Unterbringung außerhalb der eigenen Familie – DGSF-Stellungnahme

In ihrem Fachbeitrag zum Thema „Unterbringung außerhalb der eigenen Familie: Kindesinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken“ im Rahmen der AG-Sitzung „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ am 4. April 2019 bezieht die DGSF zu einzelnen Aspekten der Themen Hilfeplanung, Elternarbeit und frühzeitiger Perspektivklärung Stellung.

Der Verband betont, dass Pflegefamilie und Herkunftsfamilie qualifizierte Beratungs- und Unterstützungsleistungen benötigten, die Herkunftsfamilie auch nach der Herausnahme eines Kindes. Kinder seien an den Entscheidungen viel stärker zu beteiligen, da diese Beteiligung als ein zentraler Faktor für die Umsetzung und Wirksamkeit von Hilfen durch zahlreiche internationale Studien belegt sei. Voraussetzung für die Verbesserung der Lebenssituationen der betroffenen Kinder und Jugendlichen sei zudem, dass die Welt für das Kind nicht eingeteilt werde in "die gute, Schutz und Sicherheit spendende Pflegefamilie und eine destruktive, schädigende Herkunftsfamilie".

Im Fazit der Stellungnahme heißt es: "Die Bemühungen des Gesetzgebers um eine Verbesserung der Situation von Pflegekindern sollten die Komplexität der Lebenswelten von Kindern berücksichtigen und ihre Rechte auf Beteiligung an Entscheidungen über ihren Lebensort ernst nehmen. Dabei ist es hilfreich, nicht pauschalisierend die Instabilität der Herkunftsfamilien von Beginn an festzuschreiben und sie der vermeintlich allgemeingültig sicheren und schützenden Pflegefamilie gegenüber zu stellen. Ziel muss sein, die individuelle Lebensform des Kindes nach entwicklungsfördernden Prämissen fachlich unterstützt im Prozess zu gestalten."

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