Kritik an der geplanten Approbationsordnung

In Kürze wird der Bundesrat über die Vorlage des Bundesgesundheitsministeriums zur Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abstimmen. "Eine Regelung darin hätte so weitreichende Folgen für die psychotherapeutische Versorgung, dass wir mit größtmöglichem Nachdruck auf eine Veränderung drängen", schreiben die Verbände und schlagen vor, den § 18 der Verordnung so zu ändern, dass die "berufsqualifizierende Tätigkeit III" in mindestens zwei anerkannten Verfahren erfolgen muss. Der zur Abstimmung stehende Entwurf der Approbationsordnung macht bislang keine Vorgaben, in wie vielen anerkannten Psychotherapieverfahren diese  praktische Ausbildung während des Studiums erfolgen soll. 

Zur Begründung heißt es im Schreiben von DGSF und SG: "Bei der derzeitigen Besetzung der Lehrstühle in Deutschland würden Studierende sonst flächendeckend ausschließlich Verhaltenstherapie praktisch erlernen. Das Studium soll zwar noch nicht zur Fachkunde in einem bestimmten Verfahren führen, wenn aber die Studierenden an den Universitäten in der Praxis nur ein Verfahren kennenlernen, werden sie sich auch mit wenigen Ausnahmen für dieses Verfahren in der Weiterbildung entscheiden. Gerade für die Systemische Therapie, die erst am 22.11.2019 vom G-BA in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen wurde, wäre das fatal. Die bereits bestehende Versorgungslücke in Systemischer Therapie – bis zur G-BA-Entscheidung war es fast nicht möglich im Vertiefungsgebiet Systemische Therapie auszubilden – würde sich noch weiter vergrößern."

Zum Ergänzungsvorschlag von DGSF und SG