G-BA soll zügig über die Zulassung Systemischer Psychotherapie entscheiden

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgefordert, die Beratungen über die Anerkennung der Systemischen Therapie zügig abzuschließen. Das geht aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom BMG auf eine Kleine Anfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum „Stand der Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung“ hervor. Es geht dabei um die Entscheidung, ob erwachsene Patienten Systemische Psychotherapie künftig nicht mehr selbst finanzieren müssen. Diese Entscheidung liegt beim G-BA, über den das BMG die Rechtsaufsicht führt. Eine Beschlussfassung ist allerdings noch immer nicht erfolgt.

Dr. Björn Enno Hermans, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), fordert nun eine sehr schnelle Entscheidung: „Es ist nicht länger hinzunehmen, dass die Beschlussfassung in den zuständigen Gremien weiter verschleppt wird. Notfalls muss das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht eine Entscheidung herbeiführen.“

Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG), ergänzt: „Systemische Therapie ist ein hochwirksames Psychotherapieverfahren, das auch in Deutschland den Versicherten nicht weiter vorenthalten werden darf.“

Zur Presseinformation vom 17. Juli 2018