Familientherapeutische Behandlung krankenkassenfinanziert ermöglichen – Appell der DGSF zum Tag der seelischen Gesundheit

Systemische Psychotherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes, international verbreitetes und hochwirksames Verfahren zur Behandlung von psychischen Leiden und zur Stabilisierung der seelischen Gesundheit. Anlässlich des Welttages der seelischen Gesundheit am 10. Oktober appelliert die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) an verantwortliche Gremien und politische Entscheidungsträger, ambulante systemische Psychotherapie finanziert durch die gesetzlichen Krankenkassen zu ermöglichen.

Derzeit dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ambulante Psychotherapie nur bei Psychoanalyse, tiefenpsychologischen Verfahren oder Verhaltenstherapie bezahlen. Systemische Therapie kann im ambulanten Bereich nur „unter falschem Vorzeichen“ oder über andere Kostenträger, etwa bei Beratungsstellen oder im Rahmen der Jugendhilfe, erbracht werden – oder muss privat bezahlt werden. Nach dem positiven Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie zur Systemischen Therapie vom Dezember vergangenen Jahres ist es für den Verband der Familientherapeuten nun an der Zeit, diese Situation zu verändern.

Die Psychotherapieforschung zeige, so die DGSF, dass Systemische Therapie gerade bei schweren, oftmals chronischen Leiden sehr wirksam sei mit einer vergleichsweise geringen Zahl von Psychotherapiesitzungen. Systemische Familientherapie habe deshalb – das bestätigten auch Studien aus den USA – eine gute Kosten-Nutzen-Bilanz. Dazu sagt der Vorsitzende der DGSF, der Heidelberger Medizinpsychologe Professor Jochen Schweitzer: „Die Kosten für die Finanzierung von systemischer Psychotherapie wie die Kosten für Psychotherapie überhaupt sind vergleichsweise gering und führen mittelfristig im Regelfall zu einer Verminderung von Krankheitskosten.“ Frühzeitige psychotherapeutische Behandlung generell könne Folgekosten von psychischen Erkrankungen im Gesundheitssystem wie am Arbeitsplatz vermindern. „Speziell bei familientherapeutischen Behandlungen sind zusätzliche positive Auswirkungen durch die Mitbehandlung von ebenfalls stark belasteten  Angehörigen häufig“, so Schweitzer. Der Vorsitzende der DGSF fragt: „Warum sollten sich die deutschen Krankenkassen diese, das heute schon gute Psychotherapiesystem wirksam komplettierende und effizienzsteigernde fachliche Ergänzung entgehen lassen?“

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