Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Jugendhilfe

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) weist darauf hin, dass die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen haben, eine entsprechende Rechtsprechung Bundesfinanzhofs, bei der es um nach nationalem Recht umsatzsteuerpflichtige, nach EU-Recht aber umsatzsteuerbefreite Leistungen ging, auf alle Leistungen nach dem SGB VIII anzuwenden.

 
Nähere Infos auf den Seiten des DBSH (www.dbsh.de) unter „Aktuelles“ und unter http://www.dbsh.de/Steuerfrei_SGBVIII.pdf.