Approbation

Was ist die Approbation und welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden?  

Eine Approbation ist eine staatliche Erlaubnis, Heilkunde auszuüben. Denn wer in Deutschland selbstständig heilkundlich tätig werden will, darf das nicht ohne weiteres tun, sondern braucht dafür eine staatliche Erlaubnis: entweder eine Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis. Dadurch soll der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichergestellt werden. Eine Approbation kann sich auf alle Bereiche menschlicher Gesundheit erstrecken (wie die ärztliche Approbation), oder nur Teilbereiche umfassen (wie die zahnärztliche oder die psychotherapeutische Approbation, die dann auf die Zahnheilkunde oder die Psychotherapie beschränkt bleiben). Wer eine Approbation als PsychotherapeutIn hat, darf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich psychotherapeutisch tätig sein. Es wird unterschieden zwischen Psychologischen PsychotherapeutInnen (mit einer Approbation für alle Altersgruppen) und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (mit einer Approbation für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr).

Wie bekommt man eine Approbation?

Eine Approbation als ÄrztIn erhält man durch das bestandene Staatsexamen am Ende eines Medizinstudiums.  

Eine Approbation als PsychotherapeutIn erhält man durch eine zur Approbation führende Ausbildung an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut, in mittlerweile seltenen Ausnahmefällen auch noch durch im Psychotherapeutengesetz festgelegte Übergangsregelungen (dies gilt aber nur für „Altfälle“ mit einer Ausbildung aus der Zeit vor dem Psychotherapeutengesetz 1999). Die Zugangsvoraussetzungen für eine psychotherapeutische Approbationsausbildung sind im Psychotherapeutengesetz zu finden: (Link zum Psychotherapeutengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/BJNR131110998.html). Dabei gibt es leider diverse Unklarheiten:

  • Zugangsvoraussetzung für eine Approbationsausbildung „Psychologische PsychotherapeutIn“ ist ein Psychologiestudium (Master oder Diplom), dass eine Prüfung im Fach „Klinische Psychologie“ beinhaltet.
  • Zugangsvoraussetzung für eine Approbationsausbildung „Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn“ ist ein Hochschulabschluss in Psychologie, Pädagogik oder Sozialer Arbeit. Hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern: Deren Approbationsbehörden entscheiden über die konkrete Zulassung zu den Psychotherapieausbildungen nach dem Psychotherapeutengesetz entschieden und haben aktuell sehr unterschiedliche Standards, wenn es um die Art des Abschlusses (Bachelor oder Master?) und des Studienganges geht. Eine Vereinheitlichung wird angestrebt, ist aber noch nicht erreicht. Ausbildungsinteressierte müssen sich daher an die Approbationsbehörde ihres Bundeslandes wenden und sich erkundigen, ob ihr konkreter Studiengang zur Ausbildung berechtigt. Dabei ist es möglich, dass man mit demselben Abschluss in einem Bundesland abgelehnt, in einem anderen Bundesland aber zugelassen wird.

Informationen zu den aktuellen Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in und zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in (auf den Internetseiten der DGPs, Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie)

Informationen zur Approbationsausbildung mit dem Vertiefungsgebiet Systemische Therapie