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Systemische Therapie jetzt auch beihilfefähig

Veröffentlicht: 05.01.2021, aktualisiert: 09.03.2021
Seit Dezember ist Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren auch "beihilfefähig". Zusätzlich zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren und Verhaltenstherapie ist Systemische Therapie in die Bundesbeihilfeverordnung aufgenommen worden.

Die Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung wurde im Bundesgesetzblatt am 9. Dezember veröffentlicht und beinhaltet einen neuen Paragrafen „§ 20a Systemische Therapie". Bereits seit Juli 2020 wird Systemische Therapie von den Gesetzlichen Krankenkassen bei zugelassenen Behandler*innen (Psychologische Psychotherapeut*innen mit „Kassensitz“) finanziert.

Ergänzung, März 2020:
Die Bundesbeihilfeverordnung gilt nur für Bundesbeamt*innen. Neben der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gibt es Landesbeihilfeverordnungen in den Bundesländern, die sich zum Teil deutlich von der BBhV unterscheiden.

bs

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