Informationen zum Empfehlungsprozess

Unser grundlegendes Ziel

Die DGSF unterstützt Einrichtungen im psychosozialen Bereich – u. a. Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Kliniken, Pflege- und Betreuungseinrichtungen – darin, eine systemisch-familienorientierte Arbeitsweise als verbindendes grundlegendes Arbeitskonzept in ihrer Arbeit mit Klient*innen, Patient*innen oder Bewohner*innen, deren Angehörigen und weiteren Netzwerken, deren Überweiser*innen und Nachbehandler*innen/-versorger*innen zu etablieren, zu pflegen und mit dieser Arbeit auch nach außen zu werben. Die Werbung erfolgt über die Internetseite www.systemische-einrichtungen.de und über zusätzliche Werbekampagnen.

Die DGSF-Empfehlung für eine Einrichtung stützt sich neben der Anzahl systemisch fort- und weitergebildeter Leitungen/Fachleitungen und Fachmitarbeitenden/Pflege-/Betreuungsfachkräfte darauf, dass mehrere Einrichtungen sich gegenseitig besuchen, anhand einer Reflexionsliste systemische Prozessgestaltung ihre Arbeitsweise miteinander diskutieren und die Ergebnisse ihrer Besuche auf der o. a. Internetseite veröffentlichen. Hinzu kommt eine Selbstbeschreibung der Einrichtung („Wie arbeiten wir systemisch-familienorientiert?“ mit Angaben zur Organisationsstruktur).

Hinweis: Als Angehörige werden Personen verstanden, die unabhängig vom Verwandtschaftsgrad wichtig sind. Hierzu gehören auch Bezugspersonen und gesetzliche Betreuer*innen.

Zugangskriterien

1. Institutionelle Mitgliedschaft in der DGSF
2. Absichtserklärung/Selbstverpflichtung: Die an einer DGSF-Empfehlung interessierte Einrichtung verpflichtet sich, die

Ethik-Richtlinien der DGSF

einzuhalten, die fachlichen Standards systemischen Handelns im Arbeitskontext zu wahren, die Möglichkeitsräume ihrer Klient*innen/Kund*innen/Patient*innen/Bewohner*innen zu erweitern und deren Selbstorganisation zu fördern.

Qualitätskriterien für eine DGSF-Empfehlung

1. Qualifizierung der Mitarbeitenden

Die Anzahl der systemisch fort- und weitergebildeten Fachmitarbeitenden unterscheidet sich in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Kliniken, Pflege- und Betreuungseinrichtun-gen wie folgt:

1.1 Qualifizierung der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe

a)    Mindestens 50% oder mehr der Fachleitungen (d. h. die für die Fallarbeit verantwortlichen Leitungspersonen, wie z. B. Geschäftsführung, Abteilungs-/Bereichsleitung, entsprechende Berufsgruppen aus dem sozialen und betriebswirtschaftlichen Kontext) haben eine systemische Weiterbildung (Systemische Beratung oder umfangreicher nach DGSF-/SG-Weiterbildungsrichtlinien) absolviert oder begonnen.

b)    Mindestens 50% der Fachmitarbeitenden (d. h. die in die „alltagsversorgende“ Fallarbeit eingebundenen Fachkräfte, wie z. B. Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen, Heil- und Sozialpädagog*innen) haben eine systemische Fortbildung von mindestens 9 Tagen/90 Unterrichtseinheiten an DGSF-/SG-akkreditierten Instituten und/oder in Verantwortung von externen DGSF-/SG-Lehrenden absolviert oder begonnen. Die Fortbildung soll sich über einen Zeitraum von mind. 1 Jahr erstrecken.

Und/Oder mindestens 50% der Fachmitarbeitenden (d. h. die für die Fallarbeit inhaltlich verantwortlichen Fachkräfte, wie z. B. Gruppenleitung, Erziehungsleitung, Fachanleitung, weitere Berufsgruppen im therapeutischen Dienst) haben eine systemische Weiterbildung (Systemische Beratung oder umfangreicher nach DGSF-/SG-Weiterbildungsrichtlinien) absolviert oder begonnen.

c)    Kollegiale Intervision und systemische Supervision finden kontinuierlich statt.

1.2 Qualifizierung der Mitarbeitenden in Kliniken

a)    Mindestens 50% oder mehr der fallführenden Therapeut*innen mit Leitungsfunktion (wie z. B. Ärzt*innen, Psycholog*innen) haben eine systemische Weiterbildung (Systemische Beratung oder umfangreicher nach DGSF-/SG-Weiterbildungsrichtlinien) absolviert oder begonnen.

b)    Mindestens 50% der Spezialtherapeut*innen und Mitarbeitenden des pflegerisch-erzieherischen Bereiches haben eine systemische Fortbildung von mindestens 9 Tagen/90 Unterrichtseinheiten an DGSF-/SG-akkreditierten Instituten und/oder in Verantwortung von externen DGSF-/SG-Lehrenden absolviert oder begonnen. Die Fortbildung soll sich über einen Zeitraum von mind. 1 Jahr erstrecken.

Oder mindestens 25% der fallführenden Therapeut*innen (d. h. die für die Fallarbeit verantwortlichen Fachkräfte, wie z. B. Ärzt*innen, Psycholog*innen, Sozialpädagog*innen) haben eine systemische Weiterbildung (Systemische Beratung oder umfangreicher nach DGSF-/SG-Weiterbildungsrichtlinien) absolviert oder begonnen.

c)    Kollegiale Intervision und systemische Supervision finden kontinuierlich statt.

1.3 Qualifizierung der Mitarbeitenden in Pflege- und Betreuungseinrichtungen

a)    Mindestens 50% oder mehr der Einrichtungsleitung hat eine systemische Weiterbildung (Systemische Beratung oder umfangreicher nach DGSF-/SG-Weiterbildungsrichtlinien) absolviert oder begonnen.

b)    Die Pflegedienstleitung hat eine mindestens 1-jährige systemische Fortbildung von mindestens 9 Tagen/90 Unterrichtseinheiten an DGSF-/SG-akkreditierten Instituten und/oder in Verantwortung von externen DGSF-/SG-Lehrenden absolviert oder begonnen; empfohlen wird eine Weiterbildung „Systemische Beratung“ oder umfangreicher nach DGSF-/SG- Weiterbildungsrichtlinien.

c)     Die Wohnbereichsleitung(en) und Leitung der sozialen Betreuung haben eine systemische Fortbildung von mindestens 9 Tagen/90 Unterrichtseinheiten an DGSF-/SG-akkreditierten Instituten und/oder in Verantwortung von externen DGSF-/SG-Lehrenden absolviert oder begonnen. Die Fortbildung soll sich über einen Zeitraum von mind. 1 Jahr erstrecken.

d)    Mindestens 25% der Pflege-/Betreuungsfachkräfte und Fachkräfte in der sozialen Betreuung haben eine systemische Fortbildung von mindestens 9 Tagen/90 Unterrichtseinheiten an DGSF-/SG-akkreditierten Instituten und/oder in Verantwortung von externen DGSF-/SG-Lehrenden absolviert oder begonnen. Die Fortbildung soll sich über einen Zeitraum von mind. 1 Jahr erstrecken.

e)    Kollegiale Intervision und systemische Supervision finden kontinuierlich statt.

2. Selbstbeschreibung

Eine Selbstbeschreibung, in welcher Weise die Einrichtung „systemisch-familienorientiert“ arbeitet und die Auskunft über die Organisationsstruktur (u. a. Anzahl der Mitarbeitenden, Anzahl der Leitungskräfte, Angabe der Berufsbezeichnungen) gibt, wird verfasst und auf den DGSF-Internetseiten zur Veröffentlichung freigegeben.

3. Besuchsprojekt

An einem Besuchsprojekt nehmen mindestens 3 Einrichtungen teil. Sie besuchen sich gegenseitig, nachdem sie wechselseitig ihre Selbstbeschreibungen gelesen haben, und beobachten ihre Praxis wechselseitig nach den Kriterien der Reflexionsliste systemische Prozessgestaltung. Der Besuch dauert zwischen einem halben Tag bei kleinen und bis zu 2 Tagen bei großen Einrichtungen. Die Besuche werden von den Einrichtungen selbst organisiert. Ein Resümee der Besuche wird verfasst und ebenfalls auf die o. g. DGSF-Internetseite gestellt.

4. Fremdbeschreibung/Evaluation

Die Einrichtung erklärt sich bereit, Ergebnisse ihrer Tätigkeit aus der Fremdperspektive (Klient*innen/Patient*innen/Bewohner*innen, Angehörige, Kooperationspartner*innen) zu evaluieren und der DGSF zur Verfügung zu stellen.

Hinweis: Die DGSF hat gemeinsam mit den empfohlenen Einrichtungen Evaluationsinstrumente entwickelt. Diese wurden in einer Pilotphase 2017/2018 erprobt und ausgewertet. Weiterführende Informationen zum Pilotprojekt finden Sie hier.

Prozedere des Empfehlungsverfahrens

1. Die Empfehlung erfolgt nach Erfüllung der o. a. Kriterien für die Dauer von jeweils 5 Jahren.

2. Über die Erfüllung der Kriterien entscheidet die Empfehlungsgruppe, bestehend aus einem Vorstandsmitglied, einem*einer Vertreter*in einer „DGSF-empfohlenen Einrichtung“, DGSF-Mitgliedern mit Expertise aus der Systemischen Kinder- und Jugendhilfe und Systemischen Psychotherapie/Psychiatrie (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) und Expertise in den Disziplinen Gerontologie und Pflegewissenschaft bzw. in der systemischen Arbeit mit älteren Menschen.

3. Die Bearbeitungsgebühr für das Empfehlungsverfahren wird gestaffelt: Sie beträgt bei einer Einrichtungsgröße bis zu 5 Mitarbeitenden 100 Euro, bei einer Einrichtungsgröße bis zu 25 Mitarbeitenden 250 Euro und bei mehr als 25 Mitarbeitenden 500 Euro.

4. Das Prozedere des Empfehlungsverfahrens wird regelmäßig vom DGSF-Vorstand und der Empfehlungsgruppe evaluiert und bei Bedarf überarbeitet.

Ausnahmeregelung

Erfüllen interessierte Einrichtungen den Punkt 1.1 b) bzw. Punkt 1.2 b) bzw. 1.3 d) („Qualifizierung der Mitarbeitenden“) noch nicht, aber mindestens zur Hälfte, besteht die Möglichkeit, eine DGSF-Empfehlung ausgesprochen zu bekommen, wenn die Einrichtung darlegt, wie sie zukünftig (d. h. binnen 3 Jahren) die Standards erfüllen wird. Über Ausnahmen entscheidet die o. g. Empfehlungsgruppe nach Einzelfallprüfung.

Dokumente zum Download (pdf)

Dokumente für die Antragstellung (pdf)