Suchttherapie: Ein neues Tätigkeitsfeld für Systemiker*innen

Suchttherapie ist ein weites und relevantes Berufsfeld im psychosozialen und klinischen Bereich, sowohl der Rentenversicherung als auch der Krankenkassen. Suchttherapeut*innen werden daher vielerorts gesucht. In den vergangenen Jahren blieb dieses Tätigkeitsfeld einer verhaltenstherapeutisch, tiefenpsychologisch oder analytischen Orientierung vorbehalten. Verschiedenste Bemühungen, auch der systemischen Grundorientierung Anerkennung zu verschaffen, blieben über viele Jahre erfolglos. Doch nachdem die Systemische Therapie als drittes Psychotherapieverfahren in Deutschland im November 2018 auch sozialrechtlich anerkannt wurde, öffnen sich auch hier neue Türen und diesmal berufsgruppenübergreifend. Eine spannende Neuerung für DGSF-Mitglieder!

Zukünftig gilt, dass die Weiterbildung Systemische Therapie als ein grundlegender Qualifikationsbaustein, neben entsprechender Praxis für die Tätigkeit als Suchttherapeut*in als Weiterbildung zum Suchttherapeuten/zur Suchttherapeutin anerkannt wird. Dies befähigt künftig dazu, in der medizinischen Rehabilitation abhängigkeitserkrankter Personen, beispielsweise eigenverantwortlich Gruppen- und Einzeltherapien durchführen zu dürfen. Zugangsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Ausbildung als Arzt*in, Diplom- Psycholog*in, Diplom-Sozialarbeiter*in und Diplom- Sozialpädagog*in oder Bachelor in „Sozialer Arbeit“ mit staatlicher Anerkennung oder ein konsekutiver Master in Psychologie mit der Berechtigung zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (Ansprechpartnerin bei Fragen: DGSF-Fachreferentin Carla Ortmann, ortmann@dgsf.org).

 Siehe auch: Suchttherapie auf der Grundlage der Systemischen Therapie, DGSF-Meldung vom 23. Mai 2022