Mitgliedschaft

Hier finden Sie Informationen zur Mitgliedschaft, die Beitragsordnung und Aufnahmeanträge für neue Mitglieder.

Wenn Sie Mitglied in der DGSF werden möchten, können Sie hier einen Aufnahmeantrag (pdf) und das Datenblatt (pdf) downloaden. Sollten Sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden, bitten wir Sie, das Datenblatt und den ausgefüllten Aufnahmeantrag mit Ihrer Unterschrift im Original postalisch an die DGSF-Geschäftsstelle zu senden (erforderlich für das SEPA-Lastschriftmandat). Vielen Dank!

Falls Ihr Aufnahmeantrag ohne Datenblatt mit Einwilligungserklärung bei uns eingeht, senden wir Ihnen mit der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft das Datenblatt postalisch zu, mit dem Sie uns die erforderliche Einwilligungen gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erteilen können. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre personenbezogenen Daten zu prüfen, zu ändern oder erteilte Einwilligungen zu widerrufen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 140 Euro (kalender-)jährlich. Ordentliches Mitglied kann werden, wer eine Qualifikation in Familientherapie oder -beratung, Systemischer Therapie oder Beratung oder systemischer Arbeit nachweisen kann.
Während einer systemischen Weiterbildung ist die außerordentliche Mitgliedschaft derzeit zum Jahresbeitrag i. H. v. 70 Euro möglich.
Für Studierende bietet die DGSF eine "Schnuppermitgliedschaft" für nur 30 Euro im Kalenderjahr (weitere Informationen).

Bitte beachten Sie: Beitragsjahr ist jeweils das Kalenderjahr (Jan. bis Dez. eines Jahres).

Institutionen, die sich mit systemischem Arbeiten befassen oder in der Aus- und Weiterbildung für diesen Bereich tätig sind, können institutionelles Mitglied zum Jahresbeitrag i. H. v. 140 Euro werden. Derzeit sind mehr als 200 Institutionen Mitglied der DGSF, davon mehr als 100 Institutionen, die (auch) systemische Weiterbildungen anbieten. Institutionen, die einer weltanschaulichen oder konfessionellen Bindung unterliegen, werden zu einem Gespräch mit je einer Vertretung des Ethikbeirats und des Vorstands eingeladen, um zu erläutern, wie sie die Einhaltung der DGSF-Ethik-Richtlinien sicherstellen wollen. Außerdem ist für ihre Mitgliedschaft eine zusätzliche Erklärung des übergeordneten Trägers zur Einhaltung der Ethik-Richtlinien erforderlich.  (Zum Aufnahmeantrag für institutionelle MItglieder).

Weitere Informationen zum Mitgliedsbeitrag, zum Einzugsverfahren oder zur Beitragsermäßigung finden Sie in der "Beitragsordnung". Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Jahresende möglich.

Formulare

Links & Flyer: