Zertifizierung & Richtlinien

Informationen zur Zertifzierung und zu den DGSF-Weiterbildungsrichtlinien inkl. zu gültigen Eingangsvoraussetzungen

Zertifizierung

Mit den von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Weiterbildungsrichtlinien legt die DGSF ihre Qualitätsstandards für systemische Weiterbildungen fest. Sie beziehen sich auf inhaltliche und formale Mindestanforderungen. Darüber hinaus liegt die Verantwortung für die Gestaltung der Weiterbildungen bei den Instituten. Das zuständige Prüfgremium in der DGSF, das über die Vergabe von Zertifikaten entscheidet, ist der Fort- und Weiterbildungsausschuss im Einvernehmen mit dem Vorstand. Die Zertifizierungen stellen die Einhaltung der Qualitätsstandards sicher.

Die DGSF stellt Zertifikate für Absolvent*innen DGSF-anerkannter Weiterbildungen aus, vergibt Zertifikate für Lehrende, zertifiziert Weiterbildungsgänge/Curricula von Weiterbildungsinstituten, ermöglicht Weiterbildungen im Blended Learning-Format und empfiehlt systemische Einrichtungen. Für die Entstehung neuer und die Aufhebung bestehender DGSF-Weiterbildungsrichtlinien bestehen Prozessbeschreibungen.

Wissenswertes zur Zertifizierung

DGSF-Weiterbildungsrichtlinien

Die Weiterbildungsrichtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines Institutes anerkannt und beim Abschluss einer entsprechenden Weiterbildung das DGSF-Zertifikat vergeben wird

Grundständige Weiterbildungen (DGSF-anerkannt)

Vertiefungs-/Aufbau-Weiterbildungen (DGSF-anerkannt)

Seit dem 23. September 2015 gelten Weiterbildungsrichtlinien für die grundständigen Weiterbildungen Systemische/s Beratung, Coaching und Organisationsentwicklung, die den Anforderungen für "Beratung/Counseling" der deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) entsprechen. Die DGSF ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) und beteiligt sich aktiv an einem gemeinsamen Projekt der DGfB-Mitgliedsverbände, in dem ein Qualifikationsrahmen Beratung auf Basis des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsteht.

Onlinebestandteile in DGSF-anerkannten Weiterbildungen

In DGSF-anerkannten Präsenzweiterbildungen, die ab dem 1. Juli 2022 begonnen haben, dürfen maximal 15 Prozent Onlinebestandteile integriert werden. Die 15-Prozent-Regelung bezieht sich auf die Bereiche Theorie und Methodik, Selbsterfahrung und Supervision. Intervision und systemische Praxis werden bei der Berechnung des 15-Prozent-Anteils nicht berücksichtigt. Sie müssen überwiegend in Präsenz stattfinden.

Für Weiterbildungen, die vollständig oder teilweise im Blended-Learning-Format durchgeführt werden, gelten eigene Regelungen: Weiterbildungen im Blended-Learning-Format.

Die Regelungen zu den Onlinebestandteilen in Präsenzweiterbildungen und zu Weiterbildungen im Blended-Learning-Format gelten bis zur kompetenzorientierten Überarbeitung der DGSF-anerkannten Weiterbildungen. Um sicherzustellen, dass die Regelungen den fachlichen Anforderungen und aktuellen Entwicklungen entsprechen, werden sie mindestens alle zwei Jahre in der Instituteversammlung in Abstimmung mit dem Fort- und Weiterbildungsausschuss überprüft. Die nächste Überprüfung erfolgt spätestens bis zum 30. September 2027.

DAF-/ DFS-Weiterbildungsrichtlinien - Übergangsregelungen

Die DGSF entstand im Herbst 2000 aus dem Zusammenschluss von zwei Verbänden, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Familientherapie (DAF) und dem Dachverband für Familientherapie und systemisches Arbeiten (DFS). Beide Verbände hatten Richtlinien für Zertifizierungen von Weiterbildungen, die zunächst für eine Übergangsfrist gültig waren. [Link zu den DAF-/DFS-Richtlinien]