Richtlinien für die Weiterbildung in Systemischer Beratung (DFS)

Institutionelle Voraussetzungen

1. Der Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut.

2. Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt zwei Jahre mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision sowie beratende Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

3. An einem Weiterbildungsgang sind mindestens zwei Lehrtherapeuten/innen bzw. Ausbilder/innen und zwei Supervisoren/innen beteiligt.

4. Der sich am Selbstverständnis des jeweiligen Instituts orientierende Weiterbildungsgang soll neben der Vermittlung der notwendigen theoretischen Kenntnisse vor allem praxis- und erfahrungsbezogen sein.

Eingangsvoraussetzungen

1. Mindestens Fachschulabschluß in einem psychosozialen, sozialwissenschaftlichen, pädagogischen oder medizinischen Beruf

2. Mindestens zweijährige Berufserfahrung in diesem Bereich

3. Möglichkeit und Verpflichtung zur Arbeit mit Familien und anderen sozialen Systemen während der Wei-terbildung

Fachliche Voraussetzungen

Die im folgenden genannten Grundkenntnisse werden, sofern sie nicht bereits während der Ausbildung ver-mittelt wurden, entweder zu Beginn der Weiterbildung nachgewiesen oder während derselben erworben:

1. Theoretische Kenntnisse der Kommunikationstheorie, der Entwicklungs- und Lernpsychologie, der Psychopathologie, der differentiellen Diagnostik sowie der Persönlichkeitsentwicklung unter individuellen und systemischen Aspekten

2. Arbeitsfeldbezogene juristische Kenntnisse (berufs-, sozial- und strafrechtliche Bestimmungen), Kenntnisse der institutionellen und sozialen Rahmenbedingungen der beratenden Tätigkeit

Inhalte der Weiterbildung

Theorie und Methodik (150 - 200 UE)

1. Theoretische Kenntnisse in systemischer Beratung / Familienberatung
1.1 Theoretische und empirische Grundlagen des systemischen Ansatzes inkl. aktueller Entwicklungen
1.2 Systemische Schulen
1.3 Familien und andere Systeme im institutionellen und gesellschaftlichem Kontext

2. Praxis der systemischen Beratung / Familienberatung
Beraterische Basisfertigkeiten, insbesondere:
2.1 Erstinterview
2.2 Systemanalyse
2.3 Individuelle Diagnostik bezüglich bestimmter Störungen (z.B. medizinische, psychologische und  schulische Untersuchungen)
2.4 Aufbau und Entwicklung einer tragfähigen Beziehung, Reflexion der Persönlichkeit und der Rolle des Beraters
2.5 Kontrakt, Planung, Durchführung und Abschluß systemischer Beratung
2.6 Techniken und Interventionsstrategien der systemischen Beratung
2.7 Erfolgskontrolle

3. Systemische Beratung mit unterschiedlichen Systemen
3.1 Unterschiedliche Entwicklungsphasen in Systemen
3.2 Unterschiedliche Familienkonstellationen: Kernfamilie, Alleinerziehende, zusammengesetzte  Familien, Mehrgenerationenfamilien
3.3 Größere Systeme
3.4 Systemische Vernetzung: Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Organisationen

4. Spezifische Krisen und Störungen in Systemen, z.B.:
4.1 Familien und Krankheit, Behinderung
4.2 Trennung und Scheidung
4.3 Dissozialität und Arbeit mit Randgruppen
4.4 Gewalt und Mißbrauch
4.5 Suchtprobleme
4.6 Arbeit mit Familien aus unterschiedlichen Kulturen
4.7 Verlust, Tod und Trauer
4.8 Störungen und Krisen in TeamsSystemische Supervision

Fortlaufende begleitende Supervision der systemischen Beratung

1. Mindestens 100 UE angeleitete Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision) sowie 50 UE Intervision in Kleingruppen der Weiterbildungsteilnehmer/innen
2. Die in der Supervision vorgestellten Fälle werden verbal, mittels Videoaufzeichnung oder live präsentiert.
3. Während der Weiterbildungszeit sind in der Supervision eine Beratungssitzung live oder zwei per Video vorzustellen.

Systemische Praxis

1. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in führt während des zweijährigen Weiterbildungsganges bzw. bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung mindestens 50 Stunden systemische Beratung mit ver-schiedenen Systemen unter begleitender Supervision durch.

2. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Beratungen werden unter Berück-sichtigung geltender Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Intervention). Diese Protokolle können auf Verlangen von den Lehrtherapeuten/innen bzw. Ausbilder/innen bzw. Supervisoren/innen eingesehen werden.

Selbsterfahrung

Mindestens 50 UE systemische Selbsterfahrung im Kontext von Ursprungsfamilie und aktueller Lebens-/ Familiensituation sowie ständige Reflexion der Weiterbildungs- und Arbeitssituation auch unter Selbsterfah-rungsaspekten in den Blockseminaren und in der Supervision

Abschluss

Der Abschluss des zweijährigen Weiterbildungsganges erfolgt durch eine schriftliche Abschlußarbeit und/oder ein Abschlusskolloquium.

Ausnahmeregelung

Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.

Richtlinienfür die Anerkennung als "systemische/r Berater/in (DFS)" (gültig ab 15.02.1997)

Die Anerkennung als "Systemische/r Berater/in (DFS)" ist bei der entsprechenden Anerkennungskommission des DFS zu beantragen.

Sie wird ausgesprochen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Mindestens Fachschulabschluss in einem psychosozialen, sozialwissenschaftlichen, pädagogischen oder medizinischen Beruf (Nachweis: amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses)

2. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in hat alle Veranstaltungen des den "Richtlinien des DFS für die Wei-terbildung in systemischer Beratung" entsprechenden Weiterbildungsganges absolviert.
Dabei sind folgende Situationen zu unterscheiden:
 - Die Weiterbildung erfolgte in einem Mitgliedsinstitut des DFS, dessen Weiterbildungsgang bereit als "den Richtlinien des DFS für die Weiterbildung in systemischer Beratung entsprechend" anerkannt wurde. (Nachweis siehe unter 8.)
 - Die Weiterbildung erfolgte in einem Mitgliedsinstitut des DFS, dessen Weiterbildungsgang vom DFS  noch nicht anerkannt wurde. In diesem Fall muss zunächst die vom Institut zu beantragende Anerkennung des Weiterbildungsganges durch den DFS als den "Richtlinien entsprechend" erfolgen.
 - Die Weiterbildung erfolgte in einem Institut, das nicht Mitgliedsinstitut des DFS ist. In diesem Fall ist das entsprechende Curriculum vorzulegen und ausführlich darzustellen, dass dieses den "Richtlinien des DFS für die Weiterbildung in systemischer Beratung" entspricht. (Nachweis siehe unter 8.)

3. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in hat während des zweijährigen Weiterbildungsganges bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung selbständig mindestens 50 Stunden systemische Beratung mit ver-schiedenen Systemen (Familien und anderen sozialen Systemen) unter begleitender Supervision durch-geführt. Mindestens zwei systemische Beratungen liefen über mindestens fünf Sitzungen. (Nachweis siehe unter 8.)

4. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Beratungen wurden unter Berück-sichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (mindestens Angabe von Datum und Teilnehmern der Sitzung sowie des jeweiligen zentralen Prozesses und der Interventionen).

5. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in hat während des zweijährigen Weiterbildungsganges eine Live- oder zwei Video-Supervisionen absolviert. (Nachweis siehe unter 8.)

6. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in weist die Arbeit mit Familien / Systemen durch Fallberichte über die systemische Beratung mit mindestens drei Systemen (davon mindestens zwei Familien) nach. Inhalte der Fallberichte: Darstellung der Familie / des Systems, diagnostische Feststellungen, Hypothesenbildung zum System, Auftrag, Zielsetzung, Interventionen, Verlauf, Veränderungen, Abschluß, Reflexion. (Nachweis siehe unter 8.)

7. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in hat den zweijährigen Weiterbildungsgang mit einer schriftlichen Ab-schlussarbeit und/oder durch ein Abschlusskolloquium erfolgreich abgeschlossen. (Nachweis siehe unter 8.)

8. Als Nachweis für die unter 2., 3., 5., 6. und 7. genannten Erfordernisse gilt entweder eine entsprechende Bescheinigung des Weiterbildungsinstituts oder, sofern dies aus dem Abschlusszertifikat hervorgeht, eine vom Weiterbildungsinstitut bestätigte bzw. amtlich beglaubigte Kopie desselben.

Ausnahmeregelung

Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.