Fachpolitik und Informationen zum SGB VIII sowie zur SGB-VIII-Reform 2017–2021

***Aktuelles***

Stand: August 2021

Meldung vom 13. August 2021:

Grundsatzpapier: Gute Kinder- und Jugendhilfe verwirklichen!

Stand: Mai 2021

Bundesrat stimmt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zu

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der SGB-VIII-Reform zugestimmt. Konstruktiv ist, dass mit dem KJSG der Grundstein für eine inklusive Jugendhilfe gelegt wird und in drei Stufen bis 2028 die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen endlich gesetzlich verankert ist. Neben weiteren begrüßenswerten Änderungen wie der neuen Möglichkeit der gemeinsamen Unterbringung von Eltern und Kindern im Kontext des § 19, niederschwellige Hilfen für Kinder und Eltern in Notsituationen und dem Rechtsanspruch von Eltern auf Hilfen nach Unterbringungen von Kindern drohen in anderen Themenbereichen – wie insbesondere dem Kinderschutz – rechtliche Vorgaben, die einen Paradigmenwechsel von Jugendämtern einleiten – weg von einer Hilfeinstitution, hin zu einer Kontroll- und Ordnungsbehörde. Die Gesetzestexte, Synopsen sowie die Stellungnahmen der DGSF und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Auf der Website des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) und des Erziehungshilfeverbands EREV finden Sie jeweils einen Überblick über die wesentlichen Änderungen im Rahmen des neuen Gesetzes:

Stand: April 2021

Die Koalition hat am letzten Donnerstag einen abgestimmten Änderungsantrag vorgelegt, über den am nächsten Donnerstag, 22.04. in 2./3. Lesung im Bundestag beraten und abgestimmt werden soll. Folgende Kurzeinschätzung:

  • § 4 KKG bleibt bei der alten Reihenfolge, alle Änderungen aus dem Regierungsentwurf sind zurückgenommen – unsere Verbände-Forderung ist übernommen worden.
  • Das Gesetz enthält zukünftig (doch) eine Sollens-Meldepflicht bei dringender Gefahr, die das Ermessen der Geheimnisträger und gleichzeitig die Unverzüglichkeit betont…
  • Unsere Forderung, § 8a Abs. 3 SGB VIII nicht zu verändern, hat sich durchgesetzt, es wird keine Infopflicht an Dritte für Jugendämter bei Verdachtsfällen geben. Aufgenommen wurde eine Verpflichtung in § 8a, Berufsgeheimnisträger*innen, die Daten übermittelt haben, an der Gefährdungseinschätzung nach fachlicher Einschätzung zu beteiligen.
  • Bei der RISKID-Regelung, die als § 4a KKG-E (Interkollegialer Austausch von Ärzt*innen) im Regierungsentwurf zunächst geplant war, enthält das Gesetz jetzt ebenfalls einen Kompromiss in § 4 Abs. 6 KKG: „(6) Zur praktischen Erprobung Datenschutzrechtskonformer Umsetzungsformen und zur Evaluierung der Auswirkungen auf den Kinderschutz kann Landesrecht die Befugnis zu einem fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten regeln.“ Also eine Länderöffnungsklausel mit Datenschutz- und Evaluationsvorbehalten.
  • Die neuen Formulierungen im § 50 können der Eintritt in eine „doppelte Aktenführung“ in den ASD sein: " (...) Dieses Dokument beinhaltet ausschließlich das Ergebnis der Bedarfsfeststellung, die vereinbarte Art der Hilfegewährung einschließlich der hier von umfassten Leistungen sowie das Ergebnis etwaiger Überprüfungen dieser Feststellungen (...)“
  • § 28 a (niederschwellige Hilfen in Notsituationen wurde gestrichen, der Inhalt wird in § 20 eingefügt und mit einem Rechtsanspruch versehen.
  • Positive Änderung in §19: zukünftig sollen beide Eltern in Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen aufgenommen werden können.
  • Alle Regelungen im Pflegekinderwesen (Dauerverbleibensanordnung, verbindliche Perspektivklärung und Adoptionsprüfung, Beteiligung der leiblichen Eltern nur nach Ermessen der Fachkräfte etc.) bleiben, wie in Regierungsentwurf aufgeführt.

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Stand: 16. Februar 2021

Problematische Entwicklungen im Kinderschutz – die DGSF und acht Fachverbände brauchen Ihre Unterstützung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt problematische Entwicklungen rund um die SGB VIII-Reform und den Kinderschutz: Wir brauchen politische Mehrheiten und wir brauchen Ihre/Eure Unterstützung!

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom letzten Freitag, den 12.02., eine eigene Stellungnahme in das Gesetzgebungsverfahren zu einem neuen Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) eingebracht. Sollten die dort empfohlenen Änderungen rechtskräftig werden, droht ein radikaler Paradigmenwechsel im Kinderschutz - weg von einer niederschwelligen Hilfeorientierung für Kinder und Eltern und hin zu kontrollierenden und intervenierenden Vorgaben!

Die DGSF hat in kurzer Zeit gemeinsam mit weiteren acht Fachverbänden und Organisationen eine Stellungnahme mit fachjuristischem Fokus verfasst und an die politischen Gremien auf Bundesebene gesandt (Link:). Den Gesetzesentwurf, auf den sich die Stellungnahme des Bundesrates bezieht, finden Sie als PDF hier.

Die Zeit läuft – am 22. Februar findet die Sachverständigenanhörung im Bundestag statt und dann wird im März entschieden.

Bitte unterstützen Sie die Fachverbände und wenden sich in den nächsten 10 Tagen an die fünf Sprecher bzw. Berichterstatter der Bundesparteien und gerne auch an Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises mit der Bitte, sich einzusetzen für:

  • 1. § 8a Abs. 3 S. 3 SGB VIII-BeschlussBR/6 streichen!
  • 2. § 4 Abs. 3 KKG-BeschlussBR/53 streichen!
  • 3. § 4a KKG-BeschlussBR/55 streichen!

Hier die Mailadressen von fünf Sprechern bzw. Berichterstattern von Bundestagsparteien:

CDU - Marcus Weinberg: marcus.weinberg@bundestag.de
SPD - Ulrike Bahr: Ulrike.bahr@bundestag.de
FDP - Daniel Föst: daniel.foest@bundestag.de
LINKE – Norbert Müller: Norbert.mueller@bundestag.de
Grüne – Frau Ekin Deligöz: ekin.deligoez@bundestag.de

Zwei Vorschläge für ein Anschreiben per Mail mit fachlichen Argumenten können Sie hier und hier finden. Formulieren Sie aber auch gerne frei Ihre Sorgen, nehmen Sie ein Beispiel aus Ihrer eigenen Erfahrung, und bitten Sie um ein Gespräch.

Sie finden Ihre/n Bundestagsabgeordnete/n auf dieser Seite unter Ihrer Postleitzahl. Dort finden Sie ein Formular für eine Email, oder Sie verwenden das Muster: „vorname.nachname@bundestag.de“, dann erreichen Sie Ihre/n Abgeordnete/n ebenfalls.

Mit dieser Aktion wollen wir mit dazu beitragen, problematische Entwicklungen im Kinderschutz in Deutschland noch zu verhindern!

Und wir wollen ausprobieren, welchen Einfluss wir als ein mitgliedsstarker systemischer Fachverband haben! Insofern bitten wir Sie/Euch, uns über eure Aktionen und evtl. Reaktionen durch eine Mail an aktion-kjsg@dgsf.org zu berichten. Wir werden eure Rückmeldungen – anonymisiert – auswerten und im Verband über die politische Aktion informieren.

Hinweis: Wir richten eine digitale „Sprechstunde für Ermutigungen“ ein: Mittwoch, 17.02., Donnerstag, 18.02. und Freitag, 19.02., jeweils von 19.00 bis 20.00 Uhr unter

https://us02web.zoom.us/j/85490600903?pwd=MWcwUkl6OG9hTE1taGkwSnUweWtNUT09 
Meeting-ID: 854 9060 0903
Kenncode: 123

Kommen Sie einfach dazu. Wir möchten Ihnen zeigen, wie einfach und unkompliziert es ist, sich an die Abgeordneten zu wenden. Falls Sie noch keine oder wenig Erfahrungen mit ZOOM haben, kommen Sie ein paar Minuten vor 19.00 Uhr, wir zeigen Ihnen dann das ziemlich einfache Programm für Videokonferenzen.

Sollten Sie noch irgendwelche Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Birgit Averbeck (averbeck@dgsf.org) und Johannes Herwig-Lempp (johannes@herwig-lempp.de).

Wir danken Ihnen für Ihre Beteiligung an dieser außergewöhnlichen politischen Aktion der DGSF!

Für den Vorstand und die Geschäftsstelle: Anke Lingnau-Carduck, Dr. Filip Caby und Birgit Averbeck

Für die Mitgliedschaft: Johannes Herwig-Lempp, Birgit Maschke und Franziska Noack

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Stand: Januar 2021

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern acht Fachorganisationen gemeinsam die Beibehaltung bewährter Kinderschutzstandards und einen hilfeorientierten Kinderschutz. Der im November vorgelegte Regierungsentwurf für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) gewährleiste dies im Kinderschutz noch nicht ausreichend. Mehr ...
Zur Pressemeldung

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Stand: Dezember 2020

Gesetzentwurf des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (SGB VIII) liegt vor

Am 02.12.20 wurde der Gesetzentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Kabinett vorgestellt. Die 1. Lesung im Bundestag wird Mitte Januar erwartet, der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 12. Februar im 1. Durchgang damit befassen, der 2. Durchgang wird frühestens am 06.03.2021, spätestens am 07.05.2021 erfolgen. Das KJSG soll in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Die DGSF hat sich in einer detaillierten Stellungnahme zu dem Referentenentwurf vom 05.10.2020, an dem sachkundige Mitgliedern der SGB VIII-Arbeitsgruppe unseres Verbands mitgearbeitet haben, geäußert. In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sind einige Änderungen enthalten, die Forderungen der DGSF und anderer Verbände erfüllen. So beispielsweise das Gebot, Eltern zu informieren, wenn Informationen über sie an das Jugendamt weitergegeben werden. Leider sind kritische Punkte, zu denen wir uns positioniert haben, nach wie vor enthalten und werden Auswirkungen auf die Ausgestaltung und Akzeptanz von Hilfen durch Familien haben.

Die jetzige politische Phase der Gesetzgebung wird entscheiden, ob das KJSG in Kraft treten wird. Um mehr politische Strahlkraft zu erlangen, plant die DGSF, mit anderen Fachverbänden gemeinsam Stellung zu sensiblen Themenbereichen zu beziehen.

Stand: Oktober/November 2020

Referentenentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Hier finden Sie den Referentenentwurf. Das DIJUF hat eine Synopse erstellt und in einer Kurzübersicht die wesentlichen Reforminhalte zusammengefasst: https://www.dijuf.de/files/downloads/2020/DIJuF_Zusammenfassung_KJSG_20.10.2020.pdf. Wesentliche Informationen zu dem Reformprozess finden Sie auf der Website des BMFSFJ unter https://www.mitreden-mitgestalten.de/

Stellungnahme der DGSF
Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Bestimmungen zur Kinder- und Jugendhilfe ist seit Jahren in der politischen Diskussion. Zu dem kürzlich vom Bundesfamilienministerium im Rahmen der „SGB-VIII-Reform“ vorgelegten Referentenentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat die DGSF ausführlich Stellung genommen.


Weitere Stellungnahmen der DGSF im Rahmen der Reform:

 
Fachliche Stellungnahmen von Verbänden zu dem Referentenentwurf

***Entwicklungsprozess***

Stand: Juni 2020

SGB VIII-Gesetzentwurf kommt!

Am 27.05. legte Familienministerin Giffey auf der Jugendministerkonferenz einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren vor. Der 131-seitige Gesetzentwurf liegt dem Bundeskanzleramt vor und geht von dort in die Ressortabstimmung. Eine Kabinettsbefassung ist für Herbst geplant. Anschließend findet die Verbändeanhörung statt. Geplantes Inkrafttreten: Frühjahr 2021. Veröffentlicht werden soll der Gesetzentwurf voraussichtlich vor der Sommerpause. Je später die Veröffentlichung erfolgt, desto geringer ist die Zeit, die die Verbände für Stellungnahmen haben werden.
Die DGSF hat sich seit 2016 in dem Prozess engagiert und plant, auch den kommenden Gesetzentwurf mit systemscher Expertise zu prüfen und Stellung zu beziehen. Insbesondere stehen folgende Themenbereichen im Fokus, zu denen sich die DGSF in der Vergangenheit schon öffentlich geäußert hat:
•    Grundsätze eines systemischen Kinderschutzes und einer hilfeorientierten Jugendhilfe gewährleisten  
•    Kinder- und Elternrechte
•    Fremdunterbringen
•    Partizipation
•    Hilfeplanung
•    Inklusion
•    Geltung aller Regelungen für alle jungen Menschen unabhängig ihrer Nationalität und ihrem ausländerrechtlichen Status
•    systemübergreifende Kooperationen
Innerhalb der DGSF wurde eine „AG SGB VIII“ gegründet, um entsprechend zeitnah und abgestimmt agieren zu können. Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) hat hilfreiche Bewertungskriterien für die Reform erarbeitet: https://igfh.de/publikationen/fachpolitische-stellungnahmen/bewertungskriterien-fuer-reform-des-sgb-viii-aus-sicht

Stand: Mai 2019

Stellungnahme der DGSF zu 2. AG-Sitzung „Unterbringungen junger Menschen außerhalb der eigenen Familie“

Die 2. Sitzung der Arbeitsgruppe „SGB VIII Mitreden – Mitgestalten“ des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) fand am 4. April 2019 zum Themenkomplex „Unterbringung junger Menschen außerhalb der eigenen Familie: Kindesinteressen wahren - Eltern unterstützen - Familien stärken“ statt. Sechs thematische Schwerpunkte standen auf der Tagesordnung:

  1. Beteiligung, Beratung und Unterstützung der Eltern
  2. Schutz kindlicher Bindungen bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
  3. Unterstützung bei der Verselbständigung, Übergangsgestaltung
  4. Beratung und Unterstützung der Pflegeeltern
  5. Heimerziehung
  6. Inobhutnahme

Die Stellungnahme der DGSF zum Thema Perspektivklärung bei Unterbringungen von Kindern außerhalb der Familie kann über die Homepages des BMFSFJ www.mitreden-mitgestalten.de/mediathek und der DGSF bezogen werden www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/stellungnahme-fremdunterbringung. Die DGSF spricht sich für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten kindlicher Zukunftsperspektiven und gegen verbindliche Perspektivklärungen zu Beginn von Fremdunterbringungen aus.

Die Arbeitsgruppe wird bis September 2019 insgesamt viermal tagen, im Anschluss wird nach derzeitigem Kenntnisstand im April 2020 ein Gesetzentwurf vorliegen.

Stellungnahmen zu 3. AG-Sitzung zum Thema „Prävention im Sozialraum stärken“

Am 3. Mai ist der Online-Dialog zum Thema „Prävention im Sozialraum stärken“ gestartet. Bis zum 17. Mai 2019 können Sie unter diesem Link Ihre Hinweise einbringen:

https://www.mitreden-mitgestalten.de/dialog/ihre-hinweise-zum-thema

Bitte nehmen Sie diese Möglichkeit der Beteiligung wahr, so dass möglichst viel systemische Expertise mit entsprechender Haltung in Prozess einfließt. Auch die DGSF wird zu einigen der Themen, wie auch in der Vergangenheit, Stellung beziehen.

Weitere Information zu den vergangenen Sitzungen und dem Gesamtprozess finden Sie auf der Website der AG „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten" https://www.mitreden-mitgestalten.de/.

Stand: Februar 2019

SGB-VIII-Reformprozess: Bundestagsdebatte am 21.02.2019 über SGB-VIII-Reform

Der Bundestag hat am 21. Februar 2019 über einen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Antrag „Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, Perspektive der Betroffenen und Beteiligten mit einbeziehen“ beraten. Mitberaten wurden auch ein Antrag der Fraktion Die Linke „Kinder- und Jugendhilfe-Reform vom Kopf auf die Füße stellen“ und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Kinder- und Jugendhilfe – Beteiligungsrechte stärken, Beschwerden erleichtern und Ombudschaften einführen“. Der von CDU/CSU und SPD vorgelegte Antrag wurde ohne Bearbeitung durch die Fachausschüsse angenommen, die weiteren Anträge wurden zur Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Der beschlossene Antrag fordert die Bunderegierung u. a. auf, eine „temporäre“ Anlaufstelle für Betroffene “spezifischer Fallkonstellationen im Kinderschutz, bei denen Verfahren und Maßnahmen des Jugendamtes und des Familiengerichts zur Gefahrenabwehr mit Anforderungen oder Eingriffen für die Personensorgeberechtigten verbunden waren,“ (III, 2.) einzurichten. Die Ergebnisse sollen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Mehr Infos mit Links zu den Anträgen: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw08-de-kinder-jugendhilfe/593510.

SGB-VIII-Reformprozess: Arbeitsaufnahme der AG "SGB VIII: Mitreden - Mitgestalten" ohne systemische Fachverbände

Der Reformprozess des SGB VIII ist mit der Auftaktveranstaltung der Bundes-Arbeitsgruppe am 21. Januar 2019 in die nächste Phase gegangen. Beide systemischen Fachverbände haben trotz Intervision der Vorstände keinen Ruf erhalten, sich an der Arbeitsgruppe zu beteiligen. Es wurde von Seiten der durch das BMFSFJ installierten Geschäftsführung des Dialogprozesses, des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ), angeregt, sich an Onlineforen zu beteiligen und eine eventuelle Einladung zu einzelnen Themenbereichen in Aussicht gestellt. Dies ist einerseits irritierend und ärgerlich, andererseits birgt es die Chance, aus einer Metaperspektive den Prozess konstruktiv-kritisch zu kommentieren. Politisches Agieren der DGSF und SG soll dabei insbesondere in den Themenfeldern der Jugendhilfe erfolgen, in denen viele Mitglieder im Arbeitsalltag beschäftigt sind und in denen Gesetzesänderungen anstehen: Kinderschutz, Fremdunterbringungen, Sozialraumorientierung von Hilfen und Inklusion. 

Nachfolgend die Übersicht der Themensitzungen:
 1. Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation (12. Februar 2019)

  • Beteiligung: Interessenvertretung/Beratung von Kindern und Jugendlichen/Ombudsstellen
  • Heimaufsicht
  • Auslandsmaßnahmen
  • Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen
  • Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Justiz (FamG/JugendG)

2. Fremdunterbringung: Kindesinteressen wahren - Eltern unterstützen - Familien stärken (4. April 2019)

  • Schutz kindlicher Bindungen bei Fremdunterbringung
  • Elternarbeit
  • Qualifizierung und Unterstützung von Pflegeeltern
  • Heimerziehung
  • Inobhutnahme

3. Prävention im Sozialraum stärken (11. Juni 2019)

  • Direkte niedrigschwellige Hilfezugänge für Familien
  • Lebensorte von Familien für Prävention nutzen
  • Qualitätssicherung von Sozialangeboten
  • Finanzierungsstrukturen

4. Mehr Inklusion - wirksames Hilfesystem - weniger Schnittstellen (17. September 2019)

  • Kinder- und Jugendhilfe inklusiv gestalten
  • Qualitätsentwicklung und -sicherung
  • Übergänge zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen
  • Kombination von Hilfen
  • Jugendhilfeplanung
  • Junge Volljährige/Care Leaver
  • Hilfeplanung

Die Themen Inklusion, Beteiligung und Finanzierung sind Querschnittsthemen, die in alle AG-Sitzungen einfließen. Neben der Bundesarbeitsgruppe wurde eine Unterarbeitsgruppe „Statistik und Quantifizierung“ gegründet mit dem Ziel, die Datengrundlagen zusammenzustellen, die AG zu entlasten und die Diskussionen auch unter finanziellen Aspekten zu bewerten.

Die Fachöffentlichkeit kann sich an Dialogforen zu einzelnen Themen in begrenzten Zeitfenstern beteiligen. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.mitreden-mitgestalten.de/ . Bitte bringen Sie sich mit Ihrer systemischen Expertise gerne in den Prozess ein!

Stand: Januar 2019

Aufruf zur Beteiligung von Systemiker*innen an Dialogprozess zur Modernisierung des SGB VIII

Unter der Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks hat die AG „SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe): Mitreden – Mitgestalten“ ihre Arbeit inzwischen aufgenommen. Die Bundes-AG besteht aus ca. 50 Personen, welche die Säulen Bund/Länder/Kommunen, Bereichsübergreifende Dachverbände, Verbände der Kinder- und Jugendhilfe, Verbände der „Behindertenhilfe“, Verbände der „Gesundheitshilfe“ und Institute u.ä. vertreten.

Leider wurden die DGSF und die SG nicht mit einem Sitz berücksichtigt. Insofern ist es umso notwendiger, dass sich möglichst viele Fachkräfte und Akteur*innen mit ihrer systemischen Expertise auf unterschiedlichen Ebenen in den Reformprozess einbringen.

Die nächste AG-Sitzung am 12. Februar 2019 wird sich mit dem Themenfeld "Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation" befassen.

Im Rahmen des Arbeitsprozesses haben Fachexpert*innen die Möglichkeit, ihre Anmerkungen und Hinweise zu diesem Thema im Rahmen von Online-Konsultationen einzubringen. Da Expert*innen der Jugendhilfe in der Bundes-Arbeitsgruppe nicht in der Mehrheit zu sein scheinen, wäre es wünschenswert, wenn sich auch möglichst viele Systemiker*innen, die in diesem Berufsfeld tätig sind, engagieren würden.

Diskutieren Sie mit und formulieren Sie Ihre konkreten Handlungsbedarfe, Hinweise sowie Anregungen zum Thema "Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation". Die Anregungen, die bis zum 4. Februar 2019 auf der folgenden Plattform eingetragen wurden, sollen in die Arbeit der Bundes-AG am 12.02.2019 einfließen: https://www.mitreden-mitgestalten.de/dialoge/besserer-kinderschutz-mehr-kooperation#uip-2

Stand: Oktober 2018

Zahlreiche DGSF-Mitglieder und Mitgliedsorganisationen nehmen an wissenschaftlicher Erhebung des Familienministeriums zu Änderungsbedarfen in der Jugendhilfe teil

Das Bundesfamilienministerium hat die DGSF und andere Fachverbände im Oktober kurzfristig um Unterstützung bei der Durchführung einer Betroffenenbeteiligung gebeten. Im Rahmen der Novellierung des SGB VIII soll bereits Anfang November unter Beteiligung von Einrichtungen der Jugendhilfe und angrenzender Systeme wie der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrien, Schulen und Kitas, eine wissenschaftliche Erhebung zu Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie zu strukturellen Veränderungsbedarfen erfolgen. Das Bundesfamilienministerium hat das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) beauftragt, die Umsetzung, Auswertung und wissenschaftliche Begleitung dieser Betroffenenbeteiligung durchzuführen.

Nach einem Aufruf in die Mitgliedschaft der DGSF durch die Fachreferentin für Jugendhilfepolitik konnten dem IKJ innerhalb weniger Tage und trotz der Herbstferien in einigen Bundesländern 36 Einrichtungen, Institutionen und Einzelpersonen benannt werden, die Interesse haben, sich an der Bedarfserhebung zu beteiligen.
Es ist erfreulich, dass durch DGSF-Mitglieder jetzt auch eine systemische Sicht auf notwendige Entwicklungen in der Jugendhilfe erfolgen kann!

Die Bedarfserhebung erfolgt im Rahmen von drei Formaten. Es wird einmalige regionale Fokusgruppen von Akteuren der Helfersysteme geben, Eltern und Kinder werden nach ihren Erfahrungen und Anregungen gefragt und es ist eine Onlinebefragung von Fachkräften und Akteuren geplant.

Folgende Zeitstruktur ist vorgesehen:

  • Die Interviews mit Eltern, Kindern und Jugendlichen sollen bis Jahresende (2018) abgeschlossen sein. Sie werden bei den Betroffenen ‚vor Ort‘ durch besonders geschulte Interviewer*innen des IKJ und dessen Forschungspartnern durchgeführt.
  • Die  regionalen Fokusgruppen starten im Dezember 2018 und werden bis Ende Februar 2019 durchgeführt. Es ist ein einmaliger Zeitaufwand von ungefähr 90 Minuten + ggfs. Anreise einzuplanen.
  • Die standardisierten Befragungen werden online durchgeführt, beginnen im März und werden bis Mai 2019 durchgeführt.  

Weitere Informationen sowie ein FAQ-Papier finden Sie auf der Homepage des IKJ


Stand 26.03.2018

Die DGSF teilt die Positionen und Forderungen des DSGT, das SGB VIII mit seinen sozialpädagogischen Intentionen zu halten, zu aktualisieren und in seiner praktischen Umsetzung finanziell, personell und fachlich zu fördern. Die Fachreferentin für Jugendhilfe und Soziale Arbeit wird zukünftig in der SGB VIII-Kommission des Deutschen Sozialgerichtstages mitarbeiten.

Stand: 07. Februar 2018

Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag

Der vorliegende Koalitionsvertrag weist in eine konstruktive Richtung und zeigt, dass sich die zahlreichen Proteste gegen die SGB-VIII-Reform, an denen sich die DGSF mit insgesamt fünf Stellungnahmen zu verschiedenen kritischen Themen beteiligt hat, gelohnt hat. Es sieht im Augenblick nicht danach aus, dass das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), dass zweimal von der Tagesordnung des Bundesrates genommen wurde, noch verabschiedet werden wird. Die Weiterentwicklung des SGB VIII soll in der jetzigen Legislaturperiode nach der Regierungsbildung in einem Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis und an eine wissenschaftliche Begleitung gekoppelt, erfolgen. Man kann gespannt sein auf die Beteiligung von betroffenen Eltern, Pflegeeltern, Kindern und anderen und die Auswertung einer unabhängigen wissenschaftlichen Begleitung „mit Blick auf systemische und strukturelle Veränderungsbedarfe“ , die in das weitere Verfahren mit aufgenommen werden. Der vorliegende Koalitionsvertrag weist in eine richtige Richtung und stellt das Kind, seinen Schutz und seine Bindungen zu leiblichen und sozialen Eltern in den Mittelpunkt. Er lässt Gestaltungsraum für dialogische Weiterentwicklungen unter Beteiligung von Betroffenen, der Fachebene und der Wissenschaft und sieht Qualifizierungen für alle Akteure in Familiengerichtsfragen vor.  

Die DGSF wird sich weiterhin aktiv und auch kritisch an dem Prozess beteiligen. Die wichtigsten Aussagen zur kinder- und Jugendhilfe finden sich im dritten Kapitel des Koalitionsvertrages. Zum vollständigen Koalitionsvertrag.
Einige, für die Kinder- und Jugendhilfe wichtige Passagen des dritten Kapitels, sind hier zusammengestellt.

Stand: 04. Dezember 2017

Abschlussveranstaltung der Dialogforen des Bundesfamilienministeriums und des Deutschen Vereins

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. seit März 2017 eine Reihe von Dialogforen zur Ausgestaltung einer zukünftigen inklusiven Jugendhilfe durchgeführt. Eingeladen waren die Fachverbände der Jugendhilfe und der Behindertenhilfe sowie Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen. Die Fachreferentin für Jugendhilfe und Soziale Arbeit hat an acht von insgesamt zehn Veranstaltungen in Berlin teilgenommen. Informationen zum Beteiligungsprozess der DGSF und den Themen der Arbeitsgruppen finden Sie hier:

Die Ergebnisse sollen auch Grundlage für die Arbeit der Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode sein. Am 4. Dezember hat die Abschlussveranstaltung im Umweltforum in Berlin stattgefunden.
Hier einige der wesentlichen Ergebnisse, über die weitgehend Konsens zwischen den Dialogpartnern besteht:

  • Es wird eine Inklusive Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe angestrebt.
  • Es wird ein einheitlicher Leistungstatbestand angestrebt.
  • Die Akteure der Systeme Behindertenhilfe und Jugendhilfe führen den Dialogprozess bilateral weiter.

Im Jahr 2018 werden die regulären Beratungsstrukturen auf Bundesebene dafür genutzt, den Diskussionsprozess unter Beteiligung des Bundesministeriums weiter zu vertiefen. Ein wichtiges Thema ist die Synchronisation der Teilhabeplanung im Kontext der Eingliederungshilfe und der Hilfeplanung im Bereich der Jugendhilfe.
Die Pressmitteilung des Deutschen Vereins zu der Abschlussveranstaltung der Dialogforen zum Downloaden

Stand: 6. November 2017

Am 3. November haben CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Themen Familie, Frauen, Senioren, Jugend sondiert. Anbei finden Sie den aktuellen Stand vom 3. November 2017.

Stand: 23. September 2017

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zum zweiten Mal nicht behandelt

Der Bundesrat hat am 22. September zum zweiten Mal das "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen" (KJSG) kurzfristig von seiner Tagesordnung abgesetzt. Somit tritt das vom Bundestag am 29. Juni beschlossene Gesetz zunächst nicht in Kraft. Schon in der Sitzung am 7. Juli 2017 hatten die Länder die Abstimmung verschoben. 

Stand: 8. Juli 2017

Wider Erwarten Gesetzesentwurf von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sollte in der Fassung, die der Bundestag am 29. Juli verabschiedet hatte, am 7. Juli in der letzten Sitzung vor der Sommerpause vom Bundesrat beschlossen werden. Wider Erwarten wurde der Tagesordnungspunkt am Tag der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

Diskussionspunkte zwischen den Ländern scheinen die geplanten Änderungen bzgl. unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umF) mit einer Option der Länder, Rahmenverträge zu Aufgaben und Leistungen für umF zu vereinbaren und die Kostenerstattung an die Existenz von Rahmenverträgen zu koppeln sowie die beabsichtigten Änderungen für Pflegekinder und Heimkinder im Rahmen der Hilfeplanung zu sein. Zu beiden Themen hat die DGSF kritisch Stellung genommen und auf systemische Wechselwirkungen hingewiesen.

Am 22. September findet die letzte Sitzung des Bundesrats in dieser Legislaturperiode statt. Inwiefern das Gesetz noch zwei Tage vor der Bundestagswahl verabschiedet wird, ist fraglich. Sollte der Bundesrat das Gesetz ändern, würde der Vermittlungsausschuss eingeschaltet. Wird das Gesetz nicht verabschiedet, würde in der nächsten Legislaturperiode an den Themen weitergearbeitet.

Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, hat in seiner Rede zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen im Plenum des Deutschen Bundestages am 29.06.2017 klar gemacht, dass eine schnelle Verabschiedung des gesamten Gesetzes für CDU und CSU nicht machbar ist und Schnellschüsse im Kinder- und Jugendhilferecht unverantwortlich sind. Vor dem Hintergrund der vielen offenen und strittigen Punkte müsste die Reform der Kinder- und Jugendhilfe in der nächsten Legislaturperiode in einem breiten Beteiligungsprozess erneut angegangen werden. Gefordert wird eine Enquete-Kommission „Fortentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe“ beim Deutschen Bundestag einzurichten, damit die Fachleute einen Gesetzentwurf in Bezug auf alle strittigen Punkte gründlich vorbereiten können.

Anmerkungen zum derzeitigen Stand der SGB-VIII-Reform finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten:

http://www.ijosblog.de/bundesrat-stoppt-sgb-viii-reform-kjsg/
http://www.afet-ev.de/aktuell/SGB-VIII-Reform/SGB-VIII-Reform.php
http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/17/959/115.html#top-115
http://kijup-sgbviii-reform.de/2017/03/22/aktuelles/

Stand: 6. Juli 2017

Der Bundesrat wird am 7. Juli 2017 dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zustimmen. Die DGSF hat kurzfristig in einer aktuellen kritischen Stellungnahme zu gravierenden Verschlechterungen für die Lebenssituation junger geflüchteter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener, die ohne Eltern nach Deutschland einreisen, Position bezogen.

Der Entwurf sieht in Paragraf 78 f Absatz 2 vor, dass für vorläufige Maßnahmen und Leistungen für „unbegleitete ausländische junge Menschen“ auf Landesebene besondere Rahmenverträge geschlossen werden können. Es wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, bei jungen Geflüchteten die Kostenerstattung zu verweigern, wenn keine Rahmenverträge abgeschlossen wurden. Damit wird in Bezug auf die Leistungsvereinbarungen eine Unterscheidung zwischen jungen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und jungen Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die ohne Eltern nach Deutschland einreisen, geschaffen. Eine solche Differenzierung von Leistungen der Jugendhilfe würde bedeuten, dass nicht mehr der individuelle Bedarf eines Jugendlichen über Hilfen entscheidet, sondern vorrangig seine Staatsbürgerschaft.

Viele der allein eingereisten jungen Menschen haben in ihren Heimatländern und auf der Flucht Erlebnisse von Gewalt, Entbehrung und Tod gehabt, die ihre psychische und soziale Entwicklung heute maßgeblich beeinflussen. Diese jungen Menschen in ihrer individuellen psychischen Not zu unterstützen, ihnen Hilfen anzubieten und ihre Kompetenzen und Potenziale zu fördern, sodass sie als Erwachsene – unabhängig von ihrem Lebensort – ihr Leben eigenverantwortlich leben können, ist eine grundlegende Aufgabe unserer Gesellschaft und aus unserer Sicht die einzige Chance, langfristig ein friedliches Miteinander zu gewährleisten.

Dies gelingt nicht durch eine Differenzierung und Schlechterstellung junger ausländischer Geflüchteter. Die geplanten Sondereinrichtungen für geflüchtete junge Menschen laufen allen inklusiven Bemühungen der Bundesregierung zuwider und werden voraussichtlich integrationspolitisch schlimme Folgen haben.

Die DGSF appelliert an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, ihren Einfluss geltend zu machen, die Länderöffnungsklausel, welche die Einheitlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe untergraben würde, zu verhindern.

Link zum Appell vom 6. Juli 2017 an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer


Stand: 4. Juli 2017

Am 29. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verabschiedet. Am 7. Juli wird die Zustimmung des Bundesrates zu einem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – einer „kleinen SGB-VIIII-Reform“ – erfolgen. Die große Koalition hat sich geeinigt, viele der Themen, die in der Fachöffentlichkeit hochstrittig diskutiert wurden, auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen. Mit dem zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sind unter anderem in folgenden Bereichen Änderungen verbunden:

  • bei der Beteiligung von Kindern/Familien
  • uneingeschränkter Beratungsanspruch von Kindern/Jugendlichen
  • Kann-Option zur Errichtung von Ombudsstellen
  • nach einer Gefährdungsmitteilung verpflichtende Prüfung einer Beteiligung von ÄrztInnen und Hebammen an der Gefährdungseinschätzung nach § 8a und Rückmeldepflicht von Jugendämtern nach Gefährdungsmitteilungen
  • Verpflichtung zu Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften
  • bei der Heimaufsicht, inkl. Regelung zur Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
  • in der Zusammenarbeit mit Familien- und Jugendgerichten
  • Vorlagepflicht von Hilfeplänen gegenüber Familiengerichten
  • Verknüpfung der Kostenerstattung für UMA-Leistungen von Landesrahmenverträgen

Der Themenkomplex zu Pflege- und Heimkindern ist herausgenommen und in § 27,2 die Streichung der Arbeit mit dem sozialen Umfeld des Kindes rückgängig gemacht worden. Damit wurden zwei wichtige Forderungen der DGSF umgesetzt. Die Änderungen in § 50 zur verbindlichen Vorlage der Hilfeplanprotokolle ist leider geblieben.

Eine aktuelle Synopse des Gesetzestextes, den Ausschussbericht und weitere wichtige Informationen finden Sie unter der SGB VIII-Reform-Website des DIJUF – Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht: www.kijup-sgbviii-reform.de.


Stand 20.06.2017

Am 19. Juni 2017 hat eine Sachverständigen-Anhörung zum geplanten Kinder und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Bundestagsausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend stattgefunden. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier: www.bundestag.de/ausschuesse18/a13/anhoerungen/stellungnahmen-inhalt/510182.

Die DGSF hat zu einigen beabsichtigten gesetzlichen Änderungen in den vergangenen Wochen öffentlich Stellung genommen und die Abgeordneten des Familienausschusses des Deutschen Bundestages kritisch auf systemische Wechselwirkungen der geplanten Rechtsänderungen hingewiesen. Insbesondere wurden von Seiten unseres Fachverbandes folgende Themen in den systemischen Blick genommen:

Verbindliche Bleibeperspektive für Pflege- und Heimkinder im 1. Hilfeplangespräch (§ 36a SGB VIII); Teilnahme von Eltern an dem gesamten Prozess des Hilfeplanverfahrens (§ 36 SGB VIII); Streichung des Einbezugs des nahen sozialen Umfeldes des Kindes in die Hilfen zur Erziehung (§ 27,2 SGB VIII); Weitergabe von Hilfeplanprotokollen in familiengerichtlichen Verfahren (§ 50 SGB VIII) und Änderungen für Berufsgeheimnisträger im Kinderschutz (§ 4 KKG). Die Stellungnahmen und Anmerkungen sind auf dieser Seite eingestellt.

Die Koalitionsfraktionen haben am Freitag, den 23. Juni 2017 eine Einigung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz erzielt. Es wird ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu den Themen geben, die in der Fachwelt weitgehend positiv gesehen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.ijosblog.de/einigung-beim-kinder-und-jugendsta%cc%88rkungsgesetz-kjsg/

Die DGSF begrüßt, dass unsere fachlichen Gegenargumente insbesondere zur verbindlichen Perspektivklärung politisch aufgegriffen und der gesamte Komplex zu Änderungen bei Pflegekindern und Heimkindern nach einer Pressemitteilung der CDU/CSU vom 23.06.2017 herausgenommen wird: http://52412.eu1.cleverreach.com//c/22564550/6480e7a91e55-os08v6 sowie http://www.presseportal.de/pm/7846/3666703

Forderung zahlreicher Verbände: Keine Zwei-Klassen-Jugendhilfe

Die DGSF unterstützt einen eindringlichen Appell zahlreicher Verbände gegen eine Spaltung der Jugendhilfe in geflüchtete und nichtgeflüchtete junge Menschen. In dem Appell heißt es:

„Kinder und Jugendliche, die alleine geflüchtet sind, haben oft Gewalt, Krieg, Not und Verfolgung erleben müssen und sind zum Teil, nicht zuletzt auf der Flucht selbst, Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel geworden. Deren notwendige Unterstützung ist nun in Gefahr. Der Gesetzesentwurf zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sieht in § 78f SGB VIII-E eine Länderöffnungsklausel zur besseren Kostensteuerung vor, die geflüchtete junge Menschen in rechtswidriger Weise diskriminiert. Danach sollen die Länder bei Jugendhilfe an geflüchtete junge Menschen die Kostenerstattung verweigern können, wenn keine Rahmenverträge abgeschlossen wurden. Diese Regelung führt im Ergebnis zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen und einer doppelten Spaltung junger geflüchteter und nichtgeflüchteter Menschen: Zum einen werden dann Leistungen an junge Geflüchtete nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt, und zum anderen werden Sondereinrichtungen für Geflüchtete dann zur Regel – letzteres wäre zudem eine integrationspolitische Katastrophe.“ Siehe auch: www.ecpat.de/fileadmin/2017_05_30_Appell_Keine-Zwei-Klassen-Jugendhilfe_final.pdf.

Am 19. Mai fand die erste Lesung des Regierungsentwurfs zum „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)“ statt. Der Entwurf ist an die Ausschüsse überwiesen worden. Am 19. Juni 2017 ist eine Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesetzt, wozu verschiedene Fachverbände eine Stellungnahme abgegeben haben. Für den 30. Juni 2017 ist die 2. und 3. Lesung im Bundestag angesetzt und am 7. Juli 2017 berät der Bundesrat über das zustimmungspflichtige Gesetz.

Die DGSF hat an den Dialogforen des Bundesfamilienministeriums mit dem Deutschen Verein „Zukunft der Jugendhilfe“ am 25. April 2017, 2. Mai und 18. Mai 2017 in Berlin teilgenommen - weitere Informationen.

Das Bundeskabinett hat am 12. April 2017 den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf eines "Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes" beschlossen. Hier sind die aktuelle Meldungen des Bundesministeriums abzurufen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-gesetzentwurf-zur-staerkung-von-kindern-und-jugendlichen/115818. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat eine Synopse zum Regierungsentwurf veröffentlicht.

Die DGSF hat bereits am 13. April 2017 kritisch zu dem Aspekt der Perspektivklärung zu Beginn einer stationären Erziehungshilfe Stellung bezogen.

Weitere Stellungnahmen von Fachverbänden und Informationen zu dem Thema sind auf der Homepage des Bundesverbandes für Erziehungshilfen e. V. (AFET) sowie der Homepage der IGfH zu entnehmen. Ein Diskussionspapier der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu einer Inklusiven Lösung innerhalb der Reform des SGB VIII (Stand 15.05.2017) finden Sie hier.

Forderung der Erziehungshilfefachverbände: Öffnungsklausel im SGB VIII - UMF

Im Koalitionsausschuss, der am 29.03.2017, stattfand wurden Regelungen verabschiedet, die Restriktionen gegenüber minderjährigen Flüchtlingen nach sich ziehen: www.spdfraktion.de/system/files/documents/koaergebnisse.pdf

Folgende Regelungen sollen in die geplante Änderung des SGB VIII aufgenommen werden:

  • bundesgesetzliche Regelungen zu Schutzkonzepten für Frauen/Kinder in Flüchtlingsunterkünften,
  • Steuerungsmöglichkeiten der Länder bzgl. der Kosten von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Die Erziehungshilfe-Fachverbände BVke, EREV und IGfH haben daraufhin am 3.04.2017 ihre Positionen zum SGB VIII Referatsentwurf erweitert und bitten ihre Mitglieder und UnterstützerInnen darum, dafür einzutreten, dass die oben genannte Öffnungsklausel bezogen auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die Regelungen im SGB VIII und die Einheitlichkeit der Hilfen zur Erziehung nicht untergräbt. Die DGSF unterstützt die Forderungen der Erziehungshilfeverbände.

Sachstand vom 24. März 2017

Im November 2016 wurde bekannt gegeben, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Arbeitsfassung vom 23. August 2016 zur SGB VIII-Reform zurückgezogen hat und ein neuer Referentenentwurf für Anfang Februar 2017 zu erwarten ist, der die Verbändeanhörungen und allgemeine Kritikpunkte berücksichtigt. Die DGSF hat im Dezember 2016 einen Zwischenruf in der Zwischenzeit veröffentlicht. Sie verfolgt den politischen Prozess zu den Veränderungen des SGB VIII und bezieht aus systemischer Sicht Stellung.

Anfang Februar wurde eine nicht autorisierte Fassung eines Referentenentwurfes bekannt, der vom AFET (Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.) und von anderen Erziehungshilfeverbänden veröffentlicht wurde.

Am 08. Februar 2017 informierte das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Erziehungshilfefachverbände darüber, dass sich der SGB VIII-Entwurf in der Frühabstimmung im Kanzleramt befindet.

Seit Freitagnachmittag, 17.03.2017, liegt jetzt erstmals ein autorisierter Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen  (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vor, der von Seiten des BMFSFJ an die Fachverbände versandt wurde.

Noch ist die DGSF nicht in dem Verteiler des BMFSFJ, sodass die Information erst am 20.03.2017 bekannt geworden ist.

Die Verbände sind durch das BMFSFJ aufgefordert, bis zum 23.03.2017 eine Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben, da am 24.03.2017 eine Anhörung im BMFSFJ zu dem Themenkomplex geplant ist. – Die DGSF hat zu dem aktuellen Entwurf Stellung benommen: Vorläufige Anmerkungen und Forderungen aus systemischer Sicht zum Gesetzentwurf „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ vom 17. März 2017.

Es verstärkt sich durch dieses Verfahren der Eindruck, dass hier eine Gesetzesreform auf den letzten Metern der derzeitigen Koalition durchgesetzt werden soll, ohne dass die Fachverbände sich inhaltlich-fachlich mit dem neuen Text differenziert auseinandersetzen und Position beziehen können, geschweige denn, die geplanten Änderungen einer breiten Diskussion der Fachöffentlichkeit unterzogen werden.

In dem jetzt vorgelegten Entwurf sind eine Reihe von Regelungen, die in den vorangegangenen Entwürfen beschrieben und in der Fachöffentlichkeit auf massive Ablehnung gestoßen waren, wieder entfernt worden. Gleichwohl sind weiterhin Änderungen vorgesehen, die positive, aber auch deutlich negative Auswirkungen für Kinder, Jugendliche und Eltern haben werden und die Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe verändern wird.

Auf der Homepage des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (http://www.kijup-sgbviii-reform.de/) ist eine Synopse zur Entwurfsfassung vom 17.03.2017 im Vergleich zu der jetzt gültigen Fassung eingestellt. Hier ist auch ein Bericht der AGJ (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe) zu einem Gespräch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe am 19.12.2016 in Berlin zu finden.

Weitere Informationen und Materialien zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Internationalen Gesellschaft für Erzieherische Hilfen.

Kooperation der DGSF mit Erziehungshilfeverbänden

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Björn Enno Hermans und die Referentin für Jugendhilfe und Soziale Arbeit Birgit Averbeck haben Kontakt zu den Fachverbänden der Erziehungshilfe aufgenommen.

Die DGSF wurde zu einer Veranstaltung der Erziehungshilfeverbände zur inklusiven Ausgestaltung des SGB VIII am 31.05.2017 in Frankfurt/Main eingeladen. Dr. Björn Enno Hermans und Birgit Averbeck werden referieren zu dem Thema „Weiterentwicklung der HzE und der Inklusionsgedanke – ein Zwischenruf aus systemischer Sicht“.

Am 20.06.2017 wird Birgit Averbeck im Fachausschuss Jugendhilfepolitik des Evangelischen Erziehungsverbands (EREV) in Berlin einen Vortrag zu „Systemischen Perspektiven der aktuellen Jugendhilfepolitik“ halten.

Auf der DGSF-Jahrestagung im Oktober 2017 in München soll ein Forum zu der Weiterentwicklung des SGB VIII mit unterschiedlichen Akteuren aus der Jugendhilfe- und Behindertenlandschaft sowie weiteren Experten stattfinden. Ziel ist es, zur Zeit

der Bildung einer neuen Regierungskoalition in Berlin eine gemeinsame Botschaft zu jugendhilfepolitischen Forderungen aus München zu formulieren.

Aktivitäten 2016 und weitere Informationen zum Thema

„Zwischenruf der DGSF in der Zwischenzeit“ im Dezember 2016

Die DGSF hat sich mit einem Positionspapier, das die Wechselwirkungen der vorgesehenen Gesetzesänderungen beschreibt und konkrete Voraussetzungen einer wirkungsorientierten Jugendhilfe aufzeigt, in den Diskussionsprozess eingebracht.

Das Ziel der Reform, Zuständigkeiten und Schnittstellen zu vereinfachen, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick zu nehmen und Angebote in den Sozialräumen einzubeziehen wird grundsätzlich von der DGSF begrüßt. Dabei dürfen allerdings nicht „sozialräumliche Angebote“ gegen „Einzelfallhilfen“ ausgespielt werden oder Hilfen von der Kassenlage abhängig gemacht werden. Die „Familie als Gesamtsystem“ muss im Fokus stehen und der Rechtsanspruch des Kindes darf nicht auf Kosten des Hilfeanspruchs der Eltern durchgesetzt werden. Die bisherige Gesetzeslage sieht einen dialogischen Aushandlungsprozess der Hilfeplanung vor, der in jedem Fall beibehalten werden muss.

Zur Stellungnahme

(16.12.2016)

Hinweise auf ausgewählte Stellungnahmen, Positionierungen und Fachtexte, chronologisch aufgeführt