Erhebung zu Änderungsbedarfen in der Jugendhilfe

Das Bundesfamilienministerium hat die DGSF und andere Fachverbände im Oktober kurzfristig um Unterstützung bei der Durchführung einer Betroffenenbeteiligung gebeten. Im Rahmen der Novellierung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) soll bereits Anfang November unter Beteiligung von Einrichtungen und Fachkräften der Jugendhilfe und angrenzender Systeme eine wissenschaftliche Erhebung zu Erfahrungen sowie zu strukturellen Veränderungsbedarfen erfolgen. Das Bundesfamilienministerium hat das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) beauftragt, die Umsetzung, Auswertung und wissenschaftliche Begleitung dieser Betroffenenbeteiligung durchzuführen.

Nach einem Aufruf in die Mitgliedschaft der DGSF durch die Fachreferentin für Jugendhilfepolitik konnten dem IKJ innerhalb weniger Tage und trotz der Herbstferien in einigen Bundesländern 36 Einrichtungen, Institutionen und Einzelpersonen benannt werden, die Interesse haben, sich an der Bedarfserhebung zu beteiligen. Es ist erfreulich, dass durch DGSF-Mitglieder jetzt auch eine systemische Sicht auf notwendige Entwicklungen in der Jugendhilfe erfolgen kann! 

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