Systemische Therapie kann anerkannte Ausbildung gemäß PsychThG werden

Nach Auffassung des Gerichts kann die Systemische Therapie schon aufgrund ihrer Verbreitung als „wissenschaftlich anerkannt“ gelten. Ein „Wirksamkeitsnachweis“, wie ihn der „Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie“ fordere und prüfe, sei nicht maßgebend. Bei der Gerichtsverhandlung ging es um den Antrag eines Weiterbildungsinstituts der DGSF auf Anerkennung als Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gemäß Psychotherapeutengesetz mit dem Vertiefungsgebiet Systemische Therapie/Familientherapie. Der Antrag war von der Bezirksregierung Münster abgelehnt worden. Das Institut hatte gegen die Ablehnung geklagt. Die staatliche Anerkennung einer Ausbildungsstätte ist notwendig, um eine Ausbildung anzubieten, die zur Approbation führt.


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