Systemische Beratung

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung „Systemische Beratung (DGSF)“


(gültig seit dem 21. September 2016)


Institutionelle Voraussetzungen

    1. Der Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut. Das Curriculum sollte einen Quereinstieg ermög-lichen. Die Institute stellen vor der Weiterbildung die berufliche Qualifikation, Praxiserfahrung und Möglichkeit zur Umsetzung systemischer Vorgehensweisen der WeiterbildungsinteressentInnen fest.

    2. Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt mind. zwei Jahre mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit prakti-schen Übungen, Supervision und Intervision sowie Beratungspraxis in einem ausgewogenen Ver-hältnis zueinander stehen. Ein Weiterbildungstag kann mit höchstens 10 Unterrichtseinheiten be-rechnet werden.

    3. Die verantwortliche Leitung eines Weiterbildungsganges besteht aus bis zu zwei „Lehrenden für Systemische Beratung (DGSF)“. Die verantwortliche Leitung muss mind. 60 Prozent der Seminare selbst durchführen. In die Weiterbildung müssen darüber hinaus mindestens zwei weitere Lehrende für Beratung oder SupervisorInnen mit abgeschlossener systemischer/familientherapeutischer Weiterbildung integriert sein.

    4. Alle Weiterbildungsbestandteile, insbesondere die Supervisionen und die Selbsterfahrung, sind innerhalb der Weiterbildung und unter Verantwortung des Instituts zu leisten. Das Institut hat zu gewährleisten, dass die Leistung aller beteiligten Lehrenden und SupervisorInnen den Richtlinien der DGSF entsprechen. Die Gesamtkosten der Weiterbildung müssen in der Ausschreibung genannt sein.

    5. Die Weiterbildung wird durch das Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert.

    6. Das antragstellende Institut ist Mitglied der DGSF. Die Anerkennung gilt nur für die Dauer der Mitgliedschaft, längstens jedoch für 5 Jahre, d.h. für Weiterbildungen, die innerhalb dieses Zeit-raumes beginnen. Das Institut gewährleistet, dass diese Weiterbildungen entsprechend den Richt-linien der DGSF angeboten und durchgeführt werden. Die erneute Anerkennung des Weiterbil-dungsganges ist an die Akkreditierung des Instituts gemäß Akkreditierungsrichtlinien der DGSF gebunden.

    7. Es gelten die Grundvoraussetzungen für Anerkennungen durch die DGSF (Anlage zu den Weiterbildungsrichtlinien).

    Eingangsvoraussetzungen


    1.
    A) Hochschulabschluss (*) und psychosoziale Praxiserfahrungen oder
    B) ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung) oder

    ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3-jährige Berufsausbildung) und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld oder
    ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 2-jährige Berufsausbildung) und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld und
    Abschluss einer anderen Weiterbildung im Spannungsfeld von Person, Rolle und Institution, Umfang mind. 100 UE.

    2.
    Möglichkeit zur Umsetzung Systemischer Beratung während der Weiterbildung.

    Inhalte der Weiterbildung „Systemische Beratung“

    Theorie und Methodik (220 UE)

    1. Theoretische Grundlagen systemischer Beratung und unterschiedlicher Klientensysteme (Familien, Gruppen, Teams, Institutionen, Organisationen); historische Grundlagen und aktuelle Entwicklun-gen des systemischen Arbeitens; soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.

    2. Das Profil von Beratung als psychosoziale Dienstleistung; Verstehen besonderer Klientensysteme vor dem Hintergrund neuer Theorien, z. B. mehrfach belastete Familien, Armut, Krankheit, Migrati-on; Motivation, Ziel- und Auftragsklärung für die Beratung/für das Counseling.

    3. Systemische Grundhaltungen; Lösungs- und Ressourcenorientierung; Prozessorientierung; Kon-textsensibilität; Entwicklung einer professionellen, beraterischen Identität.

    4. Kontextanalyse; Auftragsklärung; komplexe Systeme und ihre Vernetzung; Analyse und Dynamik von Institutionen und Organisationen; Veränderung und Krisen in Klientensystemen; Qualitätssiche-rung.

    5. Systemische Gesprächsführung und Fragetechniken; Moderationstechniken; Interventionsmög-lichkeiten; kreative und darstellende Methoden; interinstitutionelle Kooperation.


    Systemische Supervision (100 UE)

    1. 100 UE angeleitete fortlaufende begleitende Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision) der systemischen Beratungspraxis.

    2. Während der Weiterbildung ist mind. eine Arbeitssitzung (live oder per Video oder Audio) in der Weiterbildung oder in der Supervision vorzustellen.

     
    Berufsfeldrelevante Selbsterfahrung / Selbstreflexion (100 UE)

    Die Selbsterfahrung umfasst 100 UE und bezieht sich auf die aktuelle Berufs- und Lebenssituation sowie die Herkunftsfamilie.


    Angewandte Systemische Praxis & Intervision / Peer- Gruppe (150 UE)

    1. 80 UE Intervision werden von den WeiterbildungsteilnehmerInnen in Kleingruppen selbst durchgeführt.

    2. Der/die WeiterbildungsteilnehmerIn führt (bis max. zwei Jahre nach Beendigung der Weiterbildung) mindestens 70 Beratungsstunden unter begleitender Supervision durch.

    3. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten systemischen Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).

    4. Der/die TeilnehmerIn weist drei ausführlich dokumentierte abgeschlossene Beratungsprozesse (Fallberichte) nach, von denen ein Prozess mind. 5 Sitzungen umfasst.

    Abschluss

    Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt durch eine schriftliche Abschlussarbeit und/oder ein Abschlusskolloquium.


    Zertifikat

    AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen erhalten auf Antrag und bei Erfüllung aller Bedingungen ein Zertifikat. DGSF-Zertifikate werden nur an Personen verliehen, die sich auf die Ethik-Richtlinien der DGSF verpflichten.

    Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet:
    „Frau/ Herr ... hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischer Beratung abgeschlossen und ist anerkannt als ‚Systemische/r BeraterIn (DGSF)‘.“

    Diese DGSF-zertifizierte Weiterbildung entspricht den Essentials einer Weiterbildung für Bera-tung/Counseling der „DGfB – Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V./German Association for Counseling“ vom 30. Oktober 2009.

    Einzelanerkennungen werden nur noch an AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen vergeben. Da-von unberührt bleibt die Möglichkeit für AbsolventInnen nicht anerkannter Weiterbildungen, über den Quereinstieg in einen Weiterbildungsgang eines Institutes mit anerkannter Weiterbildung die notwendi-gen Voraussetzungen für die Anerkennung zu erlangen.


    Ausnahmeregelung

    Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung beim Fort- und Weiterbildungsausschuss der DGSF beantragt werden.


    Übergangsregelung

    Die neuen Richtlinien treten nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Weiterbildungen, die bereits nach den DGSF-Weiterbildungsrichtlinien „Systemische Beratung“ anerkannt sind und die bis zum 30. September 2020 beginnen, behalten die Anerkennung nach den bisherigen Regelun-gen.

    Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung am 23. September 2015 in Magdeburg.
    Änderung bei den Bestimmungen zur Erlangung des Zertifikates durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 21. September 2016 in Frankfurt.

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    (*) Hochschulabschlüsse sind Bachelor-, Master- und Staatsexamensabschlüsse aller Universitäten, Fachhochschulen und dualen Hochschulen.