Systemische Therapie und Beratung

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung „Systemische Therapie und Beratung (DGSF)“

(gültig seit dem 23. September 2015)

Institutionelle Voraussetzungen

1. Der Weiterbildungsgang ist curricular aufgebaut. Das Curriculum sollte einen Quereinstieg ermöglichen.

2. Die Regeldauer des Weiterbildungsganges beträgt 3 Jahre mit einer Mindestanzahl von 900 Unterrichtseinheiten (1 UE = mind. 45 Min.), wobei die Bereiche Theorievermittlung mit praktischen Übungen, Supervision und Intervision sowie therapeutische / Beratungs-Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Ein Weiterbildungstag kann mit höchstens 10 Unterrichtseinheiten berechnet werden.

3. Die verantwortliche Leitung eines Weiterbildungsganges besteht aus bis zu zwei 'Lehrenden für Systemische Therapie und Beratung (DGSF)' . Die verantwortliche Leitung muss mind. 60 Prozent der Seminare selbst durchführen. In die Weiterbildung müssen darüber hinaus mindestens zwei weitere Lehrende oder SupervisorInnen mit abgeschlossener systemischer/ familientherapeutischer Weiterbildung integriert sein.

4. Alle Weiterbildungsbestandteile, insbesondere die Supervisionen und die Selbsterfahrung, sind innerhalb der Weiterbildung und unter Verantwortung des Instituts zu leisten. Das Institut hat zu gewährleisten, dass die Leistung aller beteiligten Lehrenden und SupervisorInnen den Richtlinien der DGSF entsprechen. Die Gesamtkosten der Weiterbildung müssen in der Ausschreibung genannt sein.

5. Die Weiterbildung wird durch das Institut kontinuierlich und angemessen evaluiert.

6. Das antragstellende Institut ist Mitglied der DGSF. Die Anerkennung gilt nur für die Dauer der Mitgliedschaft, längstens jedoch für 5 Jahre, d.h. für Weiterbildungen, die innerhalb dieses Zeitraumes beginnen. Das Institut gewährleistet, dass diese Weiterbildungen entsprechend den Richtlinien der DGSF angeboten und durchgeführt werden. Die erneute Anerkennung des Weiterbildungsganges ist an die Akkreditierung des Instituts gemäß Akkreditierungsrichtlinien der DGSF gebunden.

7. Es gelten die Grundvoraussetzungen für Anerkennungen durch die DGSF (Anlage zu den Weiterbildungsrichtlinien).


Eingangsvoraussetzungen

1.
A) Hochschulabschluss (*) mit sozial-/humanwissenschaftlicher Ausrichtung und psychosoziale Praxiserfahrungen oder
B) ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung) und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen Bereich und zusätzlich eine abgeschlossene beraterische oder therapeutische Aus-/ Weiterbildung im Umfang von mind. 200 UE oder

ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung) und mind. 3-jährige beraterische und/oder therapeutische Berufstätigkeit im klinischen Kontext oder im Bereich Therapie/Familientherapie.

2.
Möglichkeit zur Umsetzung Systemischer Therapie / Familientherapie und/oder Systemischer Beratung während der Weiterbildung.

Inhalte der Weiterbildung „Systemische Therapie und Beratung“

Theorie und Methodik (300 UE)


Theorie und Methodik werden in praxisnahen Übungsprozessen vermittelt und behandelt.

1. Systemisches Basiswissen: Wissenschaftstheoretische und epistemologische Positionen, Grundlagen, aktuelle Entwicklungen, familientherapeutische/systemische Schulen und Schnittstellen zu anderen relevanten therapeutischen und beraterischen Richtungen, Geschichte der Familientherapie/Systemischen Therapie, Einbeziehung von gesellschaftlichen und institutionellen Kontexten.

2. Systemische Diagnostik: Systemische Modelle für die Beschreibung und Erklärung psychischer, psychosomatischer und körperlicher Symptome, von Konflikten und Problemen, von kommunikat iven Mustern, Beziehungsstrukturen, Verarbeitungs- und Bewältigungsformen sowie für die Diagnostik von Ressourcen und Lösungskompetenzen.

3. Therapeutischer bzw. Beratungs-Kontrakt: Therapeutische/beraterische Haltung, Indikations- und Kontextklärung, Aufbau, Entwicklung, Beendigung einer therapeutischen/Beratungs-Beziehung, Kooperation mit KlientInnen, sowie Anerkennung und Förderung der systemeigenen Ressourcen, Reflexion der Rolle als TherapeutIn/BeraterIn und des Arbeitskontextes.

4. Systemische Methodik: Vermittlung und Training systemischer Interventionen und Techniken, auch bezogen auf unterschiedliche Settings, Kontexte und Arbeitsfelder sowie auf Planung, Durchführung und Evaluation.



Systemische Supervision (150 UE)

1. 150 UE angeleitete fortlaufende begleitende Supervision (als Gruppen- bzw. Einzelsupervision) der systemischen / familientherapeutischen / Beratungs-Praxis.

2. Während der Weiterbildung sind zwei Arbeitssitzungen (live, per Video oder Audio) in der Weiterbildung oder in der Supervision vorzustellen.


Selbsterfahrung (150 UE)

Die Selbsterfahrung umfasst 150 UE und bezieht sich auf die Herkunftsfamilie sowie die aktuelle Lebens- und Berufssituation.


Therapeutische Praxis / Beratungspraxis (200 UE)

1. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in führt (bis spätestens zwei Jahre nach dessen Beendigung) mindestens 200 Beratungs- bzw. Therapiestunden unter begleitender Supervision durch.

2. Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien und Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).

3. Der/die TeilnehmerIn weist vier ausführlich dokumentierte abgeschlossene therapeutische und Beratungs-Prozesse nach, von denen einer mind. 10 Sitzungen umfasst.

Intervision /Peer-Gruppe (100 UE)

100 UE Intervision werden von den WeiterbildungsteilnehmerInnen in Kleingruppen selbst durchgeführt.

Abschluss

Der Abschluss des dreijährigen Weiterbildungsganges erfolgt durch eine schriftliche Abschlussarbeit und/oder ein Abschlusskolloquium.

Zertifikat

AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen erhalten auf Antrag und bei Erfüllung aller Bedingungen ein Zertifikat.

Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet: „Frau/ Herr ... hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischer Therapie und Beratung abgeschlossen und ist anerkannt als Systemische/r TherapeutIn / FamilientherapeutIn (DGSF)“.

Einzelanerkennungen werden nur noch an AbsolventInnen anerkannter Weiterbildungen vergeben. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit für AbsolventInnen nicht anerkannter Weiterbildungen über den Quereinstieg in einen Weiterbildungsgang eines Institutes mit anerkannter Weiterbildung die notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung zu erlangen.

Ausnahmeregelung

Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Ausnahmeregelungen sollen vor Beginn der Weiterbildung mit dem Fort-und Weiterbildungsausschuss der DGSF abgestimmt werden.

Übergangsregelung

Die neuen Richtlinien treten nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Weiterbildungen, die bereits nach den Standards von DFS oder DAF anerkannt sind und die bis zum 30. Juni 2004 beginnen, behalten die Anerkennung nach den bisherigen Regelungen.

Beschlossen von der DGSF-Mitgliederversammlung am 3. Oktober 2002 in Freiburg.

Änderungen bei den Institutionellen Voraussetzungen und den Bestimmungen zur Erlangung des Zertifikates durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 6. Oktober 2005 in Oldenburg;

Änderungen bei den Institutionellen Voraussetzungen durch Beschlüsse der Mitgliederversammlungen am 11. September 2008 in Essen, am 11. September 2009 in Potsdam und am 14. September 2011 in Bremen.

Änderung der Eingangsvoraussetzungen durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 6. Oktober 2014 in Friedrichshafen.

Änderung der Eingangsvoraussetzungen durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. September 2015 in Magdeburg.

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(*) Hochschulabschlüsse sind Bachelor-, Master- und Staatsexamensabschlüsse aller Universitäten, Fachhochschulen und dualen Hochschulen.