Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche wird Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18.01.2024 eine Ergänzung seiner Psychotherapie-Richtlinie beschlossen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18.01.2024 eine Ergänzung seiner Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Systemische Psychotherapie ist nun auch für Kinder und Jugendliche eine Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen. Wie auch bei den Erwachsenen können Therapiesitzungen im Mehrpersonensetting durchgeführt werden.

Prof. Dr. Matthias Ochs, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) betont: „Die Anerkennung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie erfolgte bereits 2008 gemeinsam mit der Systemischen Therapie für Erwachsene. Der G-BA bestätigt diese Ergebnisse nun und die Versorgungslandschaft erhält ein breit aufgestelltes, evidenzbasiert gut wirksames neues Verfahren.“

Die beiden systemischen Fachverbände DGSF und SG sowie der Verbund für systemische Psychotherapie (VfSP) als berufspolitische Vertretung, haben sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass gesetzlich Versicherte die Möglichkeit einer solidarfinanzierten Systemischen Therapie erhalten.

Die gemeinsame Pressemitteilung von VfSP, DGSF und SG  finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des G-BA finden Sie hier.