Steuerbefreiung von Bildungsleistungen

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (‚Jahressteuergesetz 2019‘) waren zahlreiche Änderungen des deutschen Umsatzsteuerrechts geplant, darunter eine umfangreiche Neuregelung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21, 22 UStG). Hierdurch sollte die Steuerbefreiung an die Vorgaben des Unionsrechts angepasst werden. Die Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen wurde aus dem verabschiedeten Gesetz herausgenommen und soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren weiter verfolgt werden.  (Infos zu den zunächst geplanten Änderungen z. B. hier: https://www.stb-web.de/news/article.php/id/22701).

DGSF-Mitglied Joachim Wenzel hat sich näher mit der Problematik befasst und stellt seine Ausarbeitungen gerne zur Verfügung (Open Access!])

Argumente für zukunftsweisende Rahmenbedingungen in der Bildung
Innovation durch Bürokratieabbau in der Weiterbildung
Nationale Weiterbildungsstrategie auch im Steuerrecht umsetzen

 In seinem  Begleitschreiben erläutert Wenzel:

" ... Das deutsche Umsatzsteuerrecht soll derzeit an EU-Recht angepasst werden. Leider würde der angedachte Gesetzesentwurf 2019 (der zum Glück vorerst gestoppt wurde) für Institute und Freiberufler (Coaches, SupervisorInnen, TrainerInnen etc.) große Rechtsunsicherheit mit sich bringen und für TeilnehmerInnen und soziale Einrichtungen (die keine Umsatzsteuer abziehen können – anders als Wirtschaftsunternehmen) eine Verteuerung von Fortbildung bedeuten.

Im angehängten Papier habe ich die Sachlage beschrieben. Darin sind auch Links zu kritischen Stellungnahmen zu finden (s. Endnoten). Der Text kann gerne insgesamt oder in Teilen (auch ohne Nennung meines Namens als  Autor) verwendet werden. Hier ist es jetzt aktuell möglich politisch tätig zu werden:

Die Zeit ist gerade günstig, da eine Angleichung an EU-Recht bald kommen muss und der aktuelle Entwurf zurückgezogen wurde. Der Bundesrat und viele Verbände haben Kritik geäußert, die aber noch nicht in allen wesentlichen Punkten diskutiert ist.

Hilfreich wären jetzt Mails/Schreiben beispielsweise an:

  • Bundestagsabgeordnete vor Ort
  • Fachpolitiker und Gremien in den Politikbereichen: Arbeits-, Bildungs-,Familien-, Sozial-, Wirtschaftspolitik
  • Landtagsabgeordnete ebenso, da der Bundesrat die Gesetzesänderung maßgeblich gestoppt hat
  • Vielleicht gibt es ja auch Kontakte zu Behörden und (Landes-)Ministerien
  • Verbandsvertreter könnten auch angesprochen werden
  • Beteiligten an der Nationalen Weiterbildungsstrategie:
    https://www.bmbf.de/files/190612_BMAS_BMBF_NWS_Strategiepapier_Web.pdf

..."    (Hinweis: Link  nicht mehr erreichbar, Infos jetzt unter: https://www.bmbf.de/de/nationale-weiterbildungsstrategie-8853.html)