Entscheidung des G-BA zur Gesprächspsychotherapie und Kritik

Der Beschluss des G-BA wird von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Fachverband GwG kritisiert. Er liegt jetzt dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor und kann von diesem noch beanstandet werden. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hatte 2002 die Gesprächspsychotherapie als Verfahren für die „vertiefte Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten“ empfohlen. Eine Expertise der systemischen Fachverbände zur Wirksamkeit der Systemischen Therapie/Familientherapie liegt dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie seit seit Juli 2006 vor.

Pressemeldung des G-BA
http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs5/pm/2006-11-22-Psycho-Gespraech.pdf

Dokumente des G-BA zum GT-Beschluss
http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=7

Meldung der BPtK
http://www.bptk.de/aktuelles/news/326579.html

Stellungnahme der BPtK zur Gesprächspsychotherapie http://www2.bptk.de/uploads/061123_stn_gt.pdf

Erklärunq des Wissenschaftlichen Beirates der GwG zu dem GPT-Beschluss http://www.gwg-ev.org/cms/cms.php?textid=999

Internetseiten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie
http://www.wbpsychotherapie.de


Neuere juristische Expertisen zum G-BA

Dr. Peter Holtappels: Zur demokratischen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses und zu der Frage, ob dessen Richtlinien der gerichtlichen Kontrolle unterliegen. (Link zum Artikel auf den Seiten von medizinRecht.de)

Dr. jur. Peter Holtappels - Dr. med. Wilram Tiemann: Zur gerichtlichen Kontrolle der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. (Link zum Artikel auf den Seiten von medizinRecht.de)

Ergänzung (5.1.2007):

Kommentar des VPP zur G-BA-Ablehnung der Gesprächspsychotherapie
http://www.vpp.org/meldungen/06/61207_g-ba-kommentar.html