Zwischenruf - Stellungnahme zur SGB-VIII-Reform

Bei der geplanten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes darf es nicht darum gehen, bisher vielseitige und mit Familien gemeinsam ausgehandelte „Hilfen“ in standardisierte „Leistungen“ umzuwandeln. Es komme vielmehr darauf an, weiterhin gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern sowie deren Umfeld Ziele und Maßnahmen der Hilfe zu bestimmen, so die DGSF in ihrer Pressemitteilung zur Stellungnahme. Für den weiteren Reformprozess benennt der Verband Kernpunkte aus „systemischer Sicht“: methodisch offene Formen der Bedarfserhebung und der Hilfeplanung festschreiben, Eltern und Kinder und ihre „Helfer“ an allen sie betreffenden Handlungen beteiligen, am Begriff der „Hilfe“ festhalten sowie Kinder- und Elternrechte im Gesetz beibehalten. Die Komplexität der Hilfen und ihre Wechselwirkungen müssen berücksichtigt werden und es ist notwendig, das familiäre und soziale Umfeld systematisch zu beteiligen. Es geht um Kooperation im Sinne echter Zusammenarbeit und „Ressourcenaktivierung“. Die DGSF begrüßt grundsätzlich das Ziel der Reform, Zuständigkeiten und Schnittstellen zu vereinfachen, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick zu nehmen und Angebote in den Sozialräumen einzubeziehen. Dabei dürften allerdings nicht „sozialräumliche Angebote“ gegen „Einzelfallhilfen“ ausgespielt werden oder Hilfen von der „Kassenlage“ abhängig gemacht werden. Die „Familie als Gesamtsystem“ müsse im Fokus stehen und der Rechtsanspruch des Kindes dürfe nicht auf Kosten des Hilfeanspruchs der Eltern durchgesetzt werden.

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