Systemische Therapie auf Krankenschein?

In seiner heutigen Sitzung (21.8.) hat der G-BA die Beauftragung des IQWiG einstimmig beschlossen. Am Ende des Prozesses entscheidet der G-BA, ob Systemische Therapie für die Behandlung Erwachsener in den regulären Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird.

In zwei bis drei Jahren soll das Ergebnis des IQWiG dem G-BA als Grundlage zur weiteren Beratung vorliegen. Mit einer Entscheidung des G-BA wird in frühestens drei Jahren gerechnet. Bis dahin müssen psychisch Kranke, die mit Systemischer Therapie behandelt werden wollen, dies aus eigener Tasche bezahlen.