Umsatzsteuerbefreiung für psychotherapeutische Tätigkeit

Das hat das niedersächsische Finanzgericht in einem Urteil Ende April 2010 entschieden: "Ein Psychotherapeut, der zwar nicht über einen Abschluss nach dem deutschen Psychotherapiegesetz, wohl aber über das "European Certificate of Psychotherapy" verfügt, erbringt nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreite Umsätze."

Urteil vom 20.04.2009, Az.: 16 K 113/08. Das Urteil kann auf den Internetseiten des Finanzgerichts (www.nwb.de/finanzgericht/NFG) heruntergeladen werde.