KJSG vorerst vom Tisch

Die DGSF hatte noch gestern - wie andere Verbände schon zuvor - an die Ministerpräsidenten appelliert, eine "Länderöffnungsklausel", welche die Einheitlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe untergraben würde, zu verhindern.

Paragraf 78 f Absatz 2 des Gesetzentwurfes sieht vor, dass für vorläufige Maßnahmen und Leistungen für „unbegleitete ausländische junge Menschen“ auf Landesebene besondere Rahmenverträge geschlossen werden können. Es wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, bei jungen Geflüchteten die Kostenerstattung zu verweigern, wenn keine Rahmenverträge abgeschlossen wurden. Damit wird in Bezug auf die Leistungsvereinbarungen eine Unterscheidung zwischen jungen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und jungen Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die ohne Eltern nach Deutschland einreisen, geschaffen. Eine solche Differenzierung von Leistungen der Jugendhilfe würde bedeuten, dass nicht mehr der individuelle Bedarf eines Jugendlichen über Hilfen entscheidet, sondern vorrangig seine Staatsbürgerschaft.

Mehr Infos: https://www.dgsf.org/…/Fa…/informationen-zur-sgb-viii-reform

Informationen des Bundesrats zur Absetzung von der Tagesordnung: www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/17/959/115.html#top-115

Chronologie der Entscheidungen / Entwicklungen zur SGB-VIII-Reform auf den Internetseiten des DIJUV: kijup-sgbviii-reform.de/2017/03/22/aktuelles