Reform des Psychotherapeutengesetzes – Psychotherapiestudium geplant

Die Pläne sehen vor, dass es künftig ein in Bachelor- und Masterstudium gestuftes fünfjähriges Psychotherapiestudium („Direktstudium“) gibt, das neben den universitären Abschlüssen auch zur Approbation führt. Anschließend ist die (Fach-)Weiterbildung vorgesehen, die eine alters- und verfahrensspezifische Spezialisierung bietet und für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen notwendig ist. In Anlehnung an die Facharztweiterbildung sollen die künftigen „Fachpsychotherapeutinnen/-therapeuten“ während ihrer Weiterbildung im Anstellungsverhältnis arbeiten.

Das Gesetz soll 2020 in Kraft treten. In einem Übergangszeitraum von zwölf Jahren kann dann noch eine Approbation nach altem Recht erworben werden. Nach neuem Recht fällt die Unterteilung in zwei Berufe (Psychologische/r Psychotherapeut/in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in) weg. Wer mit den bisherigen Voraussetzungen (Studium Psychologie bzw. Pädagogik/Sozialpädagogik) Psychotherapeutin oder Psychotherapeut werden möchte, sollte – wenn das Gesetz so in Kraft tritt – seine Ausbildung rechtzeitig beginnen, spätestens zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes muss sie abgeschlossen sein!

Text des Referentenentwurfs, weitere Infos und FAQ: www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html