Expertenkommission zur Umsetzung der EU-Mediationsrichtlinie

Auf der Grundlage der vom Europäischen Parlament erlassenen Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen tagte am 18. April 2008 die Expertenkommission auf Einladung der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. In der Zwischenzeit wurde diese Richtlinie vom Europäischen Rat beschlossen und hat damit die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. Sie bindet alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Dänemark zur Umsetzung und verpflichtet die nationalen Gesetzgeber innerhalb der nächsten drei Jahre sie in innerstaatliches Recht zu integrieren.

Diese Situation nahm das Bundesjustizministerium zum Anlass mit Hilfe eines Expertengremiums aus Wissenschaft und Verbänden die Frage zu klären, ob diese europäische Entwicklung auch für eine innerstaatliche Regelung der Mediation genutzt werden sollte.

Die Richtlinie, die in ihrer jetzt verabschiedeten Form nur grenzüberschreitende Streitigkeiten zum Gegenstand hat, regelt zum einen die Fragen zur Vertraulichkeit der im Rahmen einer Mediation bekannt gewordenen Erkenntnisse. Dadurch wird eine offene Atmosphäre im Prozess gesichert, indem Gesprächsinhalte nicht an Dritte weitergegeben werden können. Zum anderen werden in der Richtlinie Fragen der Vollstreckbarkeit einer im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung geregelt. Danach kann, durch die Hemmung von Verjährungsfristen zu Beginn der Mediationsverhandlung, eine im Verfahren getroffene Vereinbarung tatsächlich durchgesetzt werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existieren in Deutschland im Gegensatz zum Beispiel zu Österreich keine gesetzlichen Bestimmungen zur Mediation. Diese vom BJM einberufene Expertenkommission hat das Ziel in einem Beratungsprozess den Bedarf und den möglichen Inhalt einer gesetzlichen Regelung für grenzüberschreitende und innerstaatliche Konflikte zu prüfen und das Ministerium bei seiner Umsetzung zu unterstützen.

Die Diskussionen beim ersten Treffen der Expertenkommission im Ministerium in Berlin – unter Beteiligung von ExpertInnen aus Wissenschaft und namhafter Vertreter von Verbänden (unter anderm BAFM, BM, BMWA, DGSF) – wurden in ausgesprochen offener und konstruktiver Weise geführt. Sie stellen den Anfang eines kontinuierlichen Beratungsprozesses dar, in dem hinsichtlich der näheren Inhalte um Vertraulichkeit gebeten wurde. Ein Folgetermin ist für den 16. Juni geplant. Nach Justizministerin Zypries ist erklärtes Ziel dabei, die Parteien in der Zivilgesellschaft weiter zu befähigen ihre Konflikte auch ohne Inanspruchnahme der Gerichte eigenverantwortlich beilegen zu können. Diese Rechtskultur gelte es weiterzuentwickeln.

Das Justizministerium wird aus den Beratungsergebnissen ein Diskussionspapier erstellen, das u. a. auf dem Deutschen Juristentag in Erfurt im September in der Abteilung „Mediation“ diskutiert werden soll.

In dieser Entwicklung liegt für den Verband und die bereits ausgebildeten MediatorInnen eine große Chance an Bedeutung zu gewinnen und neue Handlungsfelder zu erschließen. Eine Stärkung der Ausrichtung von Weiterbildungen in Mediation sollte daher ein wichtiges Ziel in der DGSF sein. Die Kooperation mit den einschlägigen Berufs- und Fachverbänden in der Mediation sollte intensiviert werden und über geeignete Ergänzungsausbildungen für Systemische Berater/innen und Therapeut/innen verhandelt werden.

(PD Dr. Joseph Rieforth, wissenschaftlicher Leiter des Kontaktstudiums Mediation an der Universität Oldenburg und Sprecher der DGSF-Fachgruppe Mediation)