Systemische Sachverständigentätigkeit – neue Weiterbildungsrichtlinien

Die Weiterbildungsrichtlinien wenden sich insbesondere an die in § 163 FamFG aufgeführten Berufsgruppen mit einer beruflichen Qualifikation zum*r Psycholog*in, Psychotherapeut*in, Arzt/Ärztin, Pädagog*in und Sozialpädagog*in, die ihre Kompetenz im Bereich Sachverständigengutachten im Familienrecht gezielt erweitern wollen. Die Nachfrage nach Sachverständigen bei Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen sowie Entscheidungen bei Gefährdung des Kindeswohls ist anhaltend hoch bis ansteigend. § 163 des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ermöglicht den Gerichten anzuordnen, dass Sachverständige bei der Erstellung der Gutachten auch auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken sollen  – eine

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systemische Arbeitsaufforderung", schreiben Filip Caby und Helmut Brinkmann in der Begründung ihres Beschlussantrags für die Mitgliederversammlung.

Die DGSF beteiligt sich mit den Richtlinien an der Professionalisierung dieses Berufsfeldes, sichert ihren Absolvent*innen einen entsprechenden Zugang und etabliert sich selbst als systemischer Fachverband in der Rechtspflege. Es bestehen befristete Übergangsregelungen zur Zertifizierung als „Systemische*r Sachverständige*r im Familien- und Kindschaftsrecht (DGSF)“ bis zum 31.12.2022 und als „Lehrende*r für Systemische Sachverständigentätgkeit im Familien- und Kindschaftsrecht (DGSF)“ bis zum 31.12.2025.


(ai, bs)