Gesprächspsychotherapie weiterhin keine GKV-Leistung

Der damalige Beschluss war von Bundesgesundheitsministerium beanstandet worden. Wirksamkeit und Nutzen der Gesprächspsychotherapie seien für die Behandlung der "wichtigsten psychischen Erkrankungen" bislang "nicht in der ausreichenden Breite wissenschaftlich belegt", heißt es in der jüngsten Pressemitteilung zum Beschluss des G-BA.

Presseinformation des G-BA

Informationen zur Geschichte des Beschlusses auf den Internetseiten der GwGArtikel auf den Seiten der BundespsychotherapeutenkammerKommentare auf den Internetseiten der "Berliner Blätter"