Systemische Therapie jetzt auch beihilfefähig

Die Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung wurde im Bundesgesetzblatt am 9. Dezember veröffentlicht und beinhaltet einen neuen Paragrafen „§ 20a Systemische Therapie". Bereits seit Juli 2020 wird Systemische Therapie von den Gesetzlichen Krankenkassen bei zugelassenen Behandler*innen (Psychologische Psychotherapeut*innen mit „Kassensitz“) finanziert.

Ergänzung, März 2020:


Die Bundesbeihilfeverordnung gilt nur für Bundesbeamt*innen. Neben der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gibt es Landesbeihilfeverordnungen in den Bundesländern, die sich zum Teil deutlich von der BBhV unterscheiden.

bs