Systemische Therapie kann ab sofort mit den Krankenkassen abgerechnet werden

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Systemischen Therapie bei Erwachsenen, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Die rechtlichen Grundlagen für die Aufnahme in die Regelversorgung – Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung – sind bereits vor einigen Monaten entsprechend geändert worden.

Zur Abrechnung von Systemischer Therapie (Einzel- und Gruppentherapie) gibt es in Kapitel 35 nun zusätzliche Gebührenordnungspositionen (GOP). Eine Übersicht der neuen GOP ist auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hinterlegt. Der erhöhte Aufwand für das Mehrpersonensetting wird in der Gebührenordnung nicht abgebildet.

Weitere Infos:

Gemeinsame Presseinformation  von DGSF und SG

Information der KBV

Meldung auf den Seiten der BPtK

Suche nach Therapeut*innen – Kassenabrechnung
Zugelassene Psychotherapeut*innen sind zu finden über die Psychotherapeutensuche der Landespsychotherapeutenkammern (www.bptk.de/bptk/landeskammern) oder über die Kassenärztlichen Vereinigungen (

www.kbv.de/html/arztsuche.php)

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Hinweis:
Nur Psychologische Psychotherapeut*innen bzw. ärztliche Psychotherapeut*innen mit entsprechender Fachkunde (bei PP Ausbildung gem. PsychThG mit dem Vertiefungsgebiet Systemische Therapie bzw. mit der entsprechenden Zusatzweiterbildung; bei Ärzt*innen mit entsprechenden Weiterbildungsnachweisen) können Systemische Psychotherapie als Kassenleistung für erwachsene Patient*innen erbringen!