Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche wird Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18.01.2024 eine Ergänzung seiner Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Systemische Psychotherapie ist nun auch für Kinder und Jugendliche eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen. Wie auch bei den Erwachsenen können Therapiesitzungen im Mehrpersonensetting durchgeführt werden.