fachverbände national anerkannte Zertifizierung; von ihnen sind ca. 2.100 Diplom-Psychologinnen und -Psychologen, ca. 500 Ärztinnen und Ärzte. Neben unzähligen Publikationen im Ausland gibt es im deutschsprachigen Raum fünf regelmäßig erscheinende Fachzeitschriften, und es finden hier mehrmals jährlich Kongresse und Fachtagungen statt.

Die apodiktische Ablehnung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie dürfte sowohl inhaltlich als auch von der Form her einzig in der Welt sein. Damit setzt sich der Beirat nicht nur ausdrücklich von der internationalen Fachöffentlichkeit ab, sondern er diskreditiert zugleich sich selbst. Alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Systemische Therapien durchführen, wären nach der Diktion des Gutachtens Anwender eines unwissenschaftlichen Verfahrens, und zwar weltweit.

2. Verbreitung und Versorgungsrelevanz

Die Implikationen des systemischen Ansatzes für die Praktiker haben offenbar eine hohe Plausibilität. Dies zeigt sich nicht zuletzt an dem vor allem im letzten Jahrzehnt stark gewachsenen Interesse an systemischen Weiterbildungen. Im systemischen Ansatz findet der Praktiker praktikable und effektive Möglichkeiten, das psychische Leiden seiner Patienten nicht nur als Ausdruck individueller Störungen und Defizite zu verstehen, sondern es auch in deren jeweiligen sozialen Umfeld zu verorten. Die tägliche Erfahrung im Umgang mit psychisch kranken Menschen zeigt dann, daß die faktische oder symbolische Einbeziehung des relevanten Kontextes es sehr erleichtert, Ressourcen zu aktivieren, so daß therapeutische Veränderungen auf eine "sozial verträgliche" Weise initiiert werden können und die Bewältigung von Leiden gefördert werden kann.

Systemische Therapie findet breite Anwendung in der ambulanten und stationären Versorgung, daneben auch in vielfältigen nicht-klinischen Bereichen der psychosozialen Versorgung wie Beratungsstellen, Behörden (Jugendämter, Adoptionspflege, Sozialämter) usw. In Deutschland gibt es kaum eine Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, in der Systemische Therapie nicht eingesetzt wird. In vielen dieser Kliniken ist dieser Ansatz zentral und maßgeblich. In Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie in Suchtkliniken ist der Anteil an systemisch ausgebildeten Psychotherapeuten erheblich. Ein Blick in die Stellenanzeigen der einschlägigen Zeitungen und Zeitschriften zeigt darüber hinaus, daß Kenntnisse in der Systemischen Therapie bzw. eine Zusatzqualifikation in diesem Verfahren häufig verlangt werden.

Erfahrungen aus der therapeutischen Weiterbildung zeigen, daß viele bereits in anderen Verfahren ausgebildete Psychotherapeuten eine ergänzenden Weiterbildung in Systemischer Therapie absolvieren. Das hat zur Folge, daß eine nicht geringe Anzahl von Psychotherapien im ambulanten Bereich offiziell als Richtlinienverfahren abgerechnet werden, jedoch in ihrer konkreten Umsetzung vor dem Hintergrund systemischen Denkens und unter Einbeziehung systemtherapeutischer Methoden durchgeführt werden.

3. Akzeptanz bei PatientInnen und PsychotherapeutInnen

Die breite Akzeptanz in Fachkreisen macht mehr als deutlich, daß es sich bei der Systemischen Therapie nicht um irgendein randständiges Verfahren handelt, sondern um eine ernstzunehmende Methode, die eindeutig zu einer nicht mehr wegzudenkenden Erweiterung und Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung geführt hat.

Durch den Bescheid des Wissenschaftlichen Beirats ist aber die Systemische Therapie in toto zu einem unwissenschaftlichen Verfahren degradiert worden, also zu einem Verfahren, das nicht mehr von denen zu unterscheiden ist, die auf Betrug oder Beliebigkeit aufbauen und von Scharlatanen vertreten werden.

Dies ist im höchsten Maße schädlich für die weitere Entwicklung des Verfahrens. Eine enge Auslegung dieses Beschlusses hätte nämlich für psychotherapeutische Praxis und Ausbildung zur Folge, daß die Systemische Therapie weder gelehrt noch ausgeübt werden dürfte und damit auch nicht weiter beforscht werden könnte. Das könnte den Effekt haben, daß diese Therapieform in Deutschland in den "grauen Bereich" auch von uns selbst als nicht-wissenschaftlich angesehener Psychotherapien abdriftet. Denn ohne Zugriff auf empirische Daten aus der Praxis wäre weder eine Fortführung der eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit im bislang erfolgten Ausmaß möglich, noch wären jemals die Bedingungen zur wissenschaftlichen Anerkennung zu erfüllen.

Daneben wäre bei gesundheitspolitischer Umsetzung der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirates zu erwarten, daß jene Menschen, die eine Systemische Therapie aufsuchen, weil sie sich davon eine effiziente, lösungsorientierte, kurz dauernde, umgreifende und kontextbezogene Genesung von ihren psychischen Störungen versprechen, auf nicht zu verantwortende Weise verunsichert würden. Zusätzlich zu ihren psychischen Beeinträchtigungen müßten sie die Belastung ertragen, vielleicht in die Hände unseriöser, "unwissenschaftlicher" Psychotherapeuten geraten zu sein.

4. Professionalität und Wissenschaft

Psychotherapie ist die praktische Anwendung von Handlungsweisen, die sich bei der Behandlung von Menschen, die unter psychischen Beeinträchtigungen leiden, empirisch bewährt haben. Kriterium professioneller Anwendbarkeit ist dabei, ob ein Verfahren hilfreich, menschlich und unschädlich ist. Psychotherapie als Profession ist eine wissenschaftlich fundierte Praxeologie, die sich zu ihrer Begründung interdisziplinären (anthropologischen, psychologischen, sozialwissenschaftlichen) Grundlagenwissens bedient. Psychotherapie als Profession bedient sich zwar wissenschaftlichen Wissens, ist aber mit Wissenschaft nicht gleichzusetzen, zumal Wissenschaft andere Aufgaben hat, als sich in der Praxis zu bewähren (vgl. u.a. Reiter & Steiner 1996, Buchholz 1999). Die Art und Weise nun, wie diese Grundlagen zur Begründung eines psychotherapeutischen Ansatzes herangezogen werden, hängt wesentlich vom zugrunde gelegten Verständnis des Menschen - dem Menschenbild - ab (vgl. z.B. Herzog 1984). Als eine von Personen an Personen ausgeübte Praxis beruht Psychotherapie zudem auf sehr komplexen zwischenmenschlichen Interaktionen, und diese sind nur in Grenzen normierbar.

Die verschiedenen Ansätze der Psychotherapie unterscheiden sich daher auf metatheoretischer Ebene in der gewählten anthropologischen Position, auf klinisch-theoretischer Ebene in der Art und Weise, wie diese Metatheorie in eine Theorie der Praxis umgesetzt wird und auf der Handlungsebene darin, wie diese theoriegeleitete Umsetzung tatsächlich praktiziert wird. Aus alledem leitet sich die Haltung ab, mit der der Therapeut seinen Klienten/Patienten begegnet.

Allein schon wegen der sich aus der Verflechtung dieser Ebenen ergebenden Komplexität ist es unmittelbar verständlich, daß die Geschichte der Psychotherapie auch eine der Vielfalt der Ansätze ist. Diese Vielfalt kommt sowohl den verschieden strukturierten Psychotherapeuten als auch den unterschiedlichen Patienten zugute. Sie ermöglicht beiden, eine für sie geeignete Form der Psychotherapie zu finden. Die Vielfalt des Angebots psychotherapeutischer Leistungen droht jedoch zur Zeit nivelliert zu werden. Der Wissenschaftliche Beirat mißachtet nicht nur die Notwendigkeit, neuere Verfahren zu fördern, sondern er nimmt durch sein Urteil in Kauf, deren Entstehen und Weiterentwicklung zu verhindern. Hierzu bedient er sich Begründungen, die ein Verständnis von Wissenschaftlichkeit erkennen lassen, das in seiner suggerierter Einheitlichkeit keineswegs von der Mehrheit der scientific community geteilt werden dürfte. Diese Praxis entspricht keinem allgemein geteilten Verständnis wissenschaftlicher Redlichkeit und wissenschaftlicher Diskurse.

Im Unterschied zu einer wissenschaftlichen Disziplin, deren Aufgabe es ist, einen bestimmten Erkenntnisgegenstand nach wissenschaftlichen Regeln zu erfassen, handelt es sich bei einer Profession um selbständiges Wissen für die effektive Handhabung eines Praxisbereiches. Hierzu gehört die Verfügbarkeit erfolgreicher Routinen für die Lösung der kennzeichnenden Probleme dieses Bereiches. Dies trifft im besonderen Maße auf die Psychotherapie zu. Denn in der Psychotherapie geht es immer um singuläre und gleichzeitig komplexe Probleme, angesichts derer immer mit einem gewissen Grad von Unsicherheit zu rechnen ist. Daher kommen hier neben wissenschaftlichen Erkenntnissen auch Intuition, Risikofreudigkeit, Verantwortungsübernahme, Berufserfahrung und andere individuelle Eigenschaften des Therapeuten zur Anwendung. Die Anerkennung der Wissenschaftlichkeit eines Verfahrens muß daher in besonderer Weise die Professionalität dieses Verfahrens einbeziehen. Im Hinblick darauf stellt die Beurteilung eines Verfahrens der Psychotherapie auf der Grundlage eines äußerst diskussionsbedürftigen einheitswissenschaftlichen Verständnisses von Wissenschaftlichkeit eine unzulässige Verkürzung dar. Dabei in Kauf zu nehmen, daß auf dieser Grundlage eine ganze Profession diskreditiert wird, hat nichts mehr mit Wissenschaft zu tun und ist aus politischer Sicht gänzlich inakzeptabel.

5. Wissenschaftlichkeit

Das PsychThG definiert die Ausübung der Psychotherapie als jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist (§ 1, 3).

Gerade innerhalb der Psychologie, aber auch in vielen anderen Feldern wissenschaftlicher Praxis, in denen der "Gegenstand" der wissenschaftlichen Suche nicht von vornherein feststeht, hat sich auf der Basis eines wissenschaftlichen Pluralismus eine durchaus förderliche, also im eigentlichen Sinne "wissenschaftliche" Modellkonkurrenz entwickelt. Die Modelle haben sich aus zum Teil sehr unterschiedlichen, ja gegensätzlichen wissenschafts- und erkenntnistheoretischen Grundlagen heraus entwickelt. Verfahren, die etwa auf Hermeneutik und Phänomenologie beruhen, stehen Modellen gegenüber, die sich auch in den Humanwissenschaften eher auf naturwissenschaftliche Paradigmata berufen. Die Pluralität dieser Modelle und die kreative Vielfalt der durch sie stimulierten Konzepte wird von Vertretern unterschiedlicher Wissenschaftsmodelle als hoher Wert anerkannt. Diese Realität eines - nicht nur in Psychologie und Medizin - in sich äußerst heterogenen Wissenschaftsbetriebes, der sich an unterschiedlichen Wissenschaftstheorien und methodischen Desideraten orientiert, wird nach dem Willen des Wissenschaftlichen Beirats auf das Ideal eines homogenen Verständnisses von Wissenschaft, eines einheitswissenschaftlichen Verständnisses reduziert - und damit erheblich verarmt.

Aus der Sicht namhafter Wissenschaftler und Lehrstuhlvertreter sind die vom Beirat "erlassenen" Kriterien in letzter Konsequenz als "verheerend" für die Wissenschaft selbst anzusehen. In einer ersten Stellungnahme vom 19. Dezember 1999 fordert der Erste Vorsitzende des Neuen Gesellschaft für Psychologie, einer Gruppierung von Hochschullehrern der Psychologie in Deutschland, den Gesetzgeber abschließend auf, "im Rahmen einer Novellierung des PsychThG einen Beirat zu etablieren, der den Namen ,wissenschaftlich´ auch verdient."

Jedes Verfahren sieht natürlich durch die wissenschaftstheoretische "Brille" eines anderen betrachtet ganz anders aus, doch sollte die Integrität bei einem Beirat, der ja Unparteilichkeit impliziert, gebieten, daß die Einnahme verschiedener Perspektiven zur Beurteilung der Wissenschaftlichkeit eines Verfahrens möglich ist. Die Aufgabe, die Wirksamkeit anhand der gängigen Kriterien zu prüfen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wissenschaftlichkeit und Wirksamkeit sind zwei voneinander zu unterscheidende Kriterien. Es ist unbestreitbar, daß jedes psychotherapeutische Verfahren eindeutige Nachweise über seine Wirksamkeit erbringen muß - das gilt selbstredend auch für die Systemische Therapie; dies aber als einziges Kriterium für eine globale Beurteilung der Wissenschaftlichkeit zu verwenden, entspricht einem wissenschaftstheoretisch überholten Reduktionismus.

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hat die hier genannten Aspekte des wissenschaftlichen Diskurses mit keinem Wort gewürdigt. Darüber offenbar unbekümmert entschied er sich statt dessen für eine wissenschaftstheoretische Einseitigkeit, die sich besonders an der Art und Weise verdeutlicht, wie das Gutachten über die Systemische Therapie verfaßt ist: eine Aneinanderreihung unbegründeter Fehl- und Mißverständnisse.

6. Legitimation des Beirats

Nach Auffassung von renommierten Rechtswissenschaftlern verkennt der Wissenschaftliche Beirat seinen gesetzlichen Auftrag. Mit der Etablierung des Beirates wollte der Gesetzgeber der zuständigen Länderbehörde ein beratendes Gremium zur Seite stellen und keine übergeordnete Entscheidungsinstanz schaffen. Der Beirat sollte auf Anfrage der Länder feststellen, ob ein Verfahren in der Profession wissenschaftlich anerkannt ist oder nicht. Der Gesetzgeber hat bekanntlich ausdrücklich darauf verzichtet, im Gesetz die Anerkennung von Psychotherapieverfahren einzeln festzuschreiben, um Weiterentwicklungen nicht zu blockieren - eine Weiterentwicklung, die durch den Bescheid des Beirates über die Systemische Therapie und die Gesprächspsychotherapie nunmehr blockiert wird.

Die Beschränkung auf wissenschaftlich anerkannte Verfahren soll Mißbrauch verhindern und damit Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung abwenden (BT-Drs. 13/8035,14,17). Es geht um den Schutz des psychisch kranken Menschen vor Willkür und Beliebigkeit. Allein diese Unterscheidung zwischen wissenschaftlicher Ernsthaftigkeit und beliebiger Willkür gilt es nach dem PsychThG zu treffen, nicht hingegen eine Beurteilung des Verfahrens anhand selbst festgelegter Gütekriterien vorzunehmen.

Statt sich auf seinen gesetzlichen Auftrag zu beschränken, gab sich aber der Beirat eine Geschäftsordnung, die spätestens bei näherem Hinsehen enthüllt, daß die Mitglieder des Beirats den Rahmen ihrer Kompetenzen bei weitem überschreiten. Bei der Erarbeitung der sieben Themen, die ihren Aufgabenbereich umfassen sollen, wird offenbar von dem Bestreben ausgegangen, eine umfassende, übergeordnete wissenschaftliche "Aufsicht" über den gesamten Bereich der Psychotherapie zu übernehmen. Die Themen erstrecken sich von der Beurteilung von Methoden und Forschungsstrategien, über die Beurteilung einzelner psychotherapeutischer Verfahren und der beruflichen Ausübung bis hin zur Beurteilung der psychotherapeutischen Versorgung schlechthin. Wie gesagt hat aber der Beirat nach § 11 PsychThG allein die Aufgabe, den zuständigen Behörden in Zweifelsfällen auf der Grundlage eines Gutachtens Hilfestellung zu geben. Von einer übergeordneten Aufsichtsfunktion über die Psychotherapie in Deutschland kann nach den PsychThG gar nicht die Rede sein.

Ungeachtet seiner selbst auferlegten Aufgabenbereiche beschränkt sich die eigentliche Tätigkeit des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie allein auf die Erarbeitung von Empfehlungen. Das macht die Beschlüsse des Beirats de facto unanfechtbar. Dies hat zur Folge, daß Entscheidungen größter Tragweite - sie können bis in die Vernichtung der Existenzgrundlage praktizierender Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und von breit anerkannten seriösen Ausbildungsinstituten reichen - ohne Einbeziehung des elementaren Rechts auf Widerspruch getroffen und verbreitet werden.

Bezüglich der personellen Zusammensetzung des Beirats kann es nicht im Sinne des Gesetzes sein, daß die gesamte psychotherapeutische Landschaft in Deutschland von 12 Wissenschaftlern beurteilt wird, die fast ausnahmslos erklärte Vertreter einer der beiden etablierten Psychotherapieschulen sind. Gerade an diesem Umstand erweist sich die häufig angeführte Analogie zum Verfahren bei der Zulassung eines pharmazeutischen Produktes als unzutreffend. Ganz abgesehen von inhaltlichen Unterschieden, die diesen Vergleich ad absurdum führen, wird hier der nicht zu umgehende Gesichtspunkt der Konkurrenz und des Kampfes um Marktanteile gänzlich ausgeblendet.

Schließlich muß noch auf einen weiteren gravierenden Verfahrensfehler hingewiesen werden. Der Beirat hatte am 22. Februar 1999 Kriterien zur Beurteilung der Wissenschaftlichkeit eines Verfahrens erarbeitet, die trotz der weiter oben bereits beklagten, übermäßigen Betonung von Wirksamkeitsnachweisen zumindest zusätzliche Aspekte der Professionalität berücksichtigten. Dann aber beschloß der Beirat an dem Tag, an dem die ersten Beschlüsse anhand bereits vorliegender Gutachten getroffen wurden, die erste Fassung der erarbeiteten Kriterien zu verschärfen und im wesentlichen auf reine Wirksamkeitskriterien zu reduzieren. Ein solches Vorgehen ist - vor allem unter dem Mantel der "Wissenschaftlichkeit" - geradezu ungeheuerlich: Begründete Anträge, die im Hinblick auf einen bestimmten Kriterienkatalog erarbeitet wurden, werden anschließend aufgrund eines anderen Kriterienkataloges behandelt.

7. Fazit

Die Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie, wie sie sich in ihren ersten abschlägigen Beschlüssen zur Anerkennung der Wissenschaftlichkeit bei der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie offenbart hat, erscheint an mehreren Stellen fragwürdig und unangemessen. Im Hinblick auf das Gutachten zur Systemischen Therapie treten mindestens in folgenden Bereichen Mängel und Unangemessenheiten auf, auf die hier zusammenfassend hingewiesen wird:

  • Das Gutachten zur Systemischen Therapie verkennt die internationale Bedeutung dieses Ansatzes. Mit seinem abschlägigen Beschluß wertet der deutsche Wissenschaftliche Beirat ein in der ganzen Welt anerkanntes Psychotherapieverfahren ab. Das ist anmaßend und deplaziert.
  • Die Systemische Therapie hat sich zu einem der meist verbreiteten Verfahren der Psychotherapie entwickelt und hat daher eine unschätzbare Versorgungsrelevanz. Dieser Aspekt wird vom Wissenschaftlichen Beirat ignoriert.
  • Der Wissenschaftliche Beirat verkennt die grundsätzliche Unterscheidung von Wissenschaft und Profession. Nur so ist zu verstehen, daß er bei der Wahl seiner Beurteilungskriterien allein den Gesichtspunkt der Wirksamkeit berücksichtigt. Dies beinhaltet aber eine unzulässige Beschränkung der Komplexität des psychotherapeutischen Geschehens und sagt daher wenig über die tatsächliche Ausübung dieser Profession aus.
  • Systemische Therapeuten werden von vielen Menschen, die an den Folgen psychischer Störungen leiden, gezielt aufgesucht. Die Beschlußfassung des Beirats, die die Systemische Therapie zu einem unwissenschaftlichen Verfahren degradiert, löst Verunsicherung und weitere Belastungen bei den PatientInnen und ihren PsychotherapeutInnen aus.
  • Die im PsychThG vorgesehene Wissenschaftlichkeitsklausel soll helfen, den Schutz der Hilfesuchenden vor unseriösen Angeboten zu sichern. Sie soll aber nicht dem Zweck dienen, die Interessen der etablierten Psychotherapieverfahren vor unerwünschter Konkurrenz zu schützen. Letzteres ist aber unausweichlich der Fall, wenn alle Mitglieder des Beirats Vertreter der beiden bereits etablierten Schulen sind.
  • Der Wissenschaftliche Beirat wirft aufgrund seiner einseitigen Zusammensetzung, seiner kompetenzüberschreitenden Geschäftsordnung und nicht zuletzt der geringen wissenschaftlichen Qualität seiner Gutachten schwere Zweifel an seiner Legitimität auf. Eine effektive Rechtsaufsicht über dieses sich sonst verselbständigende Gremium ist unerläßlich.

Bei allem Verständnis für die imperative Notwendigkeit, den hilfesuchenden Klienten/Patienten vor Mißbrauch zu schützen, ist nicht nachzuvollziehen, daß die Vielfalt der Psychotherapien in Deutschland auf zwei Verfahren eingeschränkt werden soll. Dies kommt weder den Patienten noch den Therapeuten noch der Weiterentwicklung der Psychotherapie zugute. Deshalb haben wir Widerspruch gegen das Gutachten über die Wissenschaftlichkeit der Systemischen Therapie beim Wissenschaftlichen Beirat eingelegt. Darin enthüllten wir die vielen im Gutachten enthaltenen Fehl- und Mißverständnisse und baten um eine geeignete Revision.

Im Interesse der Hilfesuchenden, der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, der psychotherapeutischen Vielfalt und so auch der wissenschaftlichen und professionellen Weiterentwicklung bedeutet die gutachterliche Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats einen gravierenden Rückschritt. Sie ist in dieser Form zurückzuweisen und darf so nicht zur Anwendung kommen!
 

Literatur

Buchholz, M. (1999). Psychotherapie als Profession. Gießen: Psychosozial-Verlag

Herzog, W. (1984). Modell und Theorie in der Psychologie. Göttingen: Hogrefe

Reiter, L., Steiner, E. (1996). Psychotherapie und Wissenschaft. Beobachtungen einer Profession. In: Pritz, A. (Hg.). Psychotherapie - eine neue Wissenschaft vom Menschen.

Wien/New York: Springer, pp.159-203

Schiepek, G. (1999). Die Grundlagen der Systemischen Therapie. Theorie - Praxis - Forschung. Herausgegeben von der AGST. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

Für die Autoren:

Dr.Kurt Ludewig
Universität Münster
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Schmeddingstr. 50
48149 Münster

* DAF (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Familientherapie, gegründet 1978) und DFS (Dachverband für Familientherapie und systemisches Arbeiten, gegründet 1987) haben sich im September 2000 zur DGSF zusammengeschlossen.