Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut*in

Die Deutsche Rentenversicherung erkennt Systemische Therapie als Basis für Suchttherapie an!

Das ausführliche Infoblatt finden Sie hier zum Download.

 

  • Eine Weiterbildung für Suchttherapeut*innen erfolgte in den letzten Jahren auf verhaltenstherapeutischer und psychoanalytischer Basis. 
  • Als Folge der sozialrechtliche Anerkennung Systemischer Therapie akzeptiert die Deutschen Rentenversicherung (DRV) seit kurzem auch das Verfahren der Systemische Therapie als Basis der Weiterbildung.
  • Ebenfalls erkennt die DRV das Zertifikat "Systemische Therapie" als grundlegenden Baustein an. Dies bedeute eine Aufwertung für Systemische Therapeut*innen (DGSF).
  • Ein relevantes Berufsfeld im psychosozialen und klinischen Bereich eröffnet sich.

Der Weg zum Suchttherapeuten/zur Suchttherapeutin

 

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erkennt das DGSF-Zertifikat „Systemische Therapie“ künftig grundsätzlich an.

 

Dies bedeutet, Systemiker*innen können bei entsprechender zusätzlicher praktischer Qualifikation eigenständig verantwortungsvolle, suchttherapeutische Tätigkeiten in unterschiedlichen Settings der Suchthilfe, insbesondere der medizinischen Rehabilitation, ausführen.

 

Neben dem DGSF-Zertifikat müssen Teilnehmer*innen sechs Monate als Co-Therapeut*innen in einer entsprechenden Einrichtung tätig sein. 

 

Diese Tätigkeit als Co-Therapeut*in muss in einer von der Deutschen Rentenversicherung und/oder Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannten ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen erfolgen. Die jeweilige Praxisstelle wird individuell durch die DRV geprüft.

 

Zugangsvoraussetzung

  • diplomierte Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen
  • B.A. Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung
  • Diplom-Psycholog*innen, M.Sc. Psycholog*innen mit Berechtigung zur Ausbildung zum/zur psychologischen Psychotherapeuten*in
  • Approbierte Ärzt*innen