Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Auf der Basis des Heilpraktikergesetzes psychotherapeutisch Tätige sollten ihre Bezeichnungen und Praxisnamen sowie Werbe- und Interneteinträge überprüfen und ggf. verändern. Das Kürzel „HPG“ sollte nicht mehr verwendet werden, zumal in Abmahnprozessen geurteilt wurde, dass das Kürzel "HPG" nicht ausreichend ist, um den Unterschied zwischen den Praxen von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und denen von Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen für Psychotherapie ausreichend zu verdeutlichen.
Weitere Infos z. B. hier: https://www.vfp.de/aktuelles/news/708-bitte-das-kuerzel-hpg-nicht-mehr-verwenden.html (Hinweis: Link nicht mehr aktuell, 10/2022)