Systemische Verbände begrüßen die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat im Dezember 2008 die Systemische Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft - sowohl für die Psychotherapie Erwachsener als auch für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. In einer gemeinsamen Erklärung begrüßen die beiden systemischen Verbände, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und Systemische Gesellschaft (SG), die Entscheidung des Beirats. Die Systemische Therapie sei ein weltweit verbreitetes, hoch wirksames und kostengünstiges Psychotherapieverfahren, dessen „offizielle Anerkennung“ auch in Deutschland überfällig gewesen sei. Die Verbände erwarten, dass die Systemische Therapie damit auch für den ambulanten Bereich als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen wird.

In einem ersten Gutachten von 1999 hatte der WBP die Systemische Therapie noch nicht als wissenschaftlich anerkannt bewertet. Nun stellt er auf der Grundlage einer von den beiden systemischen Verbänden SG und DGSF im Jahr 2006 vorgelegten Expertise fest: Systemische Therapie kann entsprechend den Beurteilungskriterien des WBP als wissenschaftlich anerkannt gelten und als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz empfohlen werden.

Das am 14. Dezember 2008 verabschiedete Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie ist auf den Internetseiten des Beirats veröffentlicht (www.wbpsychotherapie.de/page.asp?his=0.1.17.71.83).

Kontakt:

Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF): Bernhard Schorn, Christophstraße 31, 50670 Köln, Telefon (0221) 61 31 33, Telefax (0221) 9 77 21 94, E-Mail: schorn@dgsf.org, www.dgsf.org.

Systemische Gesellschaft (SG): Franziska Becker, Waldenserstraße 2-4,10551 Berlin, Telefon (030) 53 69 85 04, Telefax (030) 53 69 85 05, E-Mail fbecker@systemische-gesellschaft.de, www.systemische-gesellschaft.de.

verantwortlich: Bernhard Schorn, DGSF

Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und der Systemischen Gesellschaft (SG) zum

„Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Systemischen Therapie“

des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat sich am 20. November 2008, in seiner letzten Sitzung des Jahres 2008 in Berlin, abschließend mit der Systemischen Therapie befasst und in einem Beschluss vom 14. Dezember 2008 festgestellt, dass die Systemische Therapie sowohl für die Psychotherapie Erwachsener als auch für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie die vom Beirat definierten Voraussetzungen für die wissenschaftliche Anerkennung erfüllt und daher als "Verfahren für die vertiefte Ausbildung" zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen werden könne.

Grundlage dieses Beschlusses ist eine von der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und der Systemischen Gesellschaft (SG) gemeinsam im Sommer 2006 eingereichte und wenig später als Buch veröffentlichte Expertise „Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie/Familientherapie“ des Autorenteams Kirsten von Sydow, Stefan Beher, Rüdiger Retzlaff und Jochen Schweitzer (Hogrefe, Göttingen, 2007).

Diese Expertise – und weitere von den Verbänden nachgereichte Studien – wurden aufgrund eines Auftrages des Landesprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen zur erneuten Überprüfung der wissenschaftlichen Anerkennung der Systemischen Therapie vom WBP sorgfältig geprüft. Die jetzt vom WBP vorliegende Beurteilung der Systemischen Therapie als „wissenschaftlich anerkannt“ stellt den Abschluss der gut zweijährigen Prüfung dar.

Mit der dem WBP eingereichten Expertise ist seitens der Verbände SG und DGSF die Wirksamkeit der Systemischen Therapie durch Forschungsstudien gut belegt worden. Das gilt insbesondere für schwere Störungen, die bei Einzelnen und in Familien viel Leid verursachen und im Gesundheitssystem zu hohen Kosten führen. Beispielhaft seien Drogenmissbrauch, jugendliche Delinquenz, Essstörungen, Depression oder Schizophrenie genannt. Neben der hohen Wirksamkeit des Verfahrens nach Ende einer Therapie ist eine gute Langzeitwirkung nachgewiesen: In Kontrolluntersuchungen zeigt die Systemische Therapie bis zu vier Jahren nach Abschluss der Therapie bessere Ergebnisse als konkurrierende Verfahren. Außerdem ist die Abbruchrate geringer. So können mit Systemischer Therapie beispielsweise mehr Drogenabhängige in Therapien gehalten werden als bei anderen Therapieansätzen.

Die Systemische Therapie ist darüber hinaus ein besonders kostengünstiges Therapieverfahren aufgrund einer vergleichsweise geringen Sitzungszahl. Durch die „Mitbehandlung“ des sozialen Umfeldes kommt es zudem auch bei den Angehörigen des Patienten zu positiven Effekten. Systemische Therapie kann somit zu erheblichen Kosteneinsparungen im Gesundheits- und Sozialsystem beitragen.

Unmittelbare Wirkung des jetzigen Votums des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie ist zunächst "nur", dass Systemische Therapie als Grundlagenverfahren gelehrt werden kann und die vertiefte Ausbildung in Systemischer Therapie gemäß Psychotherapeutengesetz zur Approbation führt, was bisher nicht möglich war. Der Beschluss bedeutet nicht, dass Systemische Therapie bereits auch von den gesetzlichen Krankenkassen in der ambulanten Psychotherapie bezahlt wird. Dazu bedarf es eines weiteren Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Der Beschluss bietet aber eine wichtige Grundlage dafür, Systemische Therapie in Wissenschaft und Praxis zu verankern, vor allem dort, wo dies mit Verweis auf das Fehlen der wissenschaftlichen Anerkennung durch den WBP zuweilen noch verweigert wurde – zum Beispiel in der Forschungsförderung Psychotherapie, in der von den Rentenversicherungsträgern finanzierten Suchtrehabilitation oder in den ärztlichen Facharztweiterbildungen. Er bietet zudem eine solide Diskussionsgrundlage für die Integration der Systemischen Therapie in die kassenfinanzierte Psychotherapie.

Wir begrüßen den aktuellen Beschluss des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie und erwarten, dass die Systemische Therapie künftig auch für den ambulanten Bereich als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen wird.

Wir sind überzeugt, dass die Systemische Therapie/Familientherapie einen wesentlichen, innovativen Beitrag zur Theorie und Praxis der Psychotherapie leistet und in Zukunft auch in Deutschland eine wichtige Säule für das Gebäude der Psychotherapie darstellen wird.

Dr. Cornelia Oestereich,
Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG)

Prof. Dr. Jochen Schweitzer,
Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

Dr. Wilhelm Rotthaus,
Koordinator beider Verbände für die Wissenschaftliche Anerkennung

Dipl-Psych. Anni Michelmann,
Berufspolitische Sprecherin beider Verbände

8.1.2009

DGSF, Christophstraße 31, 50670 Köln, www.dgsf.org
SG, Waldenserstraße 2-4,10551 Berlin, www.systemische-gesellschaft.de

Gutachten des WBP: www.wbpsychotherapie.de/page.asp?his=0.1.17.71.83

Siehe auch Hinweise des DBSH und des VPP.

Pressemitteilung zur Expertise "Wirksamkeit der Systemischen Therapie/Familientherapie": http://www.idw-online.de/pages/de/news186148