Weiterbildungsordnung mit Systemischer Therapie in NRW

Nach den Kammern Rheinland-Pfalz, Hessen, Bremen Baden-Württemberg hat NRW jetzt als fünfte Kammer nach längerer Vorlaufzeit und Beratung Systemische Therapie in ihrer Weiterbildungsordnung verankert. Die Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer sieht eine entsprechende Regelung bereits seit November 2011 vor.

Künftig haben auch approbierte Kammermitglieder in NRW die Möglichkeit, sich mit einer anerkannten Weiterbildung für Systemische Therapie zu qualifizieren und die

Zusatzbezeichnung

„Systemische Therapie“ zu führen.

Am 3. Juli ist ein Bericht über die Kammerversammlung vom 23. Mai auf den Seiten der Ptk NRW veröffentlicht worden, dort auch mehr Infos zur Weiterbildungsordnung.