Minderheitsvotum des Wissenschaftlichen Beirats

Abweichend vom Mehrheitsbeschluß des Wissenschaftlichen Beirats ist festzustellen: Die Systemische Therapie ist eine Gruppe von Verfahren mit weitgehend eigenständigen theoretischen Positionen im Vergleich zu den theoretischen Annahmen der Psychoanalyse und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie wie auch von den theoretischen Konstrukten der verhaltenstherapeutischen Verfahren. 

Die Vermittlungsschritte zwischen den theoretischen Voraussetzungen und der Begründung diagnostischen wie therapeutischen Handelns sind hinreichend klar erkennbar. eine Überschneidungsmenge von einzelnen Techniken und Verfahren, die in der Systemischen Therapie angewendet werden, und die ebenfalls in anderen Formen der Psychotherapie angewendet werden, wie etwa bestimmte verbale und nonverbale Interventionen können solange kein Argument gegen eine wissenschaftliche Anerkennung der Systemischen Therapie sein, wie sie mit deren theoretischen Positionen in einem tatsächlichen oder auch hypothetischen operationalen, finalen oder kausalen Zusammenhang gesehen werden können. Insoweit sind in der Systemischen Therapie die Beziehungen zwischen Theorie und Praxis durchaus nachvollziehbar. Die Ausführungen zur Ätiologie der Krankheitsbilder, die in den vorgelegten Studien behandelt werden, enthalten psychologische Annahmen. Wenn diese von biologischen Annahmen abweichen, ist dies jedoch kein gerechtfertigtes Argument der Kritik angesichts der allgemein anerkannten multiätiologischen Krankheitsmodelle im Bereich der psychischen und Verhaltensstörungen. 

Damit bleibt von den Ablehnungsgründen der Mehrheitsentscheidung allein die Frage übrig, ob die vorgelegten 26 empirischen Untersuchungen eine wissenschaftliche Anerkennung der Systemischen Therapie aufgrund der in ihnen enthaltenen Wirksamkeitsnachweise zulassen oder nicht. Für den Wirksamkeitsnachweis hat der Wissenschaftliche Beirat in seinem "Leitfaden für die Erstellung von Gutachtenanträgen zu Psychotherapieverfahren" vom Februar 1999 grundsätzlich verschiedene Arten von Untersuchungen anerkannt. Explizit aufgeführt sind dort "z. B. kontrollierte Gruppenstudien, ggf. auch kontrollierte Einzelfallstudien, Metaanalysen". Durch die beispielhafte Aufführung dieser Verfahren hat er ausdrücklich auch andere Untersuchungsarten zugelassen, sofern diese multimodale Erfolgsnachweise, Angaben über die Störungen der PatientInnen, Dauerhaftigkeit der Therapieerfolge und deren Bezüge zum in Frage stehenden Behandlungsverfahren enthalten. Ergänzend hat er durch Beschluß vom 29.09.99 zur Anerkennung von Psychotherapieverfahren als wissenschaftlich eine Überprüfung der Wirksamkeitsnachweise für jeden einzelnen von 12 Anwendungsbereichen der Psychotherapie bei erwachsenen Personen eingeführt. Das Vorhandensein von mindestens zwei Kontrollgruppenuntersuchungen für jeden dieser 12 Anwendungsbereiche ist dabei letztlich entscheidungsbegründend. 

Das Ergebnis der Begutachtung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat kann damit allein durch die nach den dargelegten Kriterien derzeit zu geringe Anzahl kontrollierter Wirksamkeitsstudien in den einzelnen Anwendungsbereichen der Psychotherapie begründet werden. 

Regensburg, 14.10.1999 gez. Prof. Dr. G.-W. Speierer