Anerkennung der Systemischen Therapie

Der DGSF-Vorsitzende hat am Tag nach der bahnbrechenden Entscheidung in der Plenumssitzung des G-BA seine Gedanken dazu aufgeschrieben und auf dem Rückweg von Berlin bei Facebook gepostet; hier sein Text vom 23. November um 7.27 Uhr:

Das waren wirklich sehr besondere 24 Stunden seit meiner Abreise gestern in Essen. Die Systemische Therapie ist nun hinsichtlich ihres Nutzens und ihrer Wirksamkeit vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) anerkannt und dieser ließ auch wenig Zweifel daran, dass sie neben Verhaltenstherapie, Psychoanalytischer Therapie und Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie als viertes sog. Richtlinienverfahren in die kassenfinanzierte Versorgung in Deutschland (für Erwachsene) kommen wird. Der Unterausschuss Psychotherapie des GBA beschäftigt sich nun mit dem „wie“. Die Psychotherapierichtlinie muss entsprechend angepasst werden etc. In 6 Monaten soll darüber ein Zwischenbericht vorliegen, in 9 Monaten soll nach Möglichkeit beschlossen werden. Die Bedeutung des gestrigen Tages für die Systemische Therapie kann man kaum überschätzen. Nicht nur, dass Menschen in Deutschland nun unabhängig von ihrem Einkommen Zugang zu entsprechenden therapeutischen Leistungen erhalten (was ich persönlich am wichtigsten finde), sondern auch was ganz andere Bereiche angeht. So wird systemische Therapie in der Ausbildung eine deutlich größere Rolle als Vertiefungsgebiet spielen für die nun kommenden Absolventen eines Psychologie-Studiums. Auch bei der Reform des Psychotherapeutengesetzes in Richtung eines Direktstudiums wird sich die Bedeutung der ST erhöhen, ebenso wie bei der späteren Weiterbildung. Damit wird sich (hoffentlich) auch die Präsenz der ST in der universitären Forschung und Lehre deutlich erhöhen. Viele Implikationen, die ohne jahrelange (eigentlich jahrzehntelange) Vorarbeit nicht möglich gewesen wären. Beginnend mit der ersten „Expertise“ und dem (gescheiterten) Versuch der Anerkennung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie, über die dann durch die zweite Expertise erfolgte wissenschaftliche Anerkennung Ende 2008 und nun 10 Jahre später die Grundsteinlegung für die sozialrechtliche Anerkennung. In all dieser Zeit waren unzählige Menschen daran beteiligt, denen mein Dank gilt. Angefangen bei den Wissenschaftlern in den unterschiedlichen Expertisegruppen (beispielhaft nenne ich Kirsten von Sydow und Rüdiger Retzlaff), den berufspolitischen Vorreitern (hier ist auf jeden Fall Anni Michelmann zu nennen) und den vielen politischen überzeugten Förderern innerhalb und außerhalb der Profession (hier möchte ich beispielhaft MdB Dirk Heidenblut nennen und danken). Nicht zuletzt die Vorstände der Verbände (in der DGSF nenne ich die beiden Vorsitzenden Wilhelm Rotthaus und Jochen Schweitzer) und die Geschäftsstellen. Ein ganz besonderer Dank gilt der seit 2011 existierenden und intensiv arbeitenden Steuerungsgruppe der beiden Fachgesellschaften DGSF und Systemische Gesellschaft, deren Sprecher ich sein darf. Das sind Ulrike Borst, Matthias Ochs, Reinert Hanswille, Kerstin Dittrich und Sebastian Baumann. Bei ihm bedanke ich mich noch einmal ganz besonders - er hat unzweifelhaft den größten Anteil am gestrigen Erfolg! Und während nun die Richtlinie und Umsetzung noch kommen muss ist schon jetzt „nach der Anerkennung“ schon wieder „vor der Anerkennung“. Denn mit dem gestrigen Beschluss kommen nur die Leistungen für Erwachsene ins System und noch nicht für Kinder und Jugendliche. Bei diesen ist die Versorgungsrelevanz und Notwendigkeit jedoch noch deutlich höher, so dass als nächstes ein entsprechender Antrag im GBA gestellt werden müsste (das können nur die Mitglieder der sog. Bänke und die Unparteiischen). Es bleibt also viel zu tun! So oder so wird aber der 22.11.2018 in die Geschichte der Systemischen Therapie und der Psychotherapie in Deutschland eingehen!

(Björn Enno Hermans)


Die jetzige Entscheidung bedeutet, dass künftig eine Abrechnung über gesetzlichen Krankenkassen für Systemische Psychotherapie bei Erwachsenen möglich sein wird. Psychologische Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen mit der Approbation im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie und einer Kassenzulassung werden auf Krankenschein abrechnen können. (Informationen zu staatlich anerkannten systemischen Approbationsausbildungen)

Zu den Fragen rund um die Approbation und Anerkennung hat die DGSF schon vor der G-BA-Entscheidung verschiedene Informationen veröffentlicht, z. B.:

Faktencheck für Systemische Therapeut*innen und Berater*innen ohne Approbation aus dem Feld der Jugendhilfe und Sozialen Arbeit (Birgit Averbeck, DGSF; Sebastian Baumann, SG; Kerstin Dittrich, DGSF; Franziska Schmidt, SG; aktualisierte Fassung, März 2019)

Mythen und Fakten rund um die „sozialrechtliche Anerkennung“ der Systemischen Psychotherapie (DGSF-Fachreferentin Kerstin Dittrich für die DGSF-Jahrestagung 2017)

Mehr Grenzen als Möglichkeiten.

Über die Anerkennung systemischer Qualifikationen auf Approbationsausbildungen (Artikel von DGSF-Fachreferentin Kerstin Dittrich in der Zeitschrift Familiendynamik, 4/2018, S. 352 bis 353, pdf-Datei, ca. 550 KB)