FAQ-Liste zum Gutachten des WBP zur Anerkennung


(Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie zur wissenschaftlichen Anerkennung der Systemischen Therapie vom 14. Dezember 2008,

http://www.wbpsychotherapie.de/page.asp?his=0.1.17.71.83

)

1. Wer ist der WBP?

Der Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie (WBP) ist ein im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vorgesehenes Gutachtergremium mit 12 Mitgliedern (und 12 stellvertretenden Mitgliedern) – Wissenschaftlern im Bereich Psychotherapie –, die je zur Hälfte von Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer nominiert werden. Diese prüfen auf Antrag von Landesbehörden, ob ein Psychotherapieverfahren als „wissenschaftlich anerkannt“ gemäß PsychThG gelten kann. Die Mehrheit der Mitglieder gehören den bisherigen Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und Tiefenpsychologie an.

2. Was hat der WBP beschlossen?

Auf Anfrage des Landes NRW und auf Basis der von DGSF und SG (Systemische Gesellschaft) gemeinsam vorgelegten Expertise „Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie/ Familientherapie (v. Sydow, Beher, Retzlaff, Schweitzer; Hogrefe 2007) hat der WBP nach fast zweijähriger Prüfung festgestellt, dass die Systemische Therapie in fünf der vom WBP definierten Anwendungsbereichen für die Psychotherapie Erwachsener sowie in vier für die Therapie von Kindern und Jugendlichen mindestes je drei so genannte randomisiert-kontrollierte oder methodisch gleich gute Studien vorgelegt hat.

Das gilt nach den seinerzeit gültigen Spielregeln des WBP als Kriterium dafür, dass Systemische Therapie für die gesamte Breite psychischer Störungen als in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen angesehen werden kann.

Der WBP hat daraufhin Systemische Therapie als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen.

3. Was bedeutet dieser Beschluss?

Im Wissenschaftsdiskurs kann Systemische Therapie nun unbestritten als Verfahren mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit angesehen werden. Das sollte Konsequenzen für psychotherapeutisch bedeutsame Behandlungsleitlinien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Fachgesellschaften), für die Wissenschaftspolitik (Forschungsförderung) sowie für die Hochschulpolitik (Lehrstuhlbesetzung) haben. All diese wissenschaftspolitischen Konsequenzen sind möglich, aber nicht zwangsläufig!

Sofern die Landesaufsichtsbehörden der Empfehlung des WBP folgt, kann nun im Prinzip eine zur Approbation führende Psychotherapeutenausbildung mit Systemischer Therapie als Schwerpunktverfahren begonnen werden.

4. Kann ich jetzt eine Approbationsausbildung mit dem Vertiefungsgebiet Systemische Therapie beginnen?

Erst wenn eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte eine solche anbietet. Dann muss – solange Systemische Therapie noch keine Kassenleistung ist – die (Re-)Finanzierung der Ausbildung geklärt werden: Die bisherigen Approbationsausbildungen (mit „vertiefter Ausbildung“ in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, analytischer Psychotherapie oder Verhaltenstherapie) können durch – von den Kassen bezahlte – Behandlungsstunden (mind. 600), die im Rahmen der Ausbildung unter Supervision durchgeführt werden müssen, mitfinanziert werden.

5. Kann mein systemisches Weiterbildungsinstitut jetzt eine Approbationsausbildung anbieten?

Im Prinzip ja, aber hierfür sind einige erhebliche Hürden zu überwinden. Das Institut muss sich bei der zuständigen Landesbehörde dafür anerkennen lassen. Die Anforderungen dafür nach dem PsychThG sind nicht gering. Die staatlich anerkannte Ausbildung ist erheblich umfangreicher und inhaltlich anders als die systemische Weiterbildung. Es gibt allerdings erste Institute (in NRW) die eine Approbationsausbildung planen.

6. Für welche Berufsgruppen wäre eine Approbationsausbildung nach dem PsychThG überhaupt relevant?

Nach jetziger Gesetzeslage betrifft es Diplom-Psychologen (für die beiden Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten), sowie speziell für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie die pädagogischen Berufsgruppen (Dipl.-Päd., Magister Pädagogik, Dipl.-Soz.Päd. FH). Neuregelungen für Masterstudiengänge werden derzeit diskutiert.

Für Ärzte sind diese Fragen nicht unmittelbar relevant – sie werden in Psychotherapie nicht „ausgebildet“, sondern nach Bestimmungen der Ärztekammern „weitergebildet“.

Für alle anderen Systemischen Therapeuten oder Berater ist die ganze Debatte nicht direkt relevant.

7. Wird Systemische Therapie jetzt auch von den Krankenkassen bezahlt?

Als ambulante Leistung: Nein (in der stationären Psychotherapie, in Psychiatrischen Institutsambulanzen, in Praxen für Kinder- und Jugendpsychiatrie steht dem nichts entgegen).

Für die ambulante Psychotherapie müsste dazu der „Gemeinsame Bundesausschuss“(G-BA) beschließen, dass die Systemische Therapie den Psychotherapie-Richtlinien entspricht.  Hier gibt es mehrere Hürden:

  • Der GBA berücksichtigt gegenüber dem WBP zusätzliche Kriterien.
  • Der GBA macht eine eigene Prüfung, kann also jede einzelne Wirksamkeitsstudie auch anders bewerten als der WBP.
  • Der GBA entscheidet nach einem 2007 gemeinsam mit dem WBP definierten „Schwellenkriterium“, das in die Psychotherapie-Richtlinien eingeführt wurde.

Ein Antrag auf eine Prüfung durch den G-BA kann nicht von den systemischen Verbänden gestellt werden, sondern nur von den Mitgliedern des G-BA selbst. Das sind: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen, unparteiische Mitglieder und Patientenvertreter.

8. Wenn ich heute eine Psychotherapieausbildung beginnen will – kann ich darauf vertrauen, dass ich diese in absehbarer Zeit mit Systemischer Therapie als Vertiefungsverfahren machen kann?

Wenn Ihr Ziel die Approbation ist, so halten wir es für wahrscheinlich, dass Approbationsausbildungen mit Vertiefungsverfahren Systemische Therapie in den nächsten Jahren angeboten werden. Noch unklar ist allerdings, ob und wie diese ohne Kassenzulassung der Systemischen Therapie von Ausbildungskandidaten finanziert werden kann.

Wenn ihr Ziel die Kassenzulassung ist, so können Sie darauf nicht vertrauen. Es ist derzeit vollkommen offen, ob und ggf. wann eine solche sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie als kassenfinanziertes Verfahren erfolgt.

9. Kann und soll ich mich derzeit um die Anerkennung meiner bereits absolvierten systemischen Weiterbildung kümmern, um bei späteren Übergangsrichtlinien nichts zu verpassen?

Nein. Bewahren Sie ihre Unterlagen auf. Für alles andere ist es noch weit zu früh.

10. Was tun die Verbände DGSF und SG in diesen Fragen derzeit?

Beide Verbände haben eine gemeinsame Steuerungsgruppe zu Fragen der Approbationsausbildung und der Kassenzulassung eingerichtet (Sprecher: Dr. Wilhelm Rotthaus). Sie sondieren derzeit in Gesprächen mit zahlreichen Gremien und Verbänden die Chancen, in beiden Fragen voranzukommen. Generell gilt: Schnelle Fortschritte sind hier nicht zu erwarten.

Links zu rechtlichen Grundlagen:

Weitere Rechtsquellen auf den Internetseiten der Bundespsychotherapeutenkammer.

Verzeichnisse anerkannter Ausbildungsinstitute und Links zu den Approbationsbehörden auf den Internetseiten der Bundespsychotherapeutenkammer.

Stand: 22. März 2009