Sozialrechtliche Anerkennung: Faktencheck


Faktencheck für Systemische Therapeut*innen und Berater*innen ohne Approbation aus dem Feld der Jugendhilfe und Sozialen Arbeit liegt vor.

Die Mitglieder der DGSF und der SG, die als „freie“ Systemische Therapeut*innen ohne Approbation und nicht heilkundlich tätig sind, wurden im April diesen Jahres eingeladen, ihre Fragen und Anregungen zu einer möglichen sozialrechtlichen Anerkennung der Systemischen Therapie als Richtlinienverfahren an die beiden systemischen Fachgesellschaften zu senden. Ziel ist, frühzeitig über die beiden Verbände einen Wissenstransfer herzustellen und Informations- und Diskussionsformate zu identifizieren.

SG und DGSF haben die Fragen der Mitglieder nach dem neuesten Wissensstand beantwortet und die Ergebnisse in einem FAQ-Katalog gebündelt, der auf den Homepages beider Verbände abrufbar ist. Bei Änderungen werden wir diesen entsprechend aktualisieren und ergänzen.

Wir danken allen Beteiligten für Ihre Rückmeldungen und Anregungen.

Sollte die Systemische Therapie sozialrechtlich anerkannt werden, wird dies eine positive Strahlkraft auf die Jugendhilfe haben und die systemische Arbeit insgesamt aufwerten. Im Handlungsfeld der Jugendhilfe und Sozialen Arbeit sind viele systemisch zertifizierte Berater*innen und Therapeut*innen tätig, die in ihrer Grundprofession Sozialarbeiter*innen/ Sozialpädagogen*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen sind oder andere psychosoziale Berufe haben.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die sozialrechtliche Anerkennung Systemischer Therapie als Psychotherapieverfahren für Erwachsene steht derzeit immer noch aus!

Dazu auch ein Kommentar von Sebastian Baumann, Vorstandsbeauftragter der SG: https://observer-gesundheit.de/systemische-therapie-zwar-evidenzbasiert-doch-der-g-ba-ist-entscheidungslos/

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(aktualisierte Version, März 2019)