DGSF-Richtlinien für Mediation

Passend zu den Ende Juli in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen zur Mediation hat die DGSF-Mitgliederversammlung im Oktober Richtlinien für Weiterbildungen in systemischer Mediation beschlossen.

Mit dem Mediationsgesetz gibt es in Deutschland erstmals konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen für ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Anstoß für ein Mediationsgesetz war eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom Mai 2008, die die EU-Mitglieder verpflichtete, bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen aus dem Bereich der grenzüberschreitenden Streitigkeiten in nationales Recht umzusetzen. Das jetzige Gesetz geht über die notwendigen Regelungen nach EU-Recht hinaus. DGSF-Mitglied Joseph Rieforth von der Uni Oldenburg war als Experte in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden.

Das neue Gesetz beinhaltet die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“. Die DGSF-Weiterbildungsinstitute können künftig eine Weiterbildung in Mediation anbieten, deren Absolventen bei der DGSF ein Zertifikat „Systemische/r MediatorIn (DGSF)“ beantragen können. Die Weiterbildung nach den jetzt verabschiedeten Richtlinien dauert im Regelfall mindestens ein Jahr und umfasst 330 Unterrichtseinheiten inklusive Mediationspraxis und Supervision/Intervision.

Zu den DGSF-Richtlinien Systemische Mediation.