Vertraulichkeit in der psychosozialen Onlineberatung

"Psychosoziale Berufsgruppen und Hilfeeinrichtungen können heute durch das Internet Menschen in Notlagen sehr niedrigschwellig erreichen und selbst denen Hilfe anbieten, die anders nicht erreicht würden. Die aktuelle Bundesgesetzgebung schwächt jedoch das Vertrauen in solche Hilfsangebote, da die Vertraulichkeit, etwa durch die Vorratsdaten­speicherung, untergraben wird", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme. Die beiden Verbände sehen "dringenden Bedarf, die Arbeit der Beratungsinstitu­tionen und die Stellung psychosozialer Berufsgruppen als Berufsgeheimnisträger rechtlich besser abzusichern. Es bedarf künftig eines Gesamtkonzepts für den Schutz der Vertrau­lichkeit der Berufsgeheimnisse, das die technischen und rechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung angemessen aufgreift".

Zur Stellungnahme von DGOB und DGSF