Ethik-Richtlinien der DGSF

Präambel

Die ethischen Richtlinien sind Leitlinien für die Ausübung jeder Form eigenverantwortlichen Handelns im therapeutischen, beraterischen, supervisorischen, berufspolitischen, wissenschaftlichen und publizistischen Bereich sowie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung. In freiwilliger Selbstverpflichtung erklären sich die Mitglieder der DGSF sowie die Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat als an diese Ethik-Richtlinien und die darin enthaltenen Prinzipien und Verhaltensweisen gebunden. Dies gilt im Verhältnis zu Klient*innen, Kolleg*innen, Lehrenden, Teilnehmenden in Aus-, Fort- und Weiterbildung, Mitarbeitenden und sonstigen Beteiligten sowie zu Instituten und Einrichtungen.

Sie dienen:

  • der Förderung des ethischen Diskurses innerhalb des Verbandes;
  • der Handlungsorientierung der Mitglieder sowie der Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat;
  • dem Schutz der Klient*innen, Supervisand*innen und Weiterbildungskandidat*innen vor unethischem und unprofessionellem Handeln.

Sie sind Grundlage für die Klärung von Beschwerden und Konflikten.
Die ethischen Richtlinien stellen Mindestanforderungen an ein verantwortungsbewusstes Handeln dar und unterstützen dessen kritische Reflexion.

Grundhaltungen

Die Grundhaltung systemischer Berater*innen, Therapeut*innen, Supervisor*innen und Weiterbildner*innen ist gekennzeichnet durch Achtung, Respekt und Wertschätzung gegenüber einzelnen Personen und Systemen. Dies beinhaltet die Akzeptanz Einzelner als Person und die Allparteilichkeit gegenüber den zum System gehörenden Personen, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Kultur, Status, sexueller Orientierung, Weltanschauung und Religion. Die Klient*innen werden als Expert*innen für sich und ihre Lebensgestaltung gesehen. Sie werden zur Entdeckung und selbstbestimmten Nutzung eigener Ressourcen angeregt, dabei unterstützt und begleitet.
Berater*innen und Therapeut*innen orientieren sich in ihrem Handeln daran, die Möglichkeitsräume der Klient*innen und Systeme zu erweitern und deren Selbstorganisation zu fördern. Insbesondere nehmen sie Themen, die sich unter der Genderperspektive stellen, sensibel wahr. Dabei werden eigene Prämissen einer ständigen Reflexion unterzogen.
Für Beratung und Therapie gilt das Prinzip: so kurz wie möglich, so lang wie nötig.

Fachliche Kompetenz

Die Mitglieder der DGSF sowie die Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat verpflichten sich:

  • die für ihre jeweilige professionelle Tätigkeit erforderliche Kompetenz gemäß den Qualitätsstandards der systemischen Fachgesellschaften zu erwerben;
  • die eigene Haltung und Handlungskompetenz einer ständigen selbstkritischen Prüfung zu unterziehen und durch regelmäßige Fortbildung sowie Studium der einschlägigen Literatur zu erweitern;
  • die Qualität des eigenen professionellen Handelns durch Intervision bzw. Supervision zu sichern;
  • eine eventuelle Tätigkeit in der Fort- und Weiterbildung regelmäßig zu evaluieren;
  • nur Leistungen im Rahmen nachweislich erworbener Kenntnisse anzubieten.

Zu den fachlichen Standards systemischen Handelns gehört, im jeweiligen Kontext auch mit anderen Systemen und Fachleuten zusammenzuarbeiten sowie deren Kompetenzen und Ressourcen mit einzubeziehen.
DGSF-Mitglieder sowie die Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat sollen im Rahmen ihrer persönlichen bzw. institutionellen Möglichkeiten zur Mitwirkung an Forschungsvorhaben bereit sein.

Selbstfürsorge

Reflektierte Professionalität beinhaltet einen sorgsamen Umgang mit den persönlichen und fachlichen Ressourcen und deren Pflege. Für den Einzelnen/die Einzelne heißt das:

  • die Grenzen der eigenen Belastbarkeit zu kennen;
  • Anzeichen rechtzeitig zu bemerken;
  • institutionelle und individuelle Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen;
  • eine Balance zwischen der eigenen Rolle und dem Auftrag im jeweiligen Kontext zu finden;
  • sich einer reflektierenden Außenwelt zu stellen (Supervision, Intervision, Fortbildung).

Schweigepflicht

Die Mitglieder der DGSF sowie die Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat verpflichten sich, alle Mitteilungen ihrer Klient*innen entsprechend den gesetzlichen Regelungen vertraulich zu behandeln, auch über den Tod hinaus. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist für jedes Mitglied des Systems zu gewährleisten. Sie müssen auch für den Fall von Krankheit, Unfall oder Tod des/der Berater*in bzw. Therapeut*in sichergestellt werden. Diese Schweigepflicht gilt auch für Supervisionen und Intervisionen, für Veröffentlichungen und für die Fort- und Weiterbildung.
Klient*inneninformationen dürfen nur mit deren schriftlicher Einwilligung oder bei gesicherter Anonymität in der Fort- und Weiterbildung oder in Veröffentlichungen benutzt werden.
Die Dokumentation klient*innenbezogener Daten erfolgt unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen entsprechend den fachlichen Standards.

Information und Aufklärung

In ihrem Bemühen um Klarheit und Transparenz gegenüber den Klient*innen/Kund*innen informieren die Mitglieder der DGSF sowie die Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat in verständlicher und angemessener Form über:

  • ihre berufliche Qualifikation und Verbandszugehörigkeit;
  • Art und Umfang der angebotenen Leistung und deren mögliche Folgen;
  • die finanziellen Bedingungen;
  • die Vertraulichkeit und die Schweigepflicht;
  • die Art der Dokumentation von Daten.

Jede unwahrhaftige oder irreführende Werbung ist zu unterlassen.
Den Klient*innen wird Gelegenheit gegeben, frei von Zeit- und situativem Druck über die Annahme der angebotenen Leistung zu entscheiden.
Kann eine gewünschte Leistung nicht bzw. nicht weiterhin angeboten werden, so ist dies in für die Klient*innen geeigneter Weise zu begründen und ihnen Hilfe bei der Weitervermittlung anzubieten.

Onlineberatung

DGSF-Mitglieder sowie die Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat verpflichten sich, eventuell angebotene mediale Beratung (z.B. Onlineberatung/Telefonberatung) in Übereinstimmung mit den Ethik-Richtlinien der DGSF auszurichten.
Bei der medial vermittelten Form der Beratung bedarf es dabei der Aneignung grundlegender Kompetenzen in Bezug auf das genutzte Beratungsmedium sowie einer medienspezifischen fachlichen Auseinandersetzung und Reflexion dieser Beratungsprozesse. Die potentiellen Klient*innen sind über das konkrete Beratungsangebot und die vertraglichen Modalitäten vor Beginn der Beratung umfassend zu informieren.
Die speziellen Aspekte der geltenden Datenschutzbestimmungen sind angemessen zu berücksichtigen und die dafür notwendigen sicherheitstechnischen Voraussetzungen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zu schaffen.

Verbot von Diskriminierung, Ausbeutung und Ausnutzung

Systemische Berater*innen und Therapeut*innen begegnen ihren Klient*innen mit Offenheit und Interesse, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Kultur, Status, sexueller Orientierung, Lebensorientierung und Religion.
Sie machen sich die daraus resultierenden Unterschiede zwischen sich und ihren Klient*innen bewusst. Sie übernehmen die Verantwortung für eine vertrauensvolle, geschützte und für die Klient*innen förderliche Beziehung.
Die Mitglieder der DGSF sowie die Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem besonderen Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis der Klient*innen bzw. Weiterbildungskandidat*innen. Wird dieses zur Befriedigung persönlicher emotionaler oder sexueller, wirtschaftlicher oder sozialer Interessen missbraucht, stellt dies einen klaren Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien der DGSF dar. Im Fall einer Konfusion zwischen professioneller Rolle und persönlichen Interessen muss diese sofort entflochten werden.
Beziehungen, die die professionelle Unabhängigkeit und Urteilsfähigkeit gegenüber Klient*innen, Supervisand*innen oder Weiterbildungskandidat*innen einschränken, sind zu vermeiden. Dieses Abstinenzgebot gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für mindestens zwei Jahre.

Berücksichtigung spezifischer Kontexte

Weiterbildung
Mitglieder der DGSF sowie die Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat, die in der Weiterbildung tätig sind, verpflichten sich, die Weiterbildungsteilnehmenden mit den Ethik-Richtlinien der DGSF vertraut zu machen.

Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Das Wohl des Kindes erfordert:

  • die Anerkennung und Wertschätzung der Eltern und deren Autorität;
  • die Beachtung der Loyalitäten, in denen Kinder gebunden sind sowie die Anerkennung der Rechte des Kindes im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention;
  • die Einsicht, dass professionelle Helfer*innen weder als Eltern fungieren noch diese ersetzen können;
  • das Bemühen um informierte Zustimmung des Minderjährigen zu erforderlichen Maßnahmen.

Zwangskontext
Beratung und Therapie in Zwangskontexten erfordert:

  • die Berechtigung von Kontrollaufträgen zu hinterfragen und den Kontext immer wieder zu überprüfen;
  • die Bereitschaft, eigene Gewissheiten, Normen und Definitionen in Frage zu stellen;
  • die Sicherung eines dialogischen Umganges mit den Klient*innen, der eigenständige Entscheidungen und selbstbestimmtes Handeln der Klient*innen im Rahmen des Zwangskontextes ermöglicht;
  • die Tatsache, dass sich bestimmte Dinge nicht verändern lassen und damit die eigenen Grenzen zu akzeptieren.

Die gegebene triadische Sichtweise erfordert fortbestehende Kooperation und gründliche Reflexion.

Vorgehen bei Anfragen, Beschwerden und Verstößen gegen die Ethik-Richtlinien

Der Ethikbeirat der DGSF ist verpflichtet, jede an ihn gerichtete Anfrage und Beschwerde in gemeinsamer Beratung gewissenhaft zu bearbeiten. Die Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Nach gründlicher Befragung aller Beteiligten wird innerhalb einer angemessenen Frist eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Auf Wunsch erarbeitet der Ethikbeirat eine schriftliche Stellungnahme.
Über eventuell notwendige Maßnahmen bzw. Sanktionen entscheiden gemäß der Satzung der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung.
Bei Instituten, Diensten und Einrichtungen, die sich in einer institutionellen Trägerschaft befinden (z. B. von Hochschulen, Kirchen, Jugendhilfeträgern) und bei denen somit keine juristische Unabhängigkeit vorliegt, wird vor der Aufnahme in den Verband gesondert geprüft, ob sich durch die Trägerschaft Abhängigkeiten ergeben, die den Ethik-Richtlinien der DGSF entgegenstehen. Insbesondere muss die Freiheit der Lehre und das Verbot der Diskriminierung gewährleistet sein. Vor der Aufnahme erkennen das Institut und der institutionelle Träger die Ethik-Richtlinien der DGSF aktiv durch eine schriftliche Erklärung an. Andernfalls ist eine Aufnahme nicht möglich.

Gesellschaftspolitische Verantwortung der DGSF und ihrer Mitglieder sowie der Fachkräfte mit DGSF-Zertifikat

Systemische Berater*innen und Therapeut*innen engagieren sich in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für die Weiterentwicklung ihrer fachlichen Standards und für die gesundheits-, sozial- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit.
In ihrem fachlichen und sozialen Engagement stehen sie für das Zusammenwirken in Systemen, für Möglichkeiten und Formen der Konfliktlösung und Konsensbildung.

 Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung am 18. September 2003 in Magdeburg.
Änderung der Präambel und Änderung des Abschnitts „Onlineberatung“ durch Beschluss der DGSF-Mitgliederversammlung am 21. September 2016 in Frankfurt.
Ergänzungen beschlossen von den DGSF-Mitgliederversammlungen am 11. Oktober 2007 in Ulm, am 3. Oktober 2012 in Freiburg und am 18. September 2019 in Hamburg.